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VG Hannover: Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"

Urteil v. 22.05.2008, Az. 10 A 2412/07

Die Führung der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" durch das Bundeskriminalamt ist nur dann rechtmäßig, wenn das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 6, § 11 Abs. 2 Satz 3 BKAG das Nähere über die Art der Daten bestimmt, die in dieser Datei gespeichert werden dürfen.

(amtlicher Leitsatz)


Das Urteil im Volltext

BVerfG: Rasterfahndung

Beschluss v. 04.04.2006, Az. 1 BvR 518/02

1. Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in § 31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine solche Rasterfahndung aus.

2. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

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Kommentare

Mi, 01.10.2008 18:07
Du hast recht, ganz richtig ist das so nicht. Da in dem Artikel aber ja hinreichend deutlich wird, dass es sich um e […]
Mi, 01.10.2008 16:35
Hm. Wenn man es genau nimmt, dann ist die Überschrift nicht ganz richtig, auch wenn nach diesem Beschluss wahrschein […]
Mo, 29.09.2008 18:09
Siehe dazu aber: http://archiv.twoday.net/stori es/5221753/
Mo, 29.09.2008 00:06
Immo doch wohl, oder ?

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