Kritische Reaktionen auf Abschaltung von „Grooveshark“
Freitag, 20. Januar 2012, von Sophie von Schenck
„Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:
Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (...) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG.
Piratenpartei und Urheberrecht
Donnerstag, 12. Januar 2012, von Simon Möller
Was will die Piratenpartei im Urheberrecht? Abschaffen – das wäre die einfache Antwort. Stimmt aber nicht. Die Piratenpartei beschäftigt sich zwar eingehend mit dem Urheberrecht, aber sie ist weit davon entfernt, es abschaffen zu wollen. Aktuell sammelt die Partei Konzepte.
Netzsperren nun doch in Spanien?
Donnerstag, 5. Januar 2012, von Sophie von Schenck
Die neue spanische Regierung plant erneut Netzsperren gegen illegales Filesharing. Nach dem Gesetzentwurf „Sinde” kann eine Kommission des Kulturministeriums urheberrechtsverletzende Webseiten sperren. Hierfür ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.
Aus dem Bericht bei Heise Online:
Zum Artikel auf Heise Online.
Aus dem Bericht bei Heise Online:
Demnach soll in einem zweistufigen Verfahren über die Blockade von Angeboten, die Copyright-Verstöße begünstigen, entschieden werden. Beschwerden betroffener Künstler oder Unternehmen wird eine neu einzurichtende Kommission für den Schutz der Rechte an immateriellen Gütern im Kulturministerium entgegennehmen und prüfen. Die Institution soll dann die Schließung beziehungsweise Sperrung einer einschlägigen Seite bei einem Gericht beantragen.Der Entwurf geht zurück auf die frühere Kulturministerin Ángeles González-Sinde. Nach heftigen Protesten hatte das Parlament diesen zunächst abgelehnt. Die neue Regierung hat nun die erforderliche Verordnung angekündigt, mit der das Gesetz Anfang März in Kraft treten könnte.
Zum Artikel auf Heise Online.
OLG Düsseldorf: Fotos einer Beuys-Aktion
Freitag, 30. Dezember 2011, von Sebastian Telle
Das OLG Düsseldorf hat heute entschieden, dass Fotografien einer künstlerischen Aktion nicht ohne Genehmigung des Künstlers veröffentlicht werden dürfen. Im konkreten Fall hatte der Fotograf Manfred Tischer fotografiert, als Joseph Beuys eine seiner Fettecken herstellte. Viele Jahre später sollten diese im Rahmen einer Ausstellung im Museum Schloss Moyland präsentiert werden. Die Erben von Joseph Beuys klagten gegen diese Veröffentlichung – das OLG gab ihnen Recht.
Die Fotografien sind nach der Entscheidung des OLG keine selbstständige Bearbeitung, die genehmigungsfrei ist (§ 24 UrhG). Vielmehr hätten sie das Aktions-Kunstwerk von Beuys als Gegenstand und stellten demnach eine Umgestaltung dar (§ 23 UrhG). Mit der Entscheidung bestätigt das OLG das Urteil des LG Düsseldorf, das gleich entschieden hatte. Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen.
Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.
Die Fotografien sind nach der Entscheidung des OLG keine selbstständige Bearbeitung, die genehmigungsfrei ist (§ 24 UrhG). Vielmehr hätten sie das Aktions-Kunstwerk von Beuys als Gegenstand und stellten demnach eine Umgestaltung dar (§ 23 UrhG). Mit der Entscheidung bestätigt das OLG das Urteil des LG Düsseldorf, das gleich entschieden hatte. Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen.
Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.
Generalanwalt über Grenzen des Urheberrechts bei Software
Mittwoch, 30. November 2011, von Sebastian Telle
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat in einem Schlussantrag zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Software Stellung genommen. Danach sind die Funktionalitäten eines Computerprogramms nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil dies einem Ideenschutz nahekommt.
Weiterhin sieht er Programmiersprachen als bloße Ausdrucksform und damit als nicht urheberrechtlich geschützt:
Die Pressemitteilung von GA (EuGH) Yves Bot im Volltext.
