Grüne: Post Privacy - Datenschutz "echt Achtziger"?
Freitag, 6. Januar 2012, von Fritz Pieper
Die grüne Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein führt heute eine datenschutzrechtliche Veranstaltung durch: "Post Privacy – ist Datenschutz „echt Achtziger”?"
Die Besonderheit: Keinerlei Publikum wird anwesend sein. Haben die Grünen etwas zu verbergen? Im Gegenteil: Jeder kann vom eigenen PC aus mitdiskutieren. Es handele sich um eine „Fachveranstaltung im Internet”. Die Veranstaltung wird gestreamt; teilnehmen kann man über Facebook, Twitter und per E-Mail. Los geht es um 20.15 Uhr.
Anwesend sein werden Christian Heller (Buchautor und Anhänger der "datenschutzkritischen Spackeria"), Thilo Weichert (Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein) und Konstantin von Notz, MdB (netz- und innenpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion) - unter Moderation von Thorsten Fürter, MdL (netz- und innenpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion SH).
Veranstaltungshinweis auf gruen-digital.de.
Weitere Infos auch auf der Webseite der Grünen-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein.
Die Besonderheit: Keinerlei Publikum wird anwesend sein. Haben die Grünen etwas zu verbergen? Im Gegenteil: Jeder kann vom eigenen PC aus mitdiskutieren. Es handele sich um eine „Fachveranstaltung im Internet”. Die Veranstaltung wird gestreamt; teilnehmen kann man über Facebook, Twitter und per E-Mail. Los geht es um 20.15 Uhr.
Anwesend sein werden Christian Heller (Buchautor und Anhänger der "datenschutzkritischen Spackeria"), Thilo Weichert (Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein) und Konstantin von Notz, MdB (netz- und innenpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion) - unter Moderation von Thorsten Fürter, MdL (netz- und innenpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion SH).
Veranstaltungshinweis auf gruen-digital.de.
Weitere Infos auch auf der Webseite der Grünen-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein.DGRI: "Schutz der Offenheit - Schutz vor Offenheit"
Dienstag, 20. Dezember 2011, von Fritz Pieper
Wenn die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI) zu ihrer Jahrestagung ruft, kommen sie alle: Juristen, Informatiker, Techniker, Politiker. Alle? Nein, nicht alle. Ein Mensch aus der Whistleblowing-Region leistet passiven Widerstand. Daniel Domscheit-Berg sollte ursprünglich die Keynote halten, musste aber absagen: "persönliche Gründe". Stattdessen ließ es sich Marina Weisband, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei nicht nehmen, über Offenheit in der Politik zu referieren. Ein Tagungsbericht.
Der Entwurf zur Datenschutz-Verordnung im Überblick
Montag, 12. Dezember 2011, von Johannes Marosi
Seit Mittwoch geistert ein geleakter Entwurf (PDF) der „General Data Protection Regulation“ dank statewatch.org durch das Netz. Telemedicus hat dies zum Anlass genommen, sich einen groben Überblick zu verschaffen.
Der Entwurf war schon beim Leak gut eine Woche alt. Ob er bei einer Bekanntmachung Ende Januar noch aktuell sein wird, ist fraglich. Grobe Züge und Konzepte werden wohl aber erhalten bleiben. Aber dann muss natürlich auch diese (EU-)Verordnung noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Was nach der Behandlung der Verordnung im Ministerrat und im Europäischen Parlament davon noch übrig bleibt, vermag wohl keiner zu sagen.
Der Entwurf war schon beim Leak gut eine Woche alt. Ob er bei einer Bekanntmachung Ende Januar noch aktuell sein wird, ist fraglich. Grobe Züge und Konzepte werden wohl aber erhalten bleiben. Aber dann muss natürlich auch diese (EU-)Verordnung noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Was nach der Behandlung der Verordnung im Ministerrat und im Europäischen Parlament davon noch übrig bleibt, vermag wohl keiner zu sagen.
