VG Köln: Strenge Maßnahmen gegen Spammer zulässig
Donnerstag, 14. August 2008, von Anja Assion
Das Verwaltungsgericht Köln hat das strikte Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telefonspammer in drei Verfahren bestätigt. Gegenstand dieser Verfahren war das Einschreiten der BNetzA gegen drei österreichische Unternehmen, die deutschlandweit unter der Marke "Friedrich Müller®" auftreten und Verbraucher mit Werbeanrufen belästigen. Die BNetzA ordnete an, dass 51 Rufnummern der Firmen abgeschaltet werden müssen. Außerdem wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt. Zu Recht wie das Kölner Gericht nun entschied.
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Chatten mit Attentätern: Terrorismusbekämpfung im Internet
Mittwoch, 6. August 2008, von Christiane Müller
Die Terrorgefahr wächst, glaubt der Staat, und stellt sich darauf ein. Die Sicherheitsbehörden werden reformiert, neuen Aufgabenstellungen angepasst. Vieles hat sich aber schon geändert: Der Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden wurde erleichtert, spezielle Stellen und Zentren komplett neu geschaffen. So z.B. das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) von Polizei und Geheimdiensten, das die Anti-Terror-Datei verwaltet. Im gleichen Gebäudekomplex in Berlin (Treptow) sitzt seit 2007 auch das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ).
Hier arbeiten Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des Bundesnachrichtendienst, des Militärischen Abschirmdienstes und der Generalbundesanwältin bei der Terrorismusbekämpfung zusammen; Ziel ist es durch die Beobachtung öffentlicher Räume im Internet terroristische Aktivitäten aufzuspüren. So sollen Anschläge schon während der Vorbereitung verhindert werden. Laut Selbstdarstellung sind dabei v.a. Blogs im Visier der Mitarbeiter:
Hier arbeiten Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des Bundesnachrichtendienst, des Militärischen Abschirmdienstes und der Generalbundesanwältin bei der Terrorismusbekämpfung zusammen; Ziel ist es durch die Beobachtung öffentlicher Räume im Internet terroristische Aktivitäten aufzuspüren. So sollen Anschläge schon während der Vorbereitung verhindert werden. Laut Selbstdarstellung sind dabei v.a. Blogs im Visier der Mitarbeiter:
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Google startet Wikipedia-Alternative
Donnerstag, 24. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Knol“, das ist keine Kartoffelsorte oder der Name eines Gnoms aus einem Rollenspiel, sondern Googles verspätete Antwort auf die Wikipedia. Der etwas seltsam klingende Name ist die Abkürzung für „Knowledge“ und soll in Zukunft für die „Einheit des Wissens“ in Mountain View stehen. Ende 2007 hatte Google das Projekt vorgestellt, gestern ist es für die Allgemeinheit online gegangen. Die Besonderheit: Nutzer können mit ihren Artikeln Geld verdienen.
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Keine Marke fürs Beck-Blog
Mittwoch, 23. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Beck Texte“, „Beck Plus“ und „Beck Online“. All diese Begriffe sind als Wortmarken für den Verlag C. H. Beck registriert. Sogar das nette Konstrukt „Beck'sche“ hat es ins Markenregister geschafft. Nur das „beck-blog“ wollte das Deutsche Patent- und Markenamt nicht zulassen.

Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.
(via)

Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.
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CCC veröffentlicht Stellungnahme zum Hacker-Paragraph
Dienstag, 22. Juli 2008, von Adrian Schneider
Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Stellungnahme zum § 202c StGB, dem sog. „Hacker-Paragraphen“ veröffentlicht. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde zu der Vorschrift, die das Bundesverfassungsgericht derzeit zu prüfen hat. Das Fazit des Hacker-Vereins: § 202c StGB ist ungeeignet, die IT-Sicherheit zu verbessern und läuft sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwider.
Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).
Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?
(via)
„Der Besteckkasten eines Chirurgen enthält neben dem Skalpell eine große Zahl weiterer Instrumente. Man könnte mit ihnen neben dem intendierten Zweck schwere Verletzungen und Verstümmelungen an Menschen verursachen [...]. Ein Skalpell kann, für sich allein betrachtet, dazu dienen, Verbrechen zu begehen. Es kann aber eben auch dazu verwendet werden, Menschenleben zu retten, Tumore zu entfernen und Verletzungen zu operieren. Niemand würde jedoch auf die Idee kommen, die möglichen verbrecherischen Anwendungen von chirurgischen Werkzeugen zum Anlaß für ein generelles gesetzliches Verbot des Einsatzes, der Weiterentwicklung oder des Verkaufs zu nehmen.“
Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).
Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?(via)
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Klingelton- und Handylogoanbieter abgemahnt
Donnerstag, 17. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Eine verbraucherschutzrechtliche Überprüfung der Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet lässt die entsprechenden Anbieter in keinem guten Licht erscheinen. Zwei Drittel der kontrollierten Seiten enthielten demnach Anhaltspunkte für Rechtsverstöße. Gegenstand der Untersuchung bildeten so genannte Content Services für den Mobilfunkbereich, z.B. Klingeltöne, Logos oder Spiele.
Bei der Überprüfung handelte sich um eine gemeinsame Aktion des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und seiner europäischen Partnerbehörden. Mit dabei waren aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Wettbewerbszentrale. Die Verbände hätten die Unternehmen bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt: Von versteckten Kosten, unauffindbaren oder fremdsprachigen Vertragsbedingungen und verschleierten Kontaktdaten ist die Rede. Sollten die jetzigen Schritte nicht ausreichen um die Verstöße abzustellen, werde man ggf. auch vor Gericht ziehen.
Zur Pressemitteilung des BVL.
Bei der Überprüfung handelte sich um eine gemeinsame Aktion des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und seiner europäischen Partnerbehörden. Mit dabei waren aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Wettbewerbszentrale. Die Verbände hätten die Unternehmen bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt: Von versteckten Kosten, unauffindbaren oder fremdsprachigen Vertragsbedingungen und verschleierten Kontaktdaten ist die Rede. Sollten die jetzigen Schritte nicht ausreichen um die Verstöße abzustellen, werde man ggf. auch vor Gericht ziehen.
Zur Pressemitteilung des BVL.
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US-Gericht: Cheatbots verletzen Copyright
Dienstag, 15. Juli 2008, von Hendrik Wieduwilt
Die Betreiber von World of Warcraft haben im Verfahren gegen einen Hersteller von Mogelsoftware (sog. "Cheatbots") vor dem Bezirksgericht in Arizona in wesentlichen Punkten gewonnen: Wenn ein Spieler ein Hilfsprogramm nutzt, um seine Leistungen beim Online-Spiel zu verbessern, verletzt er damit Urheberrechte. Der Hersteller ist dafür verantwortlich.
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15:34
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„Als ob man aufhört zu existieren…“
Freitag, 11. Juli 2008, von Christiane Müller
Egal ob bei Flickr, Youtube oder MySpace – immer wieder passiert es, dass Profile oder Beiträge auf diesen Internet-Portalen von den Diensteanbietern selbst entfernt werden. Meist dienen diese Löschungen dazu, urheberrechtswidriges oder auch pornographisches Material zu beseitigen. Doch ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung berichtet von Fällen, in denen Bilder und Profilseiten auch ohne nachvollziehbare Gründe und ohne Vorwarnung gelöscht wurden. Wegen der unklaren Regeln und einer uneinheitlichen Durchsetzung bei den Inhaltskontrollen werde diesen Providern häufig Zensur vorgeworfen. Problematisch seien solche „Verbannungen“ vor allem bei den großen und einflussreichen Anbietern, denn:
Zum Artikel „Verschwundene Freiheit“ in der SZ.
„Service-Provider verweisen dann gerne darauf, dass sich Kunden ja eine andere Firma suchen könnten. Tatsache aber ist, dass einige populäre Angebote wie Facebook, MySpace, Flickr oder YouTube inzwischen eine solche Bedeutung erreicht haben, dass sie nicht leicht ersetzt werden können. (…) Die Menschen versammelten sich an immer weniger Orten, erklärt der Computerwissenschaftler Lauren Weinstein. "Wenn man aus einem dieser Orte herausgeworfen wird, dann ist das in gewisser Hinsicht so, als ob man aufhört zu existieren“.“
Zum Artikel „Verschwundene Freiheit“ in der SZ.
Geschrieben von Christiane Müller
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Jurablogs twittert
Freitag, 11. Juli 2008, von Simon Möller
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Wer regiert das Internet?
Mittwoch, 9. Juli 2008, von Anja Assion
Wer regiert das Internet? Und wie sollte es vielleicht regiert werden? Fragen, die nicht ganz leicht zu beantworten sind. Schließlich gibt es einige, die Macht im Internet für sich in Anspruch nehmen und dies auf verschiedene Arten und Weisen tun. Das Netzmagazin der ZEIT „Zuender“ widmet sich dem Thema Internet Governance, zeigt Grenzen des freien Internets auf und fordert eine (staatenübergreifende) Netzregierung.
Geschrieben von Anja Assion
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