FDP: Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz
Donnerstag, 12. August 2010, von Thomas Mike Peters
Ein Gastbeitrag von Stephan Thomae (FDP), Mitglied des Deutschen Bundestages
Leistungsschutz für Presseverlage als Voraussetzung für fairen Wettbewerb auch im Internet
Über das Internet nehmen die Menschen mehr und mehr Dienstleistungen in Anspruch oder nutzen Informationen. Wir müssen deshalb die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen und Informationen ein Risiko eingehen, die kreativ tätig sind und die sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte durchsetzen können. Auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in diesem Zusammenhang zu erörtern. FDP und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
Leistungsschutz für Presseverlage als Voraussetzung für fairen Wettbewerb auch im Internet

Stephan Thomae
© FDP-Bundestagsfraktion
© FDP-Bundestagsfraktion
BGH: Suchergebnisse als Markenrechtsverletzung
Dienstag, 10. August 2010, von Sebastian Winter
Der Bundesgerichtshof hat im Februar entschieden (BGH Urteil vom 4.2.2010 Az. I ZR 51/08), dass die Anzeige von Suchergebnissen einer Suchmaschine eine Markenverletzung darstellen kann. Hierbei unterschied der Bundesgerichtshof zwischen einer internen Suchmaschine und der Suchmaschine von Google. Das Urteil liegt nun im Volltext vor.
Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht
Mittwoch, 4. August 2010, von Thomas Mike Peters
Ein Gastbeitrag von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde.
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde.
"Einspruch": Skurrile Markenanmeldung von RTL
Dienstag, 3. August 2010, von Tobias Kläner
Momentan läuft auf RTL, jeden Mittwoch um 21.15 Uhr, wieder das Format "Einspruch - die Show der Rechtsirrtümer". Man kann vom Niveau der Sendung nun halten was man möchte. Ich persönlich finde es allerdings immer erfrischend, wenn Juristen "normalen Menschen" in einfachen Worten erklären können, was Recht ist und was nicht. Insoweit möchte ich Professor Dr. Ralf Höcker ein Kompliment aussprechen. Dass es RTL jedoch nicht allein darauf angelegt hat, dem Volk das Recht nahe zu bringen, zeigt eine entsprechende Markenanmeldung der RTL Television GmbH aus dem Jahre 2008.
OLG Düsseldorf entscheidet erneut über Rapidshare
Freitag, 23. Juli 2010, von Adrian Schneider
Das OLG Düsseldorf hat erneut entschieden, dass Rapidshare nicht dafür haftet, wenn Nutzer über die Server des Unternehmens rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Dateien verbreiten. Das Gericht stellt dem Sharehoster damit erneut einen Freifahrtschein aus und widerspricht der strengen Rechtsprechung des OLG Hamburg.
LG Köln zur Gemeinfreiheit von Anwaltsschriftsätzen
Dienstag, 13. Juli 2010, von Adrian Schneider
Eine einstweilige Verfügung hat vor allem einen Zweck: Sie soll schnell für Klarheit sorgen. Für eine ausführliche Begründung der Entscheidung bleibt den Richtern deshalb meist wenig Zeit. Einige Gerichte sparen sich deshalb gleich die eigenen Worte und begründen den Erlass der Verfügung mit dem Satz: „Die einstweilige Verfügung war aus den Gründen der verbundenen Antragsschrift nebst Anlagen zu erlassen.” Die Antragsschrift wird dann häufig gemeinsam mit der Gerichtsentscheidung zugestellt – der Betroffene muss schließlich wissen, warum eine Verfügung gegen ihn ergangen ist.
Justizminister zum Reformbedarf des Urheberrechts
Samstag, 26. Juni 2010, von Sebastian Golla
Die Hamburger Justizministerkonferenz hat in dieser Woche mehrere Beschlüsse zu wichtigen medienrechtlichen Themen gefasst. Neben Google Street View und der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung sprach man zum ersten Mal seit Jahren auch über das Urheberrecht. Zu der Reformbedürftigkeit dieses Rechtsgebiets hatte der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (GAL) bereits im März mit einem Diskussionspapier ausführlich Stellung bezogen, wobei er ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht forderte.
So bestand auch auf der Konferenz Einigkeit hinsichtlich des Reformbedarfs im Urheberrecht und der Erforderlichkeit einer Neuregelung in einem „Dritten Korb“ . Dabei ginge es darum, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des kreativen Werkes und dem Interesse der Allgemeinheit am Zugang herzustellen. Hierbei wurde die „Akzeptanz einer digitalen Agenda durch die Bürgerinnen und Bürger” hervorgehoben. Weiterhin betonten die Justizminister die Rolle der Länder bei der Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur-, Wissens- und Kreativitätsbranche. Die Interessen der Länder seien hierbei besonders berührt.