Verordnet Brüssel einen neuen Datenschutz? (Update: Datenschutz-Verordnung geleakt)
Mittwoch, 7. Dezember 2011, von Johannes Marosi und Adrian Schneider
Die Europäische Kommission scheint das Datenschutzrecht auf EU-Ebene ändern zu wollen. Geplant ist, die europäische Datenschutzrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen – ein Vorhaben mit weitreichenden Folgen. Möglicherweise bedeutet das sogar das Ende des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes, wie wir es kennen.
Update: Die Datenschutzverordnung, die erst im Januar gezeigt werden sollte, ist geleakt. Mehr unten.
Update: Die Datenschutzverordnung, die erst im Januar gezeigt werden sollte, ist geleakt. Mehr unten.
VG Berlin zur Einsicht in "UFO-Unterlagen" des Bundestages
Montag, 5. Dezember 2011, von Sebastian Telle
Auch ein Anspruch auf Zugang zu Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil entscheiden.
Der etwas skurile Sachverhalt in der Pressemitteilung:
Das VG Berlin entschied entgegen der Ansicht des Deutschen Bundestages, dass die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes keine vom Anwendungsbereich des IFG ausgeschlossene parlamentarische Zuarbeit ist. Es handele sich vielmehr um ein öffentlich-rechtliches Handeln.
Außerdem seien etwaig entgegenstehende Immaterialgüterrechte durch die bloße Einsichtnahme nicht verletzt.
Das VG Berlin hat in dem Urteil die Berufung zugelassen.
Die Pressemitteilung des VG Berlin vom 01.12.2011.
Der etwas skurile Sachverhalt in der Pressemitteilung:
„Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben.“
Das VG Berlin entschied entgegen der Ansicht des Deutschen Bundestages, dass die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes keine vom Anwendungsbereich des IFG ausgeschlossene parlamentarische Zuarbeit ist. Es handele sich vielmehr um ein öffentlich-rechtliches Handeln.
Außerdem seien etwaig entgegenstehende Immaterialgüterrechte durch die bloße Einsichtnahme nicht verletzt.
Das VG Berlin hat in dem Urteil die Berufung zugelassen.
Die Pressemitteilung des VG Berlin vom 01.12.2011.
Simitis/Erd zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Dienstag, 22. November 2011, von Simon Möller
Die Diskussion um eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzes nimmt weiter an Fahrt auf. Mittlerweile vergeht kaum eine Woche, ohne dass ein substanzieller Debattenbeitrag erscheinen würde. Aktuell gibt es ein Interview auf Zeit Online mit Spiros Simitis, der früher Landesdatenschutzbeauftragter in Hessen war und zu den wichtigsten Stimmen im Datenschutzrecht zählt:
Das Interview für Zeit Online führte Rainer Erd, der auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von Telemedicus ist.
Zum Beitrag bei Zeit Online.
ZEIT ONLINE: Sie gelten als "Vater" des deutschen Datenschutzrechts. Was müsste man denn tun, um dieses Recht zu einem effektiven Instrument zum Schutz personenbezogener Daten zu machen?
Simitis: Erstens: Inhalt und Reichweite des Datenschutzes müssen angesichts einer sich ständig weiter entwickelnden Informationstechnologie fortlaufend überprüft werden. Alle Anforderungen der Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten sind also stets nur vorläufig. Nicht von ungefähr ist die Geltungsdauer der Datenschutzgesetze in manchen Ländern explizit befristet. Das Internet muss, wie schon sämtliche Verarbeitungsformen zuvor, unverzüglich in die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes aufgenommen werden.
Das Interview für Zeit Online führte Rainer Erd, der auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von Telemedicus ist.
