Hoeren: „Erhebliche Bedenken” gegen Warnhinweismodell
, von Fritz Pieper
Das ist jetzt offenbar geschehen – mit Hilfe von dritter Seite. Thomas Hoeren, Juraprofessor an der Uni Münster, hat im Auftrag des Branchenverbandes eco ein Gegengutachten erstellt, wie Zeit Online berichtet. „Weisungsfrei und unabhängig” sei es laut Einleitung erstellt worden, so das Blatt unter Berufung auf das dort vorliegende Gutachten. Darin komme Hoeren zu dem Ergebnis, dass solche Modelle in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig sind. „Erhebliche Bedenken” bestünden „sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht”.
Das Gutachten selbst wurde (noch) nicht veröffentlicht. Für die Gegner solcher Warnmodelle dürfte es aber schon jetzt ein wichtiger Schritt weg vom „Two-Strikes”-Modell sein.
Update, 03.03.2012: Das 40-seitige Kurzgutachten ist nun als PDF auf den Seiten des eco abrufbar.
Zum Bericht bei Zeit Online.
Telemedicus zum BMWi-Gutachten.
Schattenbericht zum BMWi-Gutachten von der Digitalen Gesellschaft.