Justizministerkonferenz - Beschluss zur Reform des Urheberrechts
Die Hamburger Vorschläge zum Urheberrecht im Detail
n-tv.de – Dr. Till Steffen im Interview
So bestand auch auf der Konferenz Einigkeit hinsichtlich des Reformbedarfs im Urheberrecht und der Erforderlichkeit einer Neuregelung in einem „Dritten Korb“ . Dabei ginge es darum, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des kreativen Werkes und dem Interesse der Allgemeinheit am Zugang herzustellen. Hierbei wurde die „Akzeptanz einer digitalen Agenda durch die Bürgerinnen und Bürger” hervorgehoben. Weiterhin betonten die Justizminister die Rolle der Länder bei der Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur-, Wissens- und Kreativitätsbranche. Die Interessen der Länder seien hierbei besonders berührt.
Justizministerkonferenz - Beschluss zur Reform des Urheberrechts
Die Hamburger Vorschläge zum Urheberrecht im Detail
n-tv.de – Dr. Till Steffen im InterviewRechtliche Fragen rund um das Model- und Property-Release
Mittwoch, 16. Juni 2010, von Dennis Tölle
Der Mensch ist und bleibt eines der beliebtesten Motive in der Fotografie. Ob in der Werbung oder in der Kunst: Fotos von Personen sind ideal, um Botschaften zu übermitteln. Juristisch lauern hier jedoch Fallstricke. Denn nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bilder nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Um diese Einwilligung als Grundlage für das Verhältnis zwischen Fotograf und Model soll es sich in diesem Artikel drehen.
Sie ist sowohl dann erforderlich wenn es sich um die Verbreitung von Personen- als auch Markenabbildungen handelt. Die Einwilligung einer Person zur Verbreitung des Bildes wird üblicherweise „Model-Release”, die des Markenrechtsinhabers „Property-Release” genannt.
Sie ist sowohl dann erforderlich wenn es sich um die Verbreitung von Personen- als auch Markenabbildungen handelt. Die Einwilligung einer Person zur Verbreitung des Bildes wird üblicherweise „Model-Release”, die des Markenrechtsinhabers „Property-Release” genannt.
Zur Berliner Rede: "Keine Netzsperren" ist nicht genug
Mittwoch, 16. Juni 2010, von Thomas Mike Peters
Am vergangenen Montag hat die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre „Berliner Rede zum Urheberrecht” gehalten. Im Nachgang dazu wurde viel kommentiert und bewertet. Die Einschätzungen von Stefan Engeln mit dem Titel „Keine Netzsperren” ist nicht genug sind dabei besonders zu empfehlen:
“Keine Netzsperren” ist nicht genug.
„Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht. Denn die Agenda, die verkündet wurde, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht.”
“Keine Netzsperren” ist nicht genug.
Live-Stream der "Berliner Rede zum Urheberrecht" um 19 Uhr
Montag, 14. Juni 2010, von Thomas Mike Peters
Heute Abend um 19:00 Uhr spricht die Bundesjustizministerin in Berlin über den „Dritten Korb”
Die Kollegen von Carta stellen heute Abend einen Stream zur „Berliner Rede zum Urheberrecht” der Bundesjustizministerin bereit. Leutheusser-Schnarrenberger wird dort über die Anforderung an die nächste Urheberrechtsnovelle sprechen und damit den offiziellen Auftakt für dieses Gesetzesvorhaben geben.
Zum sogenannten Dritten Korb – also der nunmehr dritten großen Urheberrechtsreform in Folge – wird es in den nächsten Monaten mehrere Anhörungen geben.
Zum Live-Stream bei Carta.
Die Kollegen von Carta stellen heute Abend einen Stream zur „Berliner Rede zum Urheberrecht” der Bundesjustizministerin bereit. Leutheusser-Schnarrenberger wird dort über die Anforderung an die nächste Urheberrechtsnovelle sprechen und damit den offiziellen Auftakt für dieses Gesetzesvorhaben geben.
Zum sogenannten Dritten Korb – also der nunmehr dritten großen Urheberrechtsreform in Folge – wird es in den nächsten Monaten mehrere Anhörungen geben.
Zum Live-Stream bei Carta.
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