In den letzten Wochen hat StudiVZ mehrere Betreiber von Webseiten abgemahnt, deren Domain-Namen ebenfalls ein „VZ“ enthalten. Es macht dabei Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht geltend. Eingeschüchtert von dem angekündigten Streitwert von über 150.000 Euro haben z.B. „ErstiVZ“, „FickenVZ“ und „PokerVZ“ eingelenkt und sind zum Teil auf andere Domains ausgewichen. Doch selbst wer die Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss die Anwaltskosten von über 2000 Euro bezahlen. Gegen einige Betreiber, die sich nicht auf diesem außergerichtlichen Weg einigen wollten, konnte StudiVZ einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirken.
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Mittwoch, 27. Februar 2008, von Florian Schmidt
Open Access in Harvard, Spiegelarchiv gratis
In der Bildungslandschaft werden die Karten neu gemischt. Nachdem vor sieben Jahren die Wikipedia angetreten war, den etablierten Verlagen den Kampf anzusagen, hat sich die Welt in einem Jahrzehnt drastisch verändert: Die Tendenz geht zur freien Verfügbarkeit von Inhalten.
 So können Wissenschaftler in der geisteswissenschaftliche Fakultät (FAS) der Universität Harvard ihre Werke nun als „Open Access“ veröffentlichen. Dabei werden die Inhalte durch das Internet weltweit frei und kostenlos verfügbar gemacht. Forscher können sich aussuchen, ob sie unter Open Access oder auf andere Weise publizieren.
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Donnerstag, 21. Februar 2008, von Simon Möller
Prof. Rainer Kuhlen, Kommunikationswissenschaftler an der Uni Konstanz, veröffentlicht deutliche Thesen zum Urheberrecht. Eine „Götterdämmerung“ stehe bevor, prophezeit der Experte:
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Der EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy hat eine Diskussion um Änderungen des Urheberrechts angestoßen: Sowohl die Dauer der Leistungsschutzrechte als auch das System um die Geräte- und Leermedienabgaben stehen auf dem Prüfstand.
Zu den Vergütungspauschalen hat die Kommission einen Fragebogen (pdf) entworfen. Dieser soll als Grundlage für weitere Gespräche zwischen allen Beteiligten dienen. Ziel ist dabei, die Regelungen zur Geräte- und Speichermedienabgabe insgesamt klarer zu fassen und eventuell zu reduzieren. Diese urheberrechtlichen Pauschalabgaben werden z.B. auf Kopiergeräte und CD-Rohlinge erhoben, weil damit urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden können. Sie werden von den Verwertungsgesellschaften eingezogen und an die Künstler verteilt.
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Sonntag, 17. Februar 2008, von Simon Möller
+++ 50.000 Euro Schadensersatz für 'Esra'
+++ Bayern bringt eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung auf den Weg
+++ EuGH muss über Schutzfähigkeit der Marke „Bayerisches Bier“ entscheiden
+++ Abmahnung gegen StudiVZ
+++ Kommission will Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler auf 95 Jahre verlängern
+++ Grünen-Fraktion geht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor
+++ Supernature-Forum nimmt Berufung zurück
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„Frei für den privaten Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts. Copyright © 2008 BVerfG“
Das schreibt das Bundesverfassungsgericht über Urteile, die vom Gericht im Internet veröffentlicht werden. Zur kommerziellen Nutzung möge man sich die Urteile bitte für 2,50 EUR postalisch zusenden lassen, so die Pressestelle.
Das Gericht suggeriert, die Urheber- und Verwertungsrechte an den Urteilen zu besitzen und eine kommerzielle Nutzung ausschließen zu können. Das ist jedoch nicht der Fall.
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Am Mittwoch hat der BGH entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die gesetzlich festgelegte Urheberpauschale fällig ist. Damit bestätigt er ein Urteil des OLG Stuttgart. Dieses hatte eine Zahlungspflicht des Druckerherstellers Hewlett-Packard für solche Geräte festgestellt, mit denen man sowohl scannen als auch drucken kann. Durch diese Funktionen seien sie zur Herstellung von Kopien gemäß § 54 a UrhG a. F. bestimmt. Damit ist die vollständige Geräteabgabe nach § 54 d UrhG a. F. an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zu zahlen. Das bezieht sich jedoch nur auf die Geräte, die vor der Novelle des UrhG zum 1. Januar 2008 verkauft wurden.
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Musik herunterladen: kostenlos und legal? Das machen jetzt gleich zwei neue Online-Angebote möglich. Sowohl das Internetradio Last.fm als auch die Tauschbörse Qtrax haben in den letzten Tagen jeweils ein neues Projekt gestartet: Ab sofort sollen dort mehrere Millionen Songtitel zum Download bereitstehen. Beide Plattformen bieten diesen Service gebührenfrei an. Finanziert wird das Ganze v.a. über Bannerwerbung auf den Web-Seiten.
Und was ist mit den Lizenzen?
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Montag, 28. Januar 2008, von Simon Möller
Flugzeugabstürze haben oft einen Grund: „Menschliches Versagen“. Trotzdem können auch menschliche Schwächen ausgeglichen werden, wenn nur das zugrundeliegende technische System so aufgebaut wird, dass es auch Fehler seiner Anwender vermeidet. Deswegen werden Flugzeuge heute so designt, dass sie auch dann nicht abstürzen, wenn die Piloten unkonzentriert sind und die Mechaniker faul.
„Human Factors Engineering“
Auch menschliche Fehler im System Urheberrecht könnten vermieden werden, wenn das zugrundeliegende Rechtssystem an die menschlichen Unzulänglichkeiten seiner Nutzer angepasst würde. So zumindest die Theorie von Bruce Boyden, Juraprofessor aus Washington.
Copyright law is badly designed to relate to humans. It's particularly maladapted to apply to the humans that, more and more, need to know what the rules of copyright are: non-lawyer individual consumers.
Sehr lesenswerter Artikel im US-Lawblog „Concurring Opinions“:
What Copyright Law and Plane Crashes Have in Common.
Samstag, 26. Januar 2008, von Simon Möller
Würden Sie stehlen? Diese Frage stellt ein Werbefilm der Grünen-Fraktion im Europaparlament bezogen auf Immaterialgüterrechte. Die Gruppe bezieht sich dabei auf einen der Grundkonflikte im aktuellen Urheberrecht: Das, was Lobbygruppen der Musikindustrie immer wieder als „Stehlen“ bezeichnen, empfindet ein großer Teil der Bevölkerung als nicht kriminell.
Die Antwort auf die Frage „Would you steal“ heißt dann auch ensprechend:
„I wouldn't steal - but I do download films“.
Das Video zur Kampagne nach dem Klick.
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