Freitag, 4. April 2008, von Simon Möller
Till Kreutzer schreibt, als Teil des sehr lesenswerten Online-Dossiers „Urheberrecht“, über Sinn und Unsinn des Urheberrechts:
Keineswegs hat sich das 'Urheberrecht' wie von vielen gefordert zu einem 'Informationsrecht' fortentwickelt, also zu einem ausgewogenen Recht über die Nutzung von Informationen und kulturellen Werken, das die Interessen der Rechteinhaber und die Interessen der Nutzer gleichermaßen berücksichtigen würde.
Die politischen Debatten und gesetzlichen Lösungen bei der Neuordnung des Urheberrechts zeigen im Gegenteil deutlich, dass es dem Gesetzgeber vor allem auf einen Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Unterhaltungsindustrie ankommt. Von der Entstehung einer ausgewogenen Wissensordnung sind wir weit entfernt.
Zum Artikel von Till Kreutzer.
( via)
Dienstag, 1. April 2008, von Simon Möller
Prof. Hoeren kommentiert im Beck-Block:
Das primitive Bestrafen von “bösen Kids” wird dem Phänomen der Piraterie nicht gerecht. Zum einen ist zu bedenken, dass der Begriff der Piraterie seinerseits schillernd ist. Er umfasst die krassen Fälle des Plagiats in Entwicklungsländern ebenso wie die vertragswidrige Überproduktion oder Auslieferung durch Vertragshändler. Auch wird er manchmal verwendet, um Handlungen zu bezeichnen, die rechtlich einwandfrei, aber aus Sicht der Industrie nicht wünschenswert sind. ...
Wer nach schärferen Sanktionen verlangt, geht davon aus, dass die Gesellschaft insgesamt an den Schutz von Kreativität und Innovation glaubt. Es gehörte bislang zu den scheinbar unangreifbaren Grundannahmen moderner Industrienationen, dass das sog. geistige Eigentum an sich und damit auch rechtlich schützenswert sei. Doch durch Limewire & Co. werden wir eines anderen belehrt. „Geiz ist geil“ - inzwischen ist es ein Volkssport, sich über das Internet kostenlos zu bedienen. Flächendeckend und durch alle Altersschichten droht eine tiefe Erosion des ethischen Bewusstseins: Viele wollen nicht mehr verstehen, wieso sie für Musik oder Videos noch etwas bezahlen sollen, wenn es alles über das Internet umsonst gibt. Diese „Umsonst-Mentalität“ findet sich nicht nur im Urheberrecht.
Als Lösung schlägt Hoeren einen allgemeingesellschaftlichen Diskurs vor, an dessen Ende die Bevölkerung die „Sinnhaftigkeit des Schutzes von Innovation und Kreativität wieder als selbstverständlich anerkennt“. Ob das wirklich so kommen würde?
Zum Kommentar von Prof. Hoeren.
Montag, 31. März 2008, von Simon Möller
Die Initiative „Sound Copyright“ wendet sich gegen die Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen, die derzeit von der Europäischen Kommission angedacht werden. Dazu hat sie eine Online-Petition gestartet:
Tonaufnahmen sind derzeit 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Eine unabhängige Untersuchung im Auftrag der britischen Regierung ("Gowers review") kam zu dem Ergebnis, die Schutzzeit soll bei 50 Jahren bleiben. Trotzdem verlangt die Musikindustrie eine Verlängerung der Schutzfrist. Eine solche Verlängerung wäre jedoch Unrecht gegenüber den europäischen Musikern und der Musikkultur und könnte wirtschaftlich schädlich sein.
Wenn Sie auch der Ansicht sind, dass die urheberrechtliche Schutzfrist für Tonaufnahmen bei 50 Jahren bleiben sollte, unterschreiben Sie bitte unsere Petition.
Die Hintergründe der Petition erklärt die Organisation auf ihrer Webseite.
Es war ein bewegtes Wochenende für die "Bewohner" der virtuellen Welt Second Life: SL-Gründer Philip Rosedale kündigte an, als CEO des Betreibers Linden Lab zurückzutreten. Eine wichtige technische Neuerung wurde verkündet: Von nun an können Websites in die virtuelle Online-Umgebung eingebunden werden - sozusagen das Internet im Internet. Und schließlich endete das bekannte Copyright-Verfahren Eros ./. Catteneo mit einem Vergleich. Damit bleiben wichtige Rechtsfragen rund um Second Life vorerst ungeklärt.
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Donnerstag, 13. März 2008, von Simon Möller
Fast ein Jahr ist es nun her, dass Viacom seine milliardenschwere Klage gegen Youtube auf den Weg brachte. Der US-Medienkonzern macht geltend, Youtube verletze massenweise seine Urheberrechte und verlangt Schadensersatz.