Zum Beitrag bei Zeit Online.DGRI disktutierte über neues Datenschutzrecht
Montag, 14. November 2011, von Simon Möller
Thomas Stadler war bei der Jahrestagung der DGRI und hat dort unter anderem auch über Modernisierungsmöglichkeiten für ein neues Datenschutzrecht gesprochen:
Der Ansatz von Schneider, Bräutigam und Harder ist innovativ und scheint einen Ausweg aus dem grundlegenden Dilemma des Datenschutzrechts zu weisen: Man hat so viel verboten, dass sich am Ende niemand mehr daran halten kann. Stadler jedenfalls scheint den neuen Ansatz zu unterstützen.
Weiterlesen bei Internet-Law.
Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) am vergangenen Wochenende in München wurde u.a. über eine Modernisierung des Datenschutzrechts diskutiert. Peter Bräutigam hat ein Thesenpapier vorgestellt, das von ihm, Jochen Schneider und Bernd H. Harder stammt und das, ein neues, zeitgemäßes Rahmenkonzept für den Datenschutz fordert.
Der Ansatz von Schneider, Bräutigam und Harder ist innovativ und scheint einen Ausweg aus dem grundlegenden Dilemma des Datenschutzrechts zu weisen: Man hat so viel verboten, dass sich am Ende niemand mehr daran halten kann. Stadler jedenfalls scheint den neuen Ansatz zu unterstützen.
Weiterlesen bei Internet-Law.
Umfrage: Datenschutz bei user generated content
Mittwoch, 9. November 2011, von Adrian Schneider
User generated content erobert den Alltag. Ob Facebook, Linkedin oder Youtube: Viele Menschen nutzen täglich Plattformen, die Inhalte von einem Nutzer zum anderen transportieren. So ziemlich alle diese Dienste sind kostenlos und haben dennoch einen Preis: Die Daten der Nutzer.
Wie stehen Verbraucher zum Thema Datenschutz bei user generated content? Welche Daten gibt man preis? Was darf mit diesen Daten passieren und was wird als „fair” empfunden? Mit diesen und weiteren Fragen rund um das Konsumklima in Sachen Datenschutz befasst sich das europäische Forschungsprojekt CONSENT, an dem unter anderem das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster beteiligt ist.
Im Rahmen dieses Projekts findet momentan eine europaweite Umfrage statt, bei der Verbraucher über ihre Einstellung zu Privatsphäre und Datenschutz bei der täglichen Internetnutzung befragt werden. Das ITM hat uns gebeten, bei Telemedicus auf diese Umfrage hinzuweisen, was wir hiermit gerne tun. Die Umfrage dauert etwa 15 Minuten, personenbezogene Daten wie Name, IP- oder E-Mail-Adresse werden nicht erhoben.
Zur Umfrage des CONSEN-Projektes.
Wie stehen Verbraucher zum Thema Datenschutz bei user generated content? Welche Daten gibt man preis? Was darf mit diesen Daten passieren und was wird als „fair” empfunden? Mit diesen und weiteren Fragen rund um das Konsumklima in Sachen Datenschutz befasst sich das europäische Forschungsprojekt CONSENT, an dem unter anderem das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster beteiligt ist.
Im Rahmen dieses Projekts findet momentan eine europaweite Umfrage statt, bei der Verbraucher über ihre Einstellung zu Privatsphäre und Datenschutz bei der täglichen Internetnutzung befragt werden. Das ITM hat uns gebeten, bei Telemedicus auf diese Umfrage hinzuweisen, was wir hiermit gerne tun. Die Umfrage dauert etwa 15 Minuten, personenbezogene Daten wie Name, IP- oder E-Mail-Adresse werden nicht erhoben.
Zur Umfrage des CONSEN-Projektes.
Bundestrojaner - Auf schmalem Grat in Richtung Orwell
Donnerstag, 20. Oktober 2011, von Dr. Timo Ehmann
Ein Gastbeitrag von Dr. Timo Ehmann
Seit 8. Oktober tobt die Diskussion um den Trojaner-Skandal. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde die Funktionsweise des Trojaners auf der Grundlage einer technischen Prüfung des Chaos Computer Clubs detailliert beschrieben. Nach Aussage des Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl soll die Software ca. 100 Mal durch Bundes- oder Landesbehörden eingesetzt worden sein.
