Geht es nach dem Bundesinnenminister, dann steht noch in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an. Ein noch nicht öffentlicher Entwurf zu dieser Gesetzesänderung liegt uns vor. Dieser sieht spezifische Regelungen zum sog. „Scoring“ vor. Bei diesem Verfahren wird die Wahrscheinlichkeit, mit der eine konkrete Person ein bestimmtes Verhalten zeigen wird, anhand von Erfahrungswerten berechnet. Das machen sich vor allem Kreditinstitute zunutze, indem sie versuchen, das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und damit deren Kreditwürdigkeit zu bestimmen.
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Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Meinprof.de bietet Studenten die Möglichkeit, online Professoren zu bewerten und führt zu diesem Zweck eine Liste mit deutschen Professoren. In dieser Form sei das jedoch unzulässig, meint der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix.
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Montag, 28. April 2008, von Simon Möller
Am Mittwoch, den 7. Mai findet in Münster ein Vortrag von Prof. Dr. Pieroth zum neuen IT-Grundrecht statt. ELSA Münster kündigt die Veranstaltung wie folgt an:
Prof. Dr. Pieroth wird das Urteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 und sein "Grundrecht auf Gewährleistung und Integrität informationstechnischer Systeme" diskutieren. Schwerpunkte werden die Formen der Online-Durchsuchung, die bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion, eine Analyse der Entscheidunggsgründe und außerdem Implikationen und Folgen sein.
Die Veranstaltung findet um 18:00 im Hörsaal J3 in der juristischen Fakultät statt.
Weitere Infos bei ELSA Münster.
Freitag, 25. April 2008, von Anja Assion
Im neuen J!Cast geht es um das weite Feld der medizinischen Daten. Gesprächspartner von Jana Semrau ist diesmal Prof. Dr. Wolfgang Kilian, Jurist und Gründer des Instituts für Rechtsinformatik in Hannover. Im Focus des Interviews steht die anstehende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Welche Vorteile und welche Nachteile bringt die zentrale Speicherung von Krankheits- bzw. "Gesundheits"-Daten? Wer hat Interesse an medizinischen Daten und warum sind sie so schützenswert? Und wie steht es überhaupt mit dem Datenschutz und den rechtlichen Grundlagen?
Der 56. J!Cast zum Thema "Medizinische Daten".
Am Montag, den 28. April findet in Berlin eine Fachtagung zu Online-Durchsuchungen statt. Die Humanistische Union und die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit haben Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Rechtspolitik und Informatik eingeladen, um die Konsequenzen des BVerfG-Urteils zu diskutieren:
Die Bundesverfassungsrichterinnen und –richter haben mit dem „Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ ein neues „IT-Grundrecht“ festgeschrieben, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf die digitale Privatsphäre übertragen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden über den Beschwerdegegenstand der Online-Durchsuchung privater Computer durch den Verfassungsschutz hinausgehen und viele andere Rechtsfragen betreffen.
Die Tagung ist nach vorheriger Anmeldung via E-mail bis zum 22. April kostenlos.
Die Einladung im PDF-Format.
Zur Anmeldung auf der Webseite der Stiftung.
Sonntag, 20. April 2008, von Simon Möller
Netzpolitik.org hat den Volltext des aktuellen Entwurfs des BKA-Gesetzes zugeschickt bekommen und zum Download gestellt.
Im Folgenden dokumentieren wir die Vorschrift zur Online-Durchsuchung:
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Einschüchterungseffekte durch verstärkten Kontroll- und Anpassungsdruck befürchtet
Am vergangen Freitag ging die 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu Ende. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden könne: Das Handeln staatlicher und nicht-öffentlicher Stellen sei immer stärker darauf gerichtet, möglichst viele Daten ohne klare Zweckbestimmung zu sammeln, um diese zu vielfältigen Zwecken auszuwerten. Unabhängig von konkreten Gefahren oder Verdachtsmomenten werde auch ganz normales Verhalten registriert. Folge sei ein verstärkter Kontroll- und Anpassungsdruck, der Einschüchterungseffekte zur Folge haben werde. Insgesamt bedürfe es daher einer neuen Datenschutzkultur, die den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts Rechnung trage.
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Harvard-Professor Viktor Mayer-Schönberger ist durch seine Forderung bekannt geworden, ein Verfallsdatum für digitale Informationen einzuführen. Im Gespräch mit golem.de erläutert er, wie seine Idee umgesetzt werden könnte. Dabei diskutiert er nicht nur die technischen und rechtlichen Möglichkeiten. Es sei vor allem wichtig, den bewussten Umgang mit persönlichen Daten im Internet und die Medienkompetenz zu fördern. Eine begrenzte Speicherdauer liege dabei nicht nur im Interesse des Einzelnen, sondern auch in dem jedes demokratischen Staates, denn:
Solche Datensammlungen sind (...) nur dann eine Wohltat, wenn ich den Zugang in einer demokratischen Grundordnung kontrolliere. Da wir aber nicht garantieren können, dass wir in alle Zukunft eine demokratische Grundordnung haben, sind wir jetzt schon gut beraten, Informationsschätze zu minimieren, damit sie im Fall eines Falles nicht (...) missbraucht werden können. Es ist die Aufgabe eines Staates, auch an eine unklare Zukunft zu denken und vorzubeugen.
Zum Interview bei Golem.de.
Mehr zum Thema bei Telemedicus.
Freitag, 21. März 2008, von Anja Assion
Wer Google beobachtet, dem kann schwindelig werden: Das Unternehmen ist wirtschaftlich erfolgreich, gilt als einer der besten Arbeitgeber der Welt, das Wachstum ist ungebremst.
Doch was ist wirklich dran am Google-Mythos? Es tauchen auch Bedenken auf. Wird Google zu mächtig? Ist es schon zu mächtig? Kann man Googles Credo „Don´t do evil“ trauen? Welche Bedrohungen können entstehen, wenn Google die enormen Datenmengen missbraucht, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen?
Der Journalist Gerald Reischl hat sich mit diesen und anderen Fragen auseinandergesetzt.
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Mittwoch, 19. März 2008, von Simon Möller
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt vorerst in Kraft. Allerdings müssen die Daten bei den Telekommunikationsunternehmen verbleiben, die sie gespeichert haben; eine Weitergabe an staatliche Behörden kommt nur in Betracht, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden Straftat vorliegt. Dies ist das Ergebnis der Entscheidung 1 BvR 256/08 des BVerfG v. 19. März 2008.
Die Entscheidung fiel im Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG. Daraus ergibt sich, dass die Entscheidung nicht als Vorabentscheidung gelten kann. Das BVerfG prüft im Rahmen von Einstweiligen Verfügungen nicht die Verfassungsmäßigkeit des angegriffenen Gesetzes.
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