Urteile Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild,...

Bildverfremdungen

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LG Offenburg: Gegendarstellungsanspruch gegen Fotomontage

Urteil v. 2011-03-12, Az. 2 O 415/10

1. Ein in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlichtes Foto muss nicht grundsätzlich so verstanden werden, dass es sich dabei um die Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens handelt.

2. Eine Gegendarstellung gegen eine Fotomontage muss sich auf die einer Fotomontage innewohnende Tatsachenbehauptung beziehen, nicht auf die Fotomontage selbst.


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AG Kerpen: Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit

Urteil v. 2010-11-25, Az. 102 C 108/10

Das Recht am eigenen Bild wird durch eine nicht autorisierte Videoveröffentlichung im Internet nicht verletzt, sofern die dargestellte Person dort nicht identifiziert werden kann.


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OLG Hamburg: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage

Urteil v. 2007-10-30, Az. 7 U 73/01

Eine Photomontage zur satirischen Berichterstattung ist vor dem Hintergrund der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten dann rechtswidrig, wenn der Bertrachter aufgrund der Realitätsnähe der Verfremdung – und insbesondere wegen des Fehlens karikaturhafter Züge – irrig annimmt, die abgebildete Person sehe wirklich so aus.



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BGH: Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person

Urteil v. 2005-11-08, Az. VI ZR 64/05

Zur Frage der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verwendung eines technisch manipulierten Fotos einer Person im Rahmen einer satirischen Bilddarstellung.


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BVerfG: Bildverfremdungen

Beschluss v. 2005-02-14, Az. 1 BvR 240/04

1. Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte, wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.

2. Die Bildaussage wird jedenfalls dann unzutreffend, wenn das Foto über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus verändert wird. Solche Manipulationen berühren das Persönlichkeitsrecht, einerlei ob sie in guter oder in verletzender Absicht vorgenommen werden oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten.

3. Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut. So liegt es auch bei der Verwendung von fotografischen Abbildungen in satirischen Kontexten, wenn die Manipulation dem Betrachter nicht erkennbar ist, so dass er die Veränderung nicht als Teil der für satirische Darstellungen typischen Verfremdungen und Verzerrungen deuten und damit für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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