Im Zentrum der Diskussion steht eine Funktion, mit der Dateien auf den infizierten Computer nachgeladen werden können. Diese Funktion eröffnet die technische Möglichkeit, die Überwachung durch Nachladen weiterer Schadsoftware auszuweiten und beliebige Dateien - theoretisch auch kompromittierende Beweise - auf dem infizierten Computer zu platzieren. Während Bundesinnenminister Friedrich die Nachladefunktion verteidigt, sehen andere hierin einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des BVerfG vom 27.2.2008 (1BvR 370/07 und BvR 595/07).
Seit 8. Oktober tobt die Diskussion um den Trojaner-Skandal. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde die Funktionsweise des Trojaners auf der Grundlage einer technischen Prüfung des Chaos Computer Clubs detailliert beschrieben. Nach Aussage des Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl soll die Software ca. 100 Mal durch Bundes- oder Landesbehörden eingesetzt worden sein.
Im Zentrum der Diskussion steht eine Funktion, mit der Dateien auf den infizierten Computer nachgeladen werden können. Diese Funktion eröffnet die technische Möglichkeit, die Überwachung durch Nachladen weiterer Schadsoftware auszuweiten und beliebige Dateien - theoretisch auch kompromittierende Beweise - auf dem infizierten Computer zu platzieren. Während Bundesinnenminister Friedrich die Nachladefunktion verteidigt, sehen andere hierin einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des BVerfG vom 27.2.2008 (1BvR 370/07 und BvR 595/07).
Schneider mit Vorschlag zur Datenschutz-Novelle
Donnerstag, 20. Oktober 2011, von Simon Möller
Ich bin leider erst jetzt auf einen Aufsatz von Jochen Schneider aufmerksam geworden, der im Anwaltsblatt 4/2011 erschienen ist. Der renommierte IT- und Datenschutzrechtler schlägt einen Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht vor:
Und weiter:
Das echte Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten soll nach Schneider aber als ultima ratio verbleiben, wenn die Verarbeitung der Daten besonders privatsphären-intensiv wird.
Die Darstellung von Schneider entspricht grundsätzlich der psychologischen Sicht auf Privacy und Self Disclosure. Schneider kritisiert auch zurecht, dass ein Ausschließlichkeitsrecht an personenbezogenen Daten viel zu weit geht.
Zum Anwaltsblatt 4/2011, dort S. 233 (man muss etwas herunterscrollen).
(via)
Im Bereich der Privaten ist das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als oberstes Prinzip dogmatisch nicht haltbar, weil die Berücksichtigung der Grundrechte der Beteiligten verlagert wird und das Verbot insoweit ohne unmittelbares Ausgleichsgewicht greift. [...] Es fehlt die systematische, dem Rang dieser Rechte entsprechende Abwägung der verschiedenen Grundrechtspositionen mit dem Schutzgut und den Schutzzielen des Datenschutzes als Gegengewichte zum Verbot.
Und weiter:
Die Staffelung vom Verbot über Vermeidung zur Sparsamkeit ist in der Praxis nicht realisierbar und auch nicht vermittelbar. Durch die Herausstellung eines dynamisch interpretierbaren materiellen Schutzgutzes könnte eine „Umpolung“ von negativ (Verbot) auf positiv (Informationsfreiheit mit Schranken) erfolgen.
Das echte Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten soll nach Schneider aber als ultima ratio verbleiben, wenn die Verarbeitung der Daten besonders privatsphären-intensiv wird.
Die Darstellung von Schneider entspricht grundsätzlich der psychologischen Sicht auf Privacy und Self Disclosure. Schneider kritisiert auch zurecht, dass ein Ausschließlichkeitsrecht an personenbezogenen Daten viel zu weit geht.
Zum Anwaltsblatt 4/2011, dort S. 233 (man muss etwas herunterscrollen).(via)
(Seite 2 von 29, insgesamt 284 Einträge)





Kommentare