„Wenn jede Erfindung gegen irgendein Patent verstößt”
Montag, 15. März 2010, von Christiane Müller
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist zur Zeit insbesondere wegen der geheimen Verhandlungen Thema in den Medien. Der Journalist Florent Latrive kritisiert in seinem Artikel „Das gebunkerte Wissen” in der aktuellen Le Monde diplomatique nicht nur diese Intransparenz; auch mit dem Inhalt des geplanten Abkommens geht er hart ins Gericht. Er stellt das ACTA in einen größeren Zusammenhang und zeigt die Tendenz der westlichen Staaten auf, den Immaterialgüterschutz kontinuierlich auszubauen – auch zu Lasten von Entwicklungs- und Schwellenländern. Der Ausschluss der Öffentlichkeit scheint bei dieser Strategie Tradition zu haben:
„Das gebunkerte Wissen” von Florent Latrive.
„Die Strategie ist von einer erschreckenden Effizienz: Wenn Acta im kleinen Kreis und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt ist, muss es nur noch in das nationale Recht jedes Unterzeichnerstaates überführt werden. Und dann, wenn nichts mehr daran verändert werden kann, bringt man die Entwicklungsländer im Rahmen bilateraler Abkommen dazu, zu unterzeichnen, indem man ihnen vage Zugeständnisse in Aussicht stellt.
Die Verträge aus dem Jahr 1996 über Urheberrechte und das Internet die im Rahmen der Wipo verhandelt wurden, haben gezeigt, wie es gemacht wird: Nachdem sie 2001 in europäisches Recht überführt worden waren, wurde die Richtlinie nach und nach in den nationalen Gesetzgebungen umgesetzt. [...] Diskussionen in der Öffentlichkeit fanden im Nachhinein kaum statt. Die wären zu einem Zeitpunkt zu führen, an dem es noch Spielraum gibt. Für Acta ist dieser Zeitpunkt jetzt.”
„Das gebunkerte Wissen” von Florent Latrive.
Streit um Schloss-Photos geht weiter
Freitag, 19. Februar 2010, von Christiane Müller
Wer hat das Recht, Photos von staatlichen Schlössern und Gärten gewerblich zu nutzen? Der Eigentümer oder der Photograph? Um diese Frage kreist der Rechtsstreit zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und einem Photographen bzw. zwei Photoagenturen. Das Landgericht Potsdam hatte vor gut einem Jahr zugunsten der Stiftung entschieden; nun hat das Oberlandesgericht Brandenburg die Urteile in der Berufung aufgehoben (Az. 5 U 12/09, 5 U 3/09, 5 U 14/09). Nach dieser Rechtsprechung gibt es kein „Vorrecht des Eigentümers”, die Abbildungen seines Eigentums zu verwerten.
Der Schlussstrich unter AdWords?
Montag, 15. Februar 2010, von Sebastian Winter
Im September letzten Jahres wurden die Schlussanträge des Generalanwalts Maduro zum Thema AdWords und Markenverletzungen veröffentlicht. Der französische Kassationshof hatte dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorabentscheidungsersuchen zu dieser Frage waren ebenfalls durch den Österreichischen Obersten Gerichtshof wie auch durch den Bundesgerichtshof in der Rechtssache Bananabay (Beschluss des BGH Az. I ZR 125/07) ergangen.
Die Gerichte möchten wissen, ob die Benutzung eines Stichwortes, das einer Marke entspricht, für sich genommen als Benutzung der Marke angesehen werden kann und der Zustimmung des Markeninhabers unterliegt.
Die Antwort auf diese Frage wird festlegen, welchen Einfluss Markeninhaber auf die Benutzung von Keywords haben werden, die Marken entsprechen. Damit wird sich auch entscheiden, was bei Eingabe eines Keywords im Internet in Zukunft noch gefunden werden kann.
Die Gerichte möchten wissen, ob die Benutzung eines Stichwortes, das einer Marke entspricht, für sich genommen als Benutzung der Marke angesehen werden kann und der Zustimmung des Markeninhabers unterliegt.
Die Antwort auf diese Frage wird festlegen, welchen Einfluss Markeninhaber auf die Benutzung von Keywords haben werden, die Marken entsprechen. Damit wird sich auch entscheiden, was bei Eingabe eines Keywords im Internet in Zukunft noch gefunden werden kann.
BVerfG: Beschwerde gegen Abmahnkostendeckelung erfolglos
Freitag, 12. Februar 2010, von Christiane Müller
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den § 97a Abs. 2 UrhG nicht zur Entscheidung angenommen. Die Norm ist seit dem 1. September 2008 in Kraft; sie beschränkt die ersatzfähigen Kosten für eine anwaltliche Abmahnung bei einfachen Urheberrechtsverletzungen auf 100 Euro. In dieser Deckelung sieht der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Urheberrechte sowie einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, weil die Neuregelung auch sog. Altfälle betreffe.
Die Richter haben diesen Antrag jeoch bereits im Januar a limine abgewiesen. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Beschwerde weder von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung ist, noch zur Durchsetzung von Grundrechten erforderlich scheint (§ 93a BVerfGG). Hier lag laut Beschluss keiner der Annahmegründe vor. Vielmehr erfülle die Verfassungsbeschwerde noch nicht einmal die Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Die Richter haben diesen Antrag jeoch bereits im Januar a limine abgewiesen. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Beschwerde weder von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung ist, noch zur Durchsetzung von Grundrechten erforderlich scheint (§ 93a BVerfGG). Hier lag laut Beschluss keiner der Annahmegründe vor. Vielmehr erfülle die Verfassungsbeschwerde noch nicht einmal die Zulässigkeitsvoraussetzungen.