Bisher war wenig zu hören über den Prozessverlauf, nun gibt es zumindest eine kleine Neuigkeit: Das zuständige Gericht hat einen Antrag von Viacom auf sog. „Punitive Damage“ abgewiesen. Punitive Damage ist eine besondere Art der Schadensberechnung im US-Recht, die in Deutschland auch als Straf-Schadensersatz bekannt ist. Diese Art der Schadensberechnung ist allerdings auch dem US-Copyright eher fremd, so dass die Entscheidung der Richter nicht weiter überraschend ist. Insbesondere muss dieses Zwischenurteil nicht auch als Vorentscheidung gelten.
Die Hintergründe bei Ars Technica.
Kaum ein Rechtsgebiet wird zurzeit so häufig novelliert wie das Urheberrecht. Erst zum Jahreswechsel ist ein neues UrhG in Kraft getreten, die letzte Änderung lag da noch nicht einmal fünf Jahre zurück. Der Wandel durch neue Technologien wie das Internet hat eine Anpassung unerlässlich gemacht. Und dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen: Zurzeit beschäftigt sich das Parlament mit der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) sowie einer erneuten Novelle des UrhG, dem sog. Dritten Korb.
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Montag, 10. März 2008, von Simon Möller
 Nine Inch Nails waren in musikalischer Hinsicht schon immer eine innovative Band. Nun macht sich Sänger Trent Reznor daran, das Musikgeschäft auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu revolutionieren: Der Musiker hat sich 2007 von seinem Label Universal Music getrennt und vermarktet die Band nun selbst im Internet. Dabei nutzt er neuartige Vermarktungsmethoden, unter anderem Alternate Reality Games und Virales Marketing.
Das neueste Album „Ghosts I-IV“ hat Nine Inch Nails komplett unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Trotzdem - oder genau deswegen - verdienen die Musiker viel Geld mit der Veröffentlichung: Allein mit dem Verkauf der inzwischen ausverkauften „Ultra Deluxe Limited Edition“ hat die Band 750.000 US-Dollar eingenommen.
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Samstag, 8. März 2008, von Simon Möller
Auf der Cebit hat der Heise-Verlag eine Podiumsdiskussion zum Thema "Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern" veranstaltet. Das Panel war hochkarätig und kontrovers besetzt:
Auf dem von c't-Redakteur Holger Bleich moderierten Podium tauschten Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, der leitende Oberstaatsanwalt Roland Stumpp aus Offenburg, Jan Huwald, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei sowie die Rechtsanwälte Sascha Kremer und Timo Schutt ihre Meinungen aus. In der mehr als zweistündigen Diskussion ging es um Themen wie Massenstrafanzeigen, Schadensersatzforderungen, Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern und die Legitimität der strikten Rechtedurchsetzung durch die Musikindustrie.
Von der Podiumsdiskussion gibt es einen Videostream.
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Dienstag, 4. März 2008, von Anja Assion
Paulo Coelho, brasilianischer Schriftsteller, ist begeistert von den Möglichkeiten des Internets. Er profitiere nicht nur von den einfachen und schnellen Kommunikationsmöglichkeiten, mittels derer er mit seinen Lesern aus aller Welt in Kontakt treten könne. Coelho nutzt das Internet auch zur Vermarktung seiner Bücher. Nicht jedoch durch altbekannte Werbung, sondern auf eine Weise, die bei den traditionellen Urheberrechtlern, den Verlagen und einigen Autoren-Kollegen auf wenig Gegenliebe stößt: Leser können sich seine Werke in verschiedenen Sprachen kostenlos im Internet herunterladen. Das besondere daran? Es sind allesamt Raubkopien, die Coelho selbst unter dem Decknamen „Pirate Coelho“ auf einer Website zusammen gesammelt hat. Seine Erfahrungen: Die Copyright-Sünden vermiesen ihm nicht das Geschäft, im Gegenteil, er hat einen Umsatzgewinn zu verzeichnen. Nach seiner These werden er und seine Texte auf diese Weise weithin bekannt. "Die Leute laden sich das Buch herunter, beginnen zu lesen. Und wenn es ihnen gefällt, fragen sie nach und wollen das Buch kaufen."
Wer mehr über seine Experimente erfahren möchte: Das Literatur Café stellt ein Video mit einem Vortrag von ihm bereit.
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In den letzten Wochen hat StudiVZ mehrere Betreiber von Webseiten abgemahnt, deren Domain-Namen ebenfalls ein „VZ“ enthalten. Es macht dabei Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht geltend. Eingeschüchtert von dem angekündigten Streitwert von über 150.000 Euro haben z.B. „ErstiVZ“, „FickenVZ“ und „PokerVZ“ eingelenkt und sind zum Teil auf andere Domains ausgewichen. Doch selbst wer die Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss die Anwaltskosten von über 2000 Euro bezahlen. Gegen einige Betreiber, die sich nicht auf diesem außergerichtlichen Weg einigen wollten, konnte StudiVZ einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirken.
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