LG Frankfurt: Keine Wahrheitskontrolle bei Zitaten
Montag, 4. August 2008, von Anja Assion
Das Landgericht Frankfurt hat vergangene Woche sein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen dem „Evangelischen Pressedienst Hessen“ (EPD Hessen) und der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ verkündet: Der EPD Hessen wird verpflichtet eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Er hatte im Rahmen eines Artikels die Äußerung eines Staatssekretärs zitiert, in der die "Junge Freiheit" mit der NPD in Verbindung gebracht wurde. Die ebenfalls von der "Jungen Freiheit" begehrte Unterlassungserklärung konnte hingegen nicht erwirkt werden.
Ärger um Zitat: EPD Hessen gegen „Junge Freiheit“
Dienstag, 29. Juli 2008, von Anja Assion
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in dem Rechtsstreit zwischen dem „Evangelischen Pressedienst Hessen“ (EPD Hessen) und der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ist auf den kommenden Donnerstag vertagt worden.
Ursache der Streitigkeit ist eine Pressemitteilung des EPD Hessen, durch die sich die „Junge Freiheit“ in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. In der Pressemitteilung berichtete der EPD Hessen über den bundesweiten Wettbewerb "Aktive Demokratie und Toleranz 2007". Zitiert wurde dabei einer der Redner, der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Alfred Hartenbach (SPD), mit der Äußerung:
Ursache der Streitigkeit ist eine Pressemitteilung des EPD Hessen, durch die sich die „Junge Freiheit“ in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. In der Pressemitteilung berichtete der EPD Hessen über den bundesweiten Wettbewerb "Aktive Demokratie und Toleranz 2007". Zitiert wurde dabei einer der Redner, der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Alfred Hartenbach (SPD), mit der Äußerung:
Die "Junge Freiheit" wird von der Jugendorganisation der NPD gelenkt.
Mosley: Strafanzeige gegen Springer
Samstag, 26. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Die Berichterstattung um die sexuellen Neigungen des FIA-Präsidenten Max Mosley wird ein Nachspiel haben, so das "manager magazin" in seiner aktuellen Ausgabe. Mosley habe Strafanzeige gegen den Springer-Vorstand sowie die "Bild"- und "Bild.de"-Chefredaktion und weitere an der Berichterstattung beteiligte Akteure gestellt. Darüber hinaus verlange er von "Bild" und "Bild.de" insgesamt 1,5 Millionen Euro Schadensersatz. Mosley wehre sich gegen die Unterstellung, dass auf den entsprechenden Fotos, die einem heimlich hergestellten Video entstammen, Nazi-Rollenspiele zu sehen seien.
BLM korrigiert
Freitag, 18. Juli 2008, von Simon Möller
Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien hat - nicht nur bei Telemedicus - für ihren Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen, viel Kritik einstecken müssen. Die will die Anstalt aber nicht alleine tragen. Wenn, dann bitteschön auch alle anderen.
IfM: Thesen zu einer neuen Medienpolitik
Freitag, 18. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
ARD und ZDF in der Krise: Zur Änderung des Rundfunk-Staatsvertrags wird heiß über Medienpolitik debattiert. Wo liegt die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender? Und welche Rolle spielen dabei die Presseverleger?
Zu diesen Fragen findet sich auf dem Internetportal der Süddeutschen Zeitung eine interessante Stellungnahme des unabhängigen Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM).
Zur Stellungnahme des IfM.
Medienwächter verbieten "5-Millionen-SKL-Show"
Donnerstag, 17. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel
Wie einem Bericht der SZ zu entnehmen ist, hat die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Ausstrahlung der nächsten "5-Millionen-SKL-Show" untersagt. Die Show verstoße gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Der Fall sei eindeutig, bei der SKL handele es sich um den Sponsor dieser Sendung.
Wie einem Bericht der SZ zu entnehmen ist, hat die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Ausstrahlung der nächsten "5-Millionen-SKL-Show" untersagt. Die Show verstoße gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Der Fall sei eindeutig, bei der SKL handele es sich um den Sponsor dieser Sendung.
Total daneben: Lizenzpflicht für Online-TV
Mittwoch, 16. Juli 2008, von Simon Möller
Ein Kommentar von Simon Möller.
Das Rundfunkrecht ist eine hochgeistige Materie. Man denkt in großen Begriffen, z.B. „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“, „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungbildung“ oder „Suggestivkraft, Aktualität und Breitenwirkung“. Rundfunkrecht ist gelebtes Verfassungsrecht - und deswegen oft ziemlich praxisfern.
Das bisher krasseste Beispiel, das mir bisher untergekommen ist, ist der Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen. Die aktuelle Satzungänderung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien ist dabei nur Nebensache, denn sie nimmt nur vorweg, was (nach aktuellem Verhandlungsstand) in den 12. Rundfunkstaatsvertrag geschrieben werden soll: Eine völlig unsinnige Regulierung für Online-TV.
Das Rundfunkrecht ist eine hochgeistige Materie. Man denkt in großen Begriffen, z.B. „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“, „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungbildung“ oder „Suggestivkraft, Aktualität und Breitenwirkung“. Rundfunkrecht ist gelebtes Verfassungsrecht - und deswegen oft ziemlich praxisfern.
Das bisher krasseste Beispiel, das mir bisher untergekommen ist, ist der Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen. Die aktuelle Satzungänderung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien ist dabei nur Nebensache, denn sie nimmt nur vorweg, was (nach aktuellem Verhandlungsstand) in den 12. Rundfunkstaatsvertrag geschrieben werden soll: Eine völlig unsinnige Regulierung für Online-TV.
BLM: Lizenzpflicht für Internet-TV
Dienstag, 15. Juli 2008, von Adrian Schneider
Die Bayrische Landesanstalt für Medien (BLM) hat eine Änderung ihrer Fernsehsatzung beschlossen. Die neue Satzung sieht vor, dass die BLM für alle Angebote von Video-Streams mit mehr als 500 potentiellen gleichzeitigen Zugriffen eine Lizenz einfordern soll. Bis zu 10.000 Zugriffen soll eine Lizenz ohne weitere Voraussetzungen erteilt werden, sofern inhaltlich keine Bedenken bestehen. Ab 10.000 Zugriffen soll das gleiche Organisationsverfahren gelten wie beim normalen Kabelprogramm.
Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen.
Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen.
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch (Real-)Horrorfilm
Donnerstag, 10. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
„Kannibale von Rotenburg“ wehrt sich erfolgreich gegen Filmveröffentlichung
Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das OLG Frankfurt a.M. die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des Spielfilms "Rohtenburg" untersagt (Az. 14 U 146/07). Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einen Horrorfilm stelle eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Da der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar sei, müsse die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten. Der Senat bestätigte insoweit auch seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Az. 14 W 10/06). Beide Urteile liegen Telemedicus im Volltext vor.
Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das OLG Frankfurt a.M. die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des Spielfilms "Rohtenburg" untersagt (Az. 14 U 146/07). Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einen Horrorfilm stelle eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Da der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar sei, müsse die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten. Der Senat bestätigte insoweit auch seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Az. 14 W 10/06). Beide Urteile liegen Telemedicus im Volltext vor.
Hintergrund: Streit über Bundestagskanal beigelegt
Donnerstag, 10. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Die geplante deutschlandweite Ausstrahlung des sog. Bundestagskanal ist vorerst kein Thema mehr: In einem Gespräch mit Bundestagspräsident Norbert Lammert haben die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender eine intensivere Berichterstattung aus dem Bundestag zugesichert.
Lammert hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu wenig Sendezeit auf die Übertragung des Parlamentsgeschehens verwandten. Gleichzeitig verlagere sich die parlamentarische Arbeit immer weiter in die zahlreichen Fernsehtalkshows von Illner, Will & Co. Um diese Missstände zu beheben, hatte er als mögliche Alternative einen deutschlandweit sendenden Bundestagskanal ins Gespräch gebracht.
Lammert hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu wenig Sendezeit auf die Übertragung des Parlamentsgeschehens verwandten. Gleichzeitig verlagere sich die parlamentarische Arbeit immer weiter in die zahlreichen Fernsehtalkshows von Illner, Will & Co. Um diese Missstände zu beheben, hatte er als mögliche Alternative einen deutschlandweit sendenden Bundestagskanal ins Gespräch gebracht.
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