Schmerzensgeld wegen Darstellung als Mörder-Ehefrau
Sonntag, 29. Juni 2008, von Anja Assion
50.000 EUR Schmerzensgeld steht der Klägerin eines Rechtsstreits gegen eine große Boulevardzeitung wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zu. Dies entschied das Landgericht München I Anfang Juni.
Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“.
Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“.
ARD-Gebührenverteilungsstreit: Die nächste Runde
Donnerstag, 26. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Von Überzahlungen und Unterdeckungen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
BGH: Heide Simonis vs. BILD
Mittwoch, 25. Juni 2008, von Adrian Schneider
Der BGH hat gestern die Klage der ehemaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis gegen die BILD-Zeitung abgewiesen. BILD hatte am Tag der Wahlschlappe von Simonis im Jahr 2005 Fotos von der Politikerin beim Einkaufen in einem Supermarkt gemacht und am darauf folgenden Tag veröffentlicht. Gegen diese Veröffentlichung hatte Simonis geklagt und zunächst vor dem Landgericht Berlin Recht bekommen.
Digitalstrategien und Eigentore
Freitag, 20. Juni 2008, von Simon Möller
Kommunikationsunternehmen, so lautet eine alte Binsenweisheit, können nichts so schlecht wie in eigener Sache nach innen oder außen kommunizieren. Und waschechte Medienunternehmen sind noch ein bisschen schlimmer, was die aktuelle Auseinandersetzung über die neuen Spielregeln für ARD, ZDF & Co im Internet zeigt. Den jüngsten Schuss ins Knie des eigenen Verlegerlagers zelebriert dieser Tage Springer-Chef Mathias Döpfner. Ein Spielbericht.
Ein fußballerisch geprägter Spielbericht zum Streit um die öffentlich-rechtliche Digitalstrategie steht in der TAZ.
Zum Artikel.
Callactive vor dem Aus? (Update)
Mittwoch, 11. Juni 2008, von Adrian Schneider
Seit wenigen Tagen ist die Firmenhomepage des Call-in-Produzenten Callactive nicht mehr erreichbar. Außerdem soll das Unternehmen bei den Call-in-Sendungen bei VIVA, Comedy Central und Nick nicht mehr als Produzent aufgeführt sein. Und auch die Domain des kritischen Forums call-in-tv.de, die Callactive vor kurzem übernommen hatte, führt nun nicht mehr zu einer Werbeseite für das Anruf-Spiel „Money Express“, sondern auf eine Beschwerde-Seite der Landesanstalt für Medien NRW.
VG Berlin: Dauerwerbesendung keine "Promotion"
Dienstag, 10. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Dauerwerbesendungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben ist es damit bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage (VG 27 A 34.08) untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben ist es damit bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage (VG 27 A 34.08) untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen.
ARD: Streit um Gebührenverteilung geht weiter
Montag, 9. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Mit einer öffentlichen Erklärung haben der WDR, SWR, NDR und BR auf die Vorwürfe des RBB und verschiedener Politiker hinsichtlich des ARD-Finanzausgleichs reagiert. Aufgrund massiver Sparzwänge hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Einstellung des Fernsehmagazins Polylux sowie des Integrationsprogramm Radiomultikulti angekündigt. Als Grund für diesen Schritt wurden hohe Gebührenausfälle sowie die mangelnde Kooperationsbereitschaft der anderen ARD-Anstalten angeführt. Gefordert wird daher eine gerechtere Aufteilung der Gebührengelder. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) soll der Politik hierzu einen Vorschlag unterbreiten (Telemedicus berichtete).
Klare Ansage aus Brüssel
Samstag, 7. Juni 2008, von Simon Möller
EU-Medienkommissarin Viviane Reding hält wenig davon, was die Öffentlich-Rechtlichen im Internet anstellen wollen. Daran lässt sie im Interview mit der FAZ keinen Zweifel:
Zum Interview.
Ich verfolge die Diskussion um die genaue Formulierung des öffentlichen Auftrags im neuen Rundfunkstaatsvertrag mit zunehmender Sorge. Je länger die Einigung mit der Europäischen Kommission zurückliegt, umso weiter scheinen sich einige von den damals getroffenen Absprachen entfernen zu wollen. Wer glaubt, es bei der Regelung belassen zu können, dass ARD und ZDF lediglich keine „Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form“ anbieten dürfen, der will sich offenbar nicht an die europäischen Spielregeln halten.
Zum Interview.
BGH: Es war Ernst und deshalb in Ordnung
Freitag, 6. Juni 2008, von Anja Assion
Ein Gastbeitrag von Phillip Hofmann.
Der erste Zivilsenat des BGH hat in seinem Revisionsurteil vom 5. Juni 2008 entschieden: Wird das Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person durch die einwilligungslose Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen betroffen, so muss es hinter der Meinunsfreiheit zurück treten - jedenfalls sofern der Schutzbereich der Meinungsfreiheit wegen des öffentlichen Interesses eröffnet ist und keine Beeinträchtigung der ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts angenommen werden kann. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche wurden somit für unbegründet erachtet.
Im vorliegenden Fall wehrten sich Dieter Bohlen (AZ: I ZR 223/05) und Ernst August Prinz von Hannover (AZ: I ZR 96/07) gegen die unerlaubte Verwendung ihrer Namen im Rahmen einer Werbekampagne des Tabakkonzerns „British American Tobacco“ aus dem Jahre 2000.
Der erste Zivilsenat des BGH hat in seinem Revisionsurteil vom 5. Juni 2008 entschieden: Wird das Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person durch die einwilligungslose Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen betroffen, so muss es hinter der Meinunsfreiheit zurück treten - jedenfalls sofern der Schutzbereich der Meinungsfreiheit wegen des öffentlichen Interesses eröffnet ist und keine Beeinträchtigung der ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts angenommen werden kann. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche wurden somit für unbegründet erachtet.
Im vorliegenden Fall wehrten sich Dieter Bohlen (AZ: I ZR 223/05) und Ernst August Prinz von Hannover (AZ: I ZR 96/07) gegen die unerlaubte Verwendung ihrer Namen im Rahmen einer Werbekampagne des Tabakkonzerns „British American Tobacco“ aus dem Jahre 2000.
Synopse zum neuen RStV
Freitag, 6. Juni 2008, von Simon Möller
Der 10. Rundfunkstaatsvertrag steht vor der Tür. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat ihn bereits ratifiziert, jetzt muss die Vorlage noch durch die Länderparlamente - und wenn alles klappt, dann gilt ab dem 1. September ein neuer RStV. Für Rundfunkrechtler bedeutet das: umlernen. Der Jurastudent Thomas Wierny aus Münster hat dazu eine Synopse erstellt, die den aktuellen RStV mit der neuen Rechtslage vergleicht.
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