Artikel EU-Generalanwalt sieht Grenzen für Urheberrecht bei Software bei heise.de.
„Ließe man zu, dass eine Funktionalität eines Computerprogramms als solche geschützt wird, würde man demnach zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren. „
Weiterhin sieht er Programmiersprachen als bloße Ausdrucksform und damit als nicht urheberrechtlich geschützt:
„Da die Programmiersprache ein Element ist, mit dem der Maschine Befehle erteilt werden können, muss sie z. B. der Sprache eines Romanautors gleichgesetzt werden. Die Programmiersprache ist somit das Mittel, um sich auszudrücken, nicht aber die Ausdrucksform selbst."
Die Pressemitteilung von GA (EuGH) Yves Bot im Volltext.
Artikel EU-Generalanwalt sieht Grenzen für Urheberrecht bei Software bei heise.de.
5 Fragen zum Netzsperren-Urteil des EuGH
Samstag, 26. November 2011, von Simon Möller
Der Europäische Gerichtshof hat den Fall Sabam/Scarlet Extended (Rs. C 70/10) entschieden. Der Gerichtshof entschied erwartungsgemäß, dass Netzsperren eine starke Beeinträchtigung verschiedenster Rechtsgüter bedeuten können, von denen einige auch grundrechtlich geschützt sind. Das Urteil hat Adrian Schneider für Telemedicus bereits besprochen. Nun soll es aber noch um den Hintergrund und die Folgen der Entscheidung gehen.
Netzsperren im Urheberrecht: CR 11/2011 komplett online
Freitag, 25. November 2011, von Simon Möller
In der „Computer und Recht” sind in der letzten Ausgabe zwei wichtige Urteile deutscher Gerichte zu urheberrechtlichen Netzsperren erschienen. Dazu gibt es auch eine Urteilsanmerkung von mir ab S. 733.
Die CR-Redaktion hat dankenswerter Weise gleich das ganze Heft als Leseprobe auf ihre Homepage gestellt. So können Leser ohne CR-Abo unter anderem auch eine Besprechung des Murphy-Urteils von Hoeren/Bilek und einen Aufsatz zu internationalen Wirksamkeit des BDSG von Alich/Nolte lesen.
Die Urteilsanmerkung ist schon gestern wieder von aktuellen Entwicklungen eingeholt worden: Der EuGH hat in der Sache Saban/Scarlet Extended entschieden und damit den europarechtlichen Rahmen für urheberrechtliche Netzsperren zumindest teilweise definiert. Die Anmerkung ist aber weiter inhaltlich zutreffend, da der Gerichtshof mit den Schlussanträgen des Generalanwalts, die ich in der Besprechung noch angesprochen hatte, weitgehend übereinstimmt.
(Rechtsanwalt bin ich übrigens auch [noch] nicht.)
Zur Homepage der CR, das Heft ist dort abrufbar.
Die CR-Redaktion hat dankenswerter Weise gleich das ganze Heft als Leseprobe auf ihre Homepage gestellt. So können Leser ohne CR-Abo unter anderem auch eine Besprechung des Murphy-Urteils von Hoeren/Bilek und einen Aufsatz zu internationalen Wirksamkeit des BDSG von Alich/Nolte lesen.
Die Urteilsanmerkung ist schon gestern wieder von aktuellen Entwicklungen eingeholt worden: Der EuGH hat in der Sache Saban/Scarlet Extended entschieden und damit den europarechtlichen Rahmen für urheberrechtliche Netzsperren zumindest teilweise definiert. Die Anmerkung ist aber weiter inhaltlich zutreffend, da der Gerichtshof mit den Schlussanträgen des Generalanwalts, die ich in der Besprechung noch angesprochen hatte, weitgehend übereinstimmt.
(Rechtsanwalt bin ich übrigens auch [noch] nicht.)
Zur Homepage der CR, das Heft ist dort abrufbar.
LG München I: Kein Geld für die Rechtsnachfolger des "Kings"
Freitag, 25. November 2011, von Sebastian Telle
Die ehemalige Plattenfirma von Elvis Presley muss keine weiteren Vergütungsansprüche an Elvis Presley Enterprises zahlen.
Aus der etwas flapsig geschriebenen Pressemitteilung:
Die Klägerin hatte mit ihrem Vorbringen daher keinen Erfolg.
Artikel Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen bei musiknews.de.
Pressemitteilung des LG München I.
Aus der etwas flapsig geschriebenen Pressemitteilung:
"Warum das so ist? Die Plattenfirma hatte mit Elvis Presley im Jahre 1973 – also noch zu dessen Lebzeiten – einen Vertrag geschlossen, mit dem der Künstler mit mehreren Millionen Dollar „ein für allemal“ abgefunden wurde. Folge aus Sicht der Plattenfirma: Alle Einnahmen aus der Verwertung seiner Rechte gehen seither auf ihr Konto."
Die Klägerin hatte mit ihrem Vorbringen daher keinen Erfolg.
Artikel Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen bei musiknews.de.
Pressemitteilung des LG München I.EU-Kommissarin Kroes: „Hasswort“ Copyright
Dienstag, 22. November 2011, von Sebastian Telle
Neelie Kroes, die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, hat gestern Kritik am bestehenden Copyright-System geäußert.
So sagte sie auf dem Kultur- und Medienforum in Avignon:
Weiterhin äußerte sie sich besorgt bezüglich der wirtschaftlichen Lage von Künstlern. Kroes fordert deshalb eine Rückbesinnung auf die traditionellen Ziele des Urheberrechts und eine Öffnung gegenüber neuen Vertriebs- und Nutzungsmöglichkeiten.
Ausführlich bei heise.de.
Die Rede von Neelie Kroes im Original.
So sagte sie auf dem Kultur- und Medienforum in Avignon:
„Die Millionen investierter Dollar zur Durchsetzung des Urheberrechts haben Piraterie nicht aufhalten können. Mittlerweile hören die Bürger das Wort Copyright und hassen, wofür es steht.”
Weiterhin äußerte sie sich besorgt bezüglich der wirtschaftlichen Lage von Künstlern. Kroes fordert deshalb eine Rückbesinnung auf die traditionellen Ziele des Urheberrechts und eine Öffnung gegenüber neuen Vertriebs- und Nutzungsmöglichkeiten.
Ausführlich bei heise.de.
Die Rede von Neelie Kroes im Original.Spanien: Kurbeln illegale Downloads das Musikgeschäft an?
Montag, 21. November 2011, von Tobias Kläner
Das Thema Filesharing wird aus rechtlicher Sicht bisweilen sehr emotional diskutiert - denn die Gemengelage ist unübersichtlich. Da ist zunächst die Musik- und Filmindustrie, die auf ihre Rechte pocht und sich dazu einer Heerschaar von Anwälten bedient. Besagten Juristen entsteht daraus ein eigenes, höchst lukratives Geschäft. Die Abgemahnten selbst sind oft uneinsichtig und die deutschen Gerichte überfordert zwischen Auskunftsansprüchen und komplexen Beweisfragen.
Ein spanischer Richter hat nun für Aufsehen gesorgt mit der Ansicht, dass Filesharing der Musikindustrie möglicherweise gar nicht schaden, sondern sogar nutzen würde, wie Werbeblogger Roland Kühl-v. Puttkamer jüngst berichtete. Zeit für ein Umdenken auch unter Juristen?
Zum vollständigen Artikel auf Werbeblogger.de.
Ein spanischer Richter hat nun für Aufsehen gesorgt mit der Ansicht, dass Filesharing der Musikindustrie möglicherweise gar nicht schaden, sondern sogar nutzen würde, wie Werbeblogger Roland Kühl-v. Puttkamer jüngst berichtete. Zeit für ein Umdenken auch unter Juristen?
Zum vollständigen Artikel auf Werbeblogger.de.
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