J!Cast: Leistungsschutzrecht für Verlage
Donnerstag, 4. Februar 2010, von Adrian Schneider
Timo Ehmann ist Telemedicus-Lesern spätestens seit seinem Aufsatz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein Begriff, den er gemeinsam mit Emese Szilagyi in der K&R veröffentlicht hatte. Im J!Cast erklärt er nun, welche Probleme sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben und warum es seiner Meinung nach trotzdem prinzipiell eine „dogmatisch interessante” Option sein könnte.
Zum J!Cast 77 Leistungsschutzrechte für Verleger.Vorschläge für die Enquête-Kommission: Urheberrecht
Montag, 25. Januar 2010, von Jan Wesselmann
Unsere Vorschläge für die wichtigsten Problemfelder im Bereich Urheberrecht
Akteneinsicht bei Filesharing: Der Krampf geht weiter
Mittwoch, 13. Januar 2010, von Adrian Schneider
Mit dem Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider aus § 101 UrhG sollte der Kampf gegen Filesharing effizienter gestaltet werden. Bis zur Einführung der Vorschrift war es üblich, bei Filesharing-Fällen Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten und die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber der entsprechenden IP-Adresse ermitteln zu lassen. Anschließend wurde Akteneinsicht beantragt, um auch zivilrechtlich gegen den Filesharer vorgehen zu können. Der Effekt war vor allem eine Überlastung der Staatsanwaltschaften.
Mit dem neuen Auskunftsanspruch sollte das eigentlich der Vergangenheit angehören. Ende letzten Jahres entschied jedoch das LG Duisburg, dass der Weg der Akteneinsicht nach wie vor möglich ist.
Mit dem neuen Auskunftsanspruch sollte das eigentlich der Vergangenheit angehören. Ende letzten Jahres entschied jedoch das LG Duisburg, dass der Weg der Akteneinsicht nach wie vor möglich ist.
Aufsatz zum Presse-Leistungsschutzrecht in der K&R
Donnerstag, 17. Dezember 2009, von Adrian Schneider
In der aktuellen Ausgabe der K&R befassen sich Timo Ehmann und Emese Szilagyi mit dem geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage. Auf Basis eines Gutachtens für den Bayerischen Journalisten-Verband beschäftigen sich die beiden Autoren mit den bisherigen Schutzmöglichkeiten für Verlage und suchen nach Regelungslücken, die ein Leistungsschutzrecht rechtfertigen könnten. Nüchtern und unaufgeregt zerlegen die Autoren die Forderungen, die zugrundeliegenden Interessenskonflikte und die aktuelle Rechtslage, um sowohl Vor- als auch Nachteile des besonderen Schutzes verlegerischer Leistung aufzuzeigen.
Internetsperren – zwei gute Schläge und ein böser Schlag?
Montag, 14. Dezember 2009, von Holger Greve
Von Holger Greve und Florian Schärdel
Bereits seit mehr als einem Jahr ist – angeführt von Frankreich – die Diskussion um Internetzugangssperren als Sanktion für Urheberrechtsverstöße in vollem Gange. Nachdem in Frankreich das Gesetzesvorhabens HADOPI durch den französischen Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) kurzzeitig gestoppt worden war, wurde eine geänderte Fassung letztlich doch verabschiedet und vom Verfassungsrat als verfassungsgemäß gebilligt.
Mittlerweile sind insbesondere in Neuseeland, Großbritannien und Spanien die Diskussionen um eigene Regelungen bereits weit fortgeschritten. In Deutschland stießen entsprechende Äußerungen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf Kritik. Nicht zuletzt wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere wegen unverhältnismäßiger Eingriffe u.a. in die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG und die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG laut.
Bereits seit mehr als einem Jahr ist – angeführt von Frankreich – die Diskussion um Internetzugangssperren als Sanktion für Urheberrechtsverstöße in vollem Gange. Nachdem in Frankreich das Gesetzesvorhabens HADOPI durch den französischen Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) kurzzeitig gestoppt worden war, wurde eine geänderte Fassung letztlich doch verabschiedet und vom Verfassungsrat als verfassungsgemäß gebilligt.
Mittlerweile sind insbesondere in Neuseeland, Großbritannien und Spanien die Diskussionen um eigene Regelungen bereits weit fortgeschritten. In Deutschland stießen entsprechende Äußerungen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf Kritik. Nicht zuletzt wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere wegen unverhältnismäßiger Eingriffe u.a. in die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG und die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG laut.
OLG schränkt Bibliothekenprivileg ein
Donnerstag, 3. Dezember 2009, von Anja Assion
Bibliotheken dürfen digitale Kopien ihrer Bücher an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen – den Nutzern ist es hingegen nicht erlaubt, weitere digitale oder ausgedruckte Kopien herstellen. Ihnen bleibt nur noch die Möglichkeit, sich handschriftliche Abschriften von den digitalen Büchern zu machen. So entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24. November (AZ.: 11 U 40/09) in einem Rechtsstreit zwischen dem Ulmer-Verlag und der Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt.
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