BMWi präsentiert Gutachten zu Two-Strikes-Modell
Montag, 6. Februar 2012, von Fabian Rack
Sind Warnhinweise für notorische Urheberrechtsverletzer im Netz auch in Deutschland denkbar? Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Studie hierzu veröffentlicht. Sie enthält einen Vorschlag für ein deutsches Modell: Keine Abmahnung mehr, bevor die Nutzer nicht verwarnt wurden.
ACTA und Internet - Art. 27 im Volltext
Montag, 6. Februar 2012, von Simon Möller
Es wird aktuell viel gestritten um ACTA. Netzsperren und Internet-Filter vermuten die Kritiker - stimmt ja gar nicht, sagt die EU-Kommission. Was stimmt denn nun? Letztlich lässt sich das nur beantworten, indem man den Vertrag im Wortlaut liest. Wir veröffentlichen für unsere Leser ungekürzt den Artikel 27 des ACTA-Textes, der sich mit der Rechtsdurchsetzung im Internet befasst.
Anti-ACTA jetzt auch in Deutschland
Mittwoch, 1. Februar 2012, von Sophie von Schenck
Nach europaweiten Demonstrationen regt sich nun auch in Deutschland breiter Protest gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Ziel ist es, das EU-Parlament daran zu hindern, dem Abkommen zuzustimmen. Der 11. Februar soll ein europaweiter Protesttag werden.
BVerfG: Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit
Dienstag, 31. Januar 2012, von Adrian Schneider
Ein kurioser Rechtsstreit geht zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen das AnyDVD-Urteil des Bundesgerichtshof nicht zur Entscheidung angenommen.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob schon ein bloßer Link eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn er auf die Webseite eines Herstellers von Software zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen zeigt. Nein, hatte der Bundesgerichtshof im Herbst 2010 entschieden. Dem schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an – nicht ohne einige interessante Worte zum Verhältnis von Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit zu verlieren.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob schon ein bloßer Link eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn er auf die Webseite eines Herstellers von Software zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen zeigt. Nein, hatte der Bundesgerichtshof im Herbst 2010 entschieden. Dem schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an – nicht ohne einige interessante Worte zum Verhältnis von Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit zu verlieren.
GEMA nimmt Stellung zu Creative Commons
Dienstag, 31. Januar 2012, von Fabian Rack
Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten.
Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.
Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.
Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
EU unterzeichnet ACTA-Abkommen
Donnerstag, 26. Januar 2012, von Sophie von Schenck
Eine EU-Delegation hat heute in Tokio das so genannte ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnet.
ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.
ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.
Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.
Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA.
ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.
ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.
Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.
Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA.
MegaUpload, Providerhaftung und Filesharing
Dienstag, 24. Januar 2012, von Adrian Schneider
Ende letzter Woche wurde der Sharehoster MegaUpload geschlossen und die Betreiber verhaftet. Darunter der mutmaßliche Schöpfer von MegaUpload Kim „Kimble” „Kimvestor” „Dotkom” Schmitz. Seitdem kochen die Emotionen im Netz. Das Hacker-Franchise Anonymous nahm Rache und legte amerikanische Behörden-Websites lahm. Viele Nutzer solidarisieren sich mit MegaUpload, „die Branche ist verunsichert”, titelt Reuters.
Aber wie sieht die Rechtslage aus? Wurde hier ein unschuldiger Provider zu Unrecht zur Verantwortung gezogen? Müssen Host-Provider nun schärfere Sanktionen fürchten?
Aber wie sieht die Rechtslage aus? Wurde hier ein unschuldiger Provider zu Unrecht zur Verantwortung gezogen? Müssen Host-Provider nun schärfere Sanktionen fürchten?
Linkspartei will Weiterverkauf gebrauchter Dateien ermöglichen
Freitag, 20. Januar 2012, von Fabian Rack
Die Linkspartei hat angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur "Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare" einzubringen. Es soll möglich werden, gekaufte E-Books oder MP3s weiterzuverkaufen. Das Gesetz soll entsprechende Weiterveräußerungsverbote in AGB von Download-Shops verdrängen. Die LINKE schlägt vor, einen neuen § 17a ins Urheberrechtsgesetz einzuführen:
Der Entwurf basiert auf einem Vorschlag des Urheberrechtlers Till Kreutzer, der für den Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten Jahr ein Gutachten zum Verbraucherschutz im Urheberrecht verfasst hat.
Zum Gesetzesentwurf der LINKEN.
Gutachten von Till Kreutzer (PDF, S. 98 ff.).
Interview mit Till Kreutzer auf Telemedicus.
"§ 17a Weiterveräußerung von Werkexemplaren
(1) Vervielfältigungsstücke des Werkes, die vom Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom rechtmäßigen Erwerber weiterveräußert werden, soweit dieser keine weitere Vervielfältigung des veräußerten Werkexemplars zurückbehält. (…)"
Der Entwurf basiert auf einem Vorschlag des Urheberrechtlers Till Kreutzer, der für den Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten Jahr ein Gutachten zum Verbraucherschutz im Urheberrecht verfasst hat.
Zum Gesetzesentwurf der LINKEN.
Gutachten von Till Kreutzer (PDF, S. 98 ff.).
Interview mit Till Kreutzer auf Telemedicus.
Megaupload geschlossen, Kimble festgenommen
Freitag, 20. Januar 2012, von Simon Möller
Es ist der Aufmacher in allen großen Onlinemedien: Kim Schmitz alias Kimble ist dingfest gemacht, Megaupload und Megavideo geschlossen. Der Grund dafür sind offenbar strafrechtliche Vorwürfe gegen ihn und andere aus dem Betreiberteam.
Kritische Reaktionen auf Abschaltung von „Grooveshark“
Freitag, 20. Januar 2012, von Sophie von Schenck
„Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:
Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (...) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG.
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