Der ePerso kommt ins Rollen - ohne Fingerabdruck
Donnerstag, 24. Juli 2008, von Anja Assion
Groß wie eine EC-Karte wird er sein und Millarden Euros kosten: der elektronische Personalausweis. Doch er soll kommen, darauf hat sich gestern das Kabinett geeinigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Ab November 2010 soll der „ePerso“ die bisherige Identitätskarte ersetzen.
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Mit Risiken und Nebenwirkungen: Google Health & Co.
Mittwoch, 23. Juli 2008, von Anja Assion
„Wenn es nach Google ("Health"), Microsoft ("Healthvault") und anderen US-Firmen geht, stellen Patienten künftig ihre gesamten Gesundheitsdaten ins Netz, um sie "sicher, geschützt und kostenlos" (O-Ton Werbung) an einem Ort zu vereinen. Mit dieser Hilfe sollen sie sich mit Ärzten und anderen Gesundheitsversorgern nach Bedarf digital austauschen können. Die Anbieter wollen damit den Papierkrieg im Gesundheitswesen eingeschränken und die Aktualität der Gesundheitsakten sicherstellen.“
Wer diese Zeilen liest und einen nur halbwegs sensiblen Umgang mit Daten pflegt, dem sträuben sich die Nackenhaare. Mißbräuche scheinen bei einer weltweiten Verfügbarkeit von Krankheitsdaten vorprogrammiert. Schließlich sind diese Daten ebenso intim und schützenswert, wie interessant für Unternehmen. Die taz berichtet in dem Artikel „Ich weiß, woran Du krankst!“ über die geplanten Vorhaben und ihre Risiken.
"Ich weiß, woran Du krankst!" - taz.
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BGH: Gewerbliche Anfragen können Werbung sein
Freitag, 18. Juli 2008, von Anja Assion
Gewerbliche Anfragen können Werbung und unter Umständen wettbewerbswidrig im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sein. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in zwei Fällen entschieden. In beiden Streitigkeiten ging es um die Frage, ob Unternehmen mittels Telefax oder E-Mail ihre Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen bei entsprechenden Anbietern äußern dürfen.
Im ersten Fall (I ZR 75/06) hatte ein Fahrzeughändler per Fax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen bekundet. Im zweiten Fall (I ZR 197/05) hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.
Im ersten Fall (I ZR 75/06) hatte ein Fahrzeughändler per Fax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen bekundet. Im zweiten Fall (I ZR 197/05) hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.
BGH zu Payback: AGB teilweise unwirksam
Mittwoch, 16. Juli 2008, von Anja Assion
Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem heutigen Urteil mit dem sog. Kundenbindungs- und Rabattsystem "Payback". Die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände richtete sich hauptsächlich gegen drei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten "Payback"-Betreibers. Diese AGB müssen von jedem Verbaucher akzeptiert werden, der an dem Rabattsystem teilnehmen möchte. Der Bundesgerichtshof erklärte eine der drei Klauseln teilweise für unwirksam. Er sorgte damit für ein (kleines) Stück mehr Verbraucherrechte für "Payback"-Kunden.
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15:48
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Wer regiert das Internet?
Mittwoch, 9. Juli 2008, von Anja Assion
Wer regiert das Internet? Und wie sollte es vielleicht regiert werden? Fragen, die nicht ganz leicht zu beantworten sind. Schließlich gibt es einige, die Macht im Internet für sich in Anspruch nehmen und dies auf verschiedene Arten und Weisen tun. Das Netzmagazin der ZEIT „Zuender“ widmet sich dem Thema Internet Governance, zeigt Grenzen des freien Internets auf und fordert eine (staatenübergreifende) Netzregierung.
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Musicals: Bühnenmäßig oder nicht bühnenmäßig?
Dienstag, 8. Juli 2008, von Anja Assion
Wann handelt es sich bei einem Musical um eine „bühnenmäßige Aufführung