Der Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zum "Framing" ist jetzt im Volltext verfügbar. Dabei geht es um die Einbindung von Videos in den eigenen Blog bzw. die eigene Webseite. Über diese Einbindung besteht bisher noch Unklarheit - so sieht Thomas Stadler von internet-law im Framing eine lediglich "zeitgemäße und gängige Verlinkung von Video-Content".
Ein Trend aus Karlsruhe lässt sich schon erkennen, denn in dem Beschluss heißt es unter anderem:
Auch derjenige, der - wie im vorliegenden Fall - ein auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachtes fremdes Werk im Wege des „Framing“ zum integralen Bestandteil seiner eigenen Internetseite macht, erleichtert Nutzern seiner Internetseite nicht nur den Zugang zu dem auf der ursprünglichen Internetseite vorgehaltenen Werk. Vielmehr macht er sich das fremde Werk durch eine solche Einbettung in seine eigene Internetseite zu eigen. Er erspart sich damit das eigene Bereithalten des Werkes, für das er die Zustimmung des Urhebers benötigte.
Der Senat folgert hieraus, dass ein solches Verhalten grundsätzlich der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Sollte der EuGH dieser Auffassung beitreten, hätte das zur Folge, dass diese heute durchaus übliche Form des "Teilens" von Videos schlagartig ein Ende findet. Ohne Zustimmung beginge der Nutzer nämlich eine Urheberrechtsverletzung. Ob die Luxemburger Richter derselben Auffassung sind, oder ob es in Zukunft ein neues Verwertungsrecht für solche Fälle geben wird, bleibt abzuwarten.
Das Landgericht Frankfurt hat sich Anfang Juni mit den AGB des App Stores von Samsung befasst und einige Klauseln für unwirksam erklärt. Hintergrund war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der schon im Sommer letzten Jahres mehrere App Stores untersucht und bemängelt hatte.
Die Entscheidung ist eine der ersten, die sich mit den speziellen vertraglichen Anforderungen bei Apps befasst und hat einige interessante Aspekte zu bieten.
Der BGH stellt in einer aktuellen Pressemitteilung einen Überblick auf Entscheidungen der nächsten Monate des Jahres 2013 vor. Dabei kann man auf eine Reihe medienrechtlich relevanter Verhandlungen und Verkündungen gespannt sein. Es folgt eine Übersicht über die Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht.
Anfang des Jahres sorgte die Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ für großes Aufsehen um das Geschäftsgebaren des Online-Buchhändlers. Die mediale Aufmerksamkeit führte zu massiver Kritik an den Partnerunternehmen von Amazon, die im Wege der einstweiligen Verfügung – zunächst erfolgreich – gegen den Hessischen Rundfunk (hR) vorgingen. Nun hat das Landgericht Hamburg diese einstweilige Verfügung wieder aufgehoben.
Ein Sharehoster kann auch als Gehilfe für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn er eine rechtswidrige Datei trotz Kenntnis über einen längeren Zeitraum online lässt. Das hat das OLG Hamburg in einem Beschluss von Mitte Mai entschieden.
Auf wen kommt es an, wenn die charakteristischen Merkmale der Marke „Duff Beer” zu bestimmen sind – auf den gestandenen Simpsons-Fan oder den durchschnittlichen Bierkäufer? Mit dieser Frage hatte sich der BGH Ende letzten Jahres zu befassen. Gestern ist die Entscheidung im Volltext erschienen.
Die EU-Datenschutzverordnung geht in die nächste Runde – aber in keine erfreuliche, zumindest nicht für Befürworter der geplanten Datenschutzreform. Gestern hat der Ministerrat in Luxemburg über die geplante Datenschutz-Grundverordnung getagt. Am Ende konnte über die wichtigsten Punkte der Datenschutzreform jedoch keine Einigung erzielt werden. Alles sieht danach aus, als wäre die Datenschutzverordnung vorerst auf Eis gelegt.