Welche Regeln gelten bei Call-in-Shows? Was tun gegen Nazi-Propaganda im Internet? Ab wann sind Gewaltdarstellungen im Fernsehen eigentlich verboten? Und wie kann ich mich beschweren, wenn ich im Fernsehen unzulässige Inhalte gesehen habe? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die kostenlose Broschüre „Mediennutzerschutz - Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet“ von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).
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Schadensersatzklagen gegen Endkunden angekündigt
Der Münchner Pay-TV-Sender Premiere hat vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sog. patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können.
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Freitag, 2. Mai 2008, von Simon Möller
Ein Podcast aus dem Knast - das ist Podknast.de. In Interviews berichten jugendliche Insassen der Jugendarrestanstalt Düsseldorf davon, wie sie sich fühlen, wie sie ihr bisheriges Leben bewerten, was sie zukünftig anders machen wollen. Das Projekt soll die Rehabilitation unterstützen, aber auch abschreckende Wirkung auf potentielle jugendliche Straftäter haben. Durchgeführt wird Podknast.de von der Jugendarrestanstalt Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der LfM.
Zum Podknast-Podcast.
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ProSieben kündigt rechtliche Schritte an
Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat die Ausstrahlung der Wok-WM 2006 und 2007 bei ProSieben wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 RStV beanstandet. Der Verstoß, so der MABB-Medienrat, bestehe in der verbalen und optischen Einbindung von Markennamen und -logos in die Sendungen (Benennung von Teams, Kurven und Streckenabschnitten nach Marken, Einbindung dieser Marken in die Sendung durch Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation in der Sendung durch Kameraführung und Moderation).
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Richtigstellungsanspruch auch für Behörden
Der u. a. für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat am gestrigen Tage entschieden, dass auch einer Behörde ein Richtigstellungsanspruch zustehen kann (Az: VI ZR 83/07): Dazu müsse die konkrete Äußerung geeignet sein, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Im konkreten Fall hatte die Bundesrepublik Deutschland das Nachrichtenmagazin Focus wegen eines Presseartikels auf Unterlassung und Richtigstellung verklagt.
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Anhörung im Parlamentarischen Kontrollgremium am Mittwoch
Nach Informationen von Spiegel-Online hat der Bundesnachrichtendienst (BND) beinahe ein halbes Jahr lang den E-Mail-Verkehr zwischen der Spiegel-Auslandsreporterin Susanne Koelbl und einem afghanischen Politiker mitgeschnitten. Betroffen sei der Zeitraum vom 7. Juni bis zum 29. November 2006. BND-Präsident Ernst Uhrlau soll die Reporterin am vergangenen Freitag darüber informiert und persönlich um Entschuldigung gebeten haben.
Ungeachtet dessen wird sich das für die Überwachung der Geheimdienste verantwortliche Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages am Mittwoch mit der Affäre auseinandersetzen.
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Donnerstag, 17. April 2008, von Simon Möller
Es ist besser, man beschäftigt sich nicht so genau mit der Medienregulierung in Deutschland. Das macht bloß schlechte Laune, und hinterher bleibt der Eindruck, dass es für die Zuschauer sowieso keinen Unterschied macht, ob den Sendern einer auf die Finger schaut oder nicht.
Peer Schrader schreibt bei den Medienpiraten über die Landesmedienanstalten - wenig positiv.
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Montag, 14. April 2008, von Anja Assion
Richter sollen nach dem Grundgesetz unabhängig sein. Die eigene Meinung eines Richters hört man deshalb selten. Der Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem ist in diesem Monat aus dem Amt ausgeschieden. Die Berliner tageszeitung und auch die Süddeutsche Zeitung haben dies zum Anlass genommen, den bislang eher schweigsamen Richter zu interviewen.
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Montag, 7. April 2008, von Anja Assion
 Der aktuelle J!Cast widmet sich der "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste", besser bekannt unter dem Namen „Fernsehrichtlinie“. Dabei geht es bei der Richtlinie gar nicht um das herkömmliche Fernsehen, wie Laura Dierking in einem Interview mit dem Rechtsanwalt Philip Kempermann herausfindet: Der etwas hölzerne Begriff "audiovisuelle Medien" ist nämlich weiter gefasst. Er beinhaltet neben Fernsehsendungen, die linear ablaufen auch solche Dienste, die on demand, also jederzeit abrufbar sind. Grund für die Richtlinie war die fortschreitende Annäherung der einzelnen Mediendienste, die sog. Konvergenz.
Zudem berichtet der J!Cast über die Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einordnung der verschiedenen Dienste, erklärt die daraus entstehenden Folgen und geht auf die Frage ein, warum Product Placement künftig zulässig sein kann, Schleichwerbung hingegen nicht.
Zum J!Cast 55 - Die neue Fernsehrichtlinie.
Wie die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Neustadt eine Klage von Sat.1 abgewiesen, mit der eine Beanstandung wegen Schleichwerbung aufgehoben werden sollte.
In der Sendung „Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“, die im Jahr 2006 ausgestrahlt wurde, war mehrmals ein überdimensionaler goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband und Schriftzug im Bild zu sehen, ebenso wie Werbebanner der Herstellerfirma. Die daraufhin von der LMK ausgesprochene Beanstandung ( Telemedicus berichtete) wollte Sat. 1 jedoch nicht hinnehmen. Der Sender brachte vor, dass die Veranstaltung im Gerry-Weber-Stadion in Halle von einer externen Firma organisiert worden sei. Für deren Werbeverträge mit Dritten sei man aber nicht verantwortlich sei. Im Übrigen habe es sich um aufgedrängte Werbung gehalten, deren Übertragung, wie auch bei sonstigen Sportveranstaltungen, unvermeidbar gewesen sei.
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