Zum Zweck der Kundenbindung verschicken Online-Händler gerne Newsletter an ihre Kunden. Aber der Newsletterversand an Bestandskunden kann eine unzumutbar belästigende Werbung darstellen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung in diese Art der Werbung nicht vorliegt. So urteilte das ThOLG Jena (Az. 2 U 88/10), das sich dabei auch mit der Ausnahme des Fehlens einer ausdrücklichen Einwilligung auseinandersetzte.
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Wer als Rechtsrat-Suchender bei Google & Co. das Stichwort “Abmahnung”, “Filesharing” oder ähnliches eingibt (vielleicht noch in Kombination mit der Bezeichnung der abmahnenden Kanzlei), dem springen inzwischen unzählige, bundesweit gestreute AddWord-Anzeigen und sonstige ”Kurzmitteilungen” ins Auge. Abgesehen davon, dass ca. 90% der Werbeanzeigen sowohl wettbewerbs-, kennzeichen- als auch standesrechtlich unzulässig sind, nimmt die Art und Weise der (potenziellen) “Mandantenansprache” immer skurilere Züge an.

Für den Marktver(w)irrten nachfolgend ein paar (erfolgreiche) Modell-Beispiele, die gerne auch mal durch mittelbaren (täglichen) Spam ohne inhaltlichen Mehrwert via Blog-Aggregation oder RSS-Feed unterfüttert werden.


RA Alexander Schultz parodiert die teils kuriosen Werbeideen, mit denen Anwälte um die Verteidigungsmandate in Abmahnungsfällen werben. Insiderhumor, aber lustig!

„Kostnix “Ersteinschätzungen” und sonstiger Nepp” auf Palawa.de.
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Der Bundesgerichtshof hat heute seine Entscheidung zu veralteten Preisen in Produktsuchmaschinen veröffentlicht (Urteil vom 11. März 2010, Az. I ZR 123/08 - „Espressomaschine”). Bereits Anfang März entschied der BGH, dass ein Fall von irreführender Werbung vorliegt, wenn ein Online-Shop-Betreiber mit veralteten Preisen in Produktsuchmaschinen wirbt.
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Aus den Facebook-AGB:

10. Über Werbung auf Facebook

Unser Ziel ist es Werbeanzeigen nicht nur für Werbetreibende sondern auch für dich wertvoll zu gestalten. Damit dies möglich ist, erklärst du dich mit Folgendem einverstanden: (...)
3. Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche identifizieren.

Ach ja?

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Der Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen soll neu geregelt werden. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen“ erarbeitet. Der Entwurf liegt Telemedicus nun vor. Die wesentlichen Neuregelungen werden hier dargestellt.
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Die Europäische Kommission hat ihre „Digitale Agenda” vorgestellt: Initiativen auf sieben Gebieten sollen das Wachstum der Informations- und Kommunikationstechnologie-Branchen (IKT) fördern. Die Agenda ist einer der Pfeiler des „Europa 2020”-Programms, mit dem die Kommission für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sorgen möchte. Zurzeit bestehen aus ihrer Sicht aber noch Hindernisse, wie etwa der fragmentierte Online-Markt und das lückenhafte Glasfasernetzwerk. Diese gilt es, mit diversen Maßnahmen zu beseitigen.

Schaffung eines „Binnen-Online-Marktes”

Die Kommission stellt fest, dass insbesondere der Markt für Musik-Downloads noch nicht grenzüberschreitend funktioniert. Schuld daran seien insbesondere die unterschiedlichen Urheberrechtsgesetze in den Mitgliedstaaten, die alle zu beachten sind. Die Förderung von grenz-überschreitenden bzw. pan-europäischen Lizenzen durch die Verwertungsgesellschaften könnte hier Abhilfe schaffen; Details will die Kommission noch in diesem Jahr in einer Rahmen-Richtlinie vorschlagen.
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Ende April hat die SPD-Fraktion eine „Kleine Anfrage” an die Bundesregierung wegen des häufigen Missbrauchs des Instruments der Abmahnung im Online-Handel gestellt. Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass gerade kleine und junge Unternehmen wegen des Abmahnmissbrauchs erhebliche Schwierigkeiten im Online-Handel haben. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor.
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Im Juni treten einige Änderungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen in Kraft. Die neuen Regelungen werden auch Änderungen beim Rückgaberecht und beim Wertersatz bewirken. Und auch auf die derzeit noch verwendeten Widerrufs- und Rückgabebelehrungen werden die neuen Regelungen erhebliche Auswirkungen haben.

Im August 2009 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ verkündet (BGBl. I 2009 S. 2355). Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts fassen wir hier zusammen.
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