Erst wenige Wochen ist es her, da hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Gutachten zum Two-Strikes-Verfahren vorgelegt. Untersucht und im Ergebnis bejaht wurde die Frage, ob Warnhinweise für notorische Urheberrechtsverletzer im Netz auch in Deutschland denkbar wären (Telemedicus berichtete). Der Verband der deutschen Internetwirtschaft „eco” hatte damals bereits Bedenken geäußert. Allerdings wollte man die Studie in aller Ruhe bewerten.

Das ist jetzt offenbar geschehen – mit Hilfe von dritter Seite. Thomas Hoeren, Juraprofessor an der Uni Münster, hat im Auftrag des Branchenverbandes eco ein Gegengutachten erstellt, wie Zeit Online berichtet. „Weisungsfrei und unabhängig” sei es laut Einleitung erstellt worden, so das Blatt unter Berufung auf das dort vorliegende Gutachten. Darin komme Hoeren zu dem Ergebnis, dass solche Modelle in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig sind. „Erhebliche Bedenken” bestünden „sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht”.

Das Gutachten selbst wurde (noch) nicht veröffentlicht. Für die Gegner solcher Warnmodelle dürfte es aber schon jetzt ein wichtiger Schritt weg vom „Two-Strikes”-Modell sein.

Update, 03.03.2012: Das 40-seitige Kurzgutachten ist nun als PDF auf den Seiten des eco abrufbar.

Zum Bericht bei Zeit Online.
Telemedicus zum BMWi-Gutachten.
Schattenbericht zum BMWi-Gutachten von der Digitalen Gesellschaft.
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Die zwei Wirtschaftsprofessoren Guy Kirsch und Volker Grossmann haben in der FAZ einen lesenswerten Beitrag zu ACTA und dem Urheberrecht veröffentlicht. Sie kommen zu dem Fazit:

Es ist [...] symptomatisch, dass - als das Abkommen publik wurde und der öffentliche Widerstand aufflammte - die Bundesregierung erschreckt einen Rückzieher machte; offenbar in dem Wissen, dass Acta das Rechtsempfinden der Bürger verletzt. In der Tat, so wenig wie die meist jüngeren Nutzer daran glauben, dass es die Musikschaffenden sind, deren Rechte verletzt werden, so wenig mögen Ältere, etwa als Väter und Mütter, akzeptieren, dass ihre Kinder für das Herunterladen und Tauschen von Musiktiteln im Netz kriminalisiert werden. Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit. Somit besteht die Gefahr, dass das ohnehin schon problematische Verhältnis der Bürger zum Staat weiteren Schaden nimmt.

Eigentlich steht in dem Text nicht viel Neues. Kirsch und Grossmann bringen allerdings das Dilemma, dem sich das Urheberrecht in der digitalen Welt gegenübersieht, schön formuliert auf den Punkt.

Zum Text bei FAZ.NET.
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Die EU-Kommission hat Mittwoch beschlossen, das umstrittene ACTA-Abkommen vom EuGH prüfen zu lassen. Laut dem zuständigen Handelskommissar De Gucht soll der Gerichtshof feststellen:

(...) ob ACTA in irgendeiner Weise mit den europäischen Grundrechten und Grundfreiheiten, wie der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutzrecht und dem Recht des geistigen Eigentums, unvereinbar ist.

EU-Abgeordnete der Grünen und Liberalen hatten schon im Dezember eine Prüfung durch den EuGH gefordert. Dem schloss sich vergangene Woche auch EU-Justizministerin Reding an.
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In der März-Ausgabe der Kommunikation und Recht (K&R) ging es unter anderem auch um ACTA. Joachim Schrey und Thomas Haug, zwei Frankfurter Juristen, veröffentlichten einen Artikel mit dem Titel „ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) - ohne Auswirkungen auf das deutsche und europäische Recht”. In dem Aufsatz geht es hauptsächlich um das zweite Kapitel des Abkommens, in dem der „Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” geregelt ist. Dabei weisen Schrey und Haug insbesondere darauf hin, dass das ACTA weder am europäischen noch am deutschen Recht etwas rütteln wird:

Für das europäische und deutsche Recht wird das ACTA keine Auswirkungen haben, da die im ACTA aufgestellten Mindestanforderungen an das Schutzniveau für geistige und gewerbliche Schutzrechte im europäischen und deutschen Recht bereits gewährleistet sind.

Die K&R hat den Artikel nun online frei zugänglich gemacht.

Zum Artikel im Internetauftritt der K&R.
Telemedicus zum Artikel 27, der ebenfalls im zweiten Kapitel steht.
Telemedicus zum Protest gegen ACTA.
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Die Webseite Cuej.info schreibt:
Der Vorsitzende der Fraktion der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Joseph Daul, hat Dienstagabend (...) geäußert, dass dieses dem ACTA Abkommen nicht zustimmen werde. „Acta ist am Ende“ sagte er, und erklärt die Demotivation der Konservativen im Parlament angesichts des unerwarteten Ausmaßes der Proteste. Seine Meinung nimmt noch nicht die Stellungnahme der EVP vorweg, die Mittwoch bekannt gegeben werden sollte.

Die EVP ist die größte Partei im EU-Parlament. Die Äußerung ihres Vorsitzenden lässt eine Tendenz erkennen: Die Proteste zeigen Wirkung. Auch Deutschland hatte schon vergangenen Freitag bekanntgegeben, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen.

Zur Meldung auf cuej.info.
Telemedicus zu den Protesten,
Telemedicus zu den umstrittenen Punkten von ACTA.
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Wie heise online berichtet, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Strafverfahren gegen bestimmte kino.to Nutzer zu eröffnen. Sie konnte in vielen Fällen tatsächlich ermitteln, wer was wie oft aufgerufen hat.

Telemedicus hat bereits ausführlich die möglichen Konsequenzen für die Nutzer geprüft. Nach wie vor ist es umstritten, ob es rechtswidrig ist, die Streams nur anzuschauen.

Die Generalstaatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht deswegen verfolgen:
(Man) habe [...] nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. [...] Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.

Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr die sogenannten Premium-Kunden im Visier. Diese konnten gegen einen gewissen Betrag unbegrenzt und werbefrei auf die Streams von kino.to zugreifen.
(Es) werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to- Betreiber finanziell unterstützt haben.

Es ist daher wohl weiter unwahrscheinlich, dass diejenigen, die Kino.to ohne Abonnement genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden.

Zur Meldung auf heise online.
Telemedicus zu den möglichen Konsequenzen für die Nutzer.
Telemedicus zur Strafbarkeit der Nutzer im Detail.
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Das Urheberrechts-Abkommen ACTA wird von Deutschland vorerst nicht unterzeichnet. Das Auswärtige Amt hat eine entsprechende Weisung zurückgezogen, berichten zahlreiche Medien, z.B. Zeit Online.

Grund sind offenbar die schon seit Tagen anhaltenden Proteste gegen das Abkommen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte zunächst noch gesagt, sie sehe das Abkommen „nicht so kritisch, wie es einige Initiativen sehen” – nun will man offenbar zunächst abwarten, ob das Europäische Parlament das Abkommen ratifiziert. Schon vorher hatten einige osteuropäische Staaten die Unterzeichnung oder Ratifikation des Abkommens ausgesetzt. Im Hintergrund der Entscheidung stehen womöglich auch völkerrechtliche Bedenken: Wenn das Europäische Parlament die Ratifikation verweigert, aber Deutschland zuvor das Abkommen unterzeichnet hat, ergibt sich ein Interessenkonflikt. Vermutlich will Berlin nun zunächst abwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Für morgen sind in ganz Deutschland Demonstrationen gegen ACTA angemeldet.

Telemedicus wird über neue Entwicklungen berichten.

Telemedicus zur Kritik an ACTA, speziell zu der Frage, ob ACTA Internetsperren vorsieht.
Telemedicus zu den anstehenden Protesten.
Lesenswert: Carsten Knop in der FAZ fasst die bisherigen Entwicklungen zusammen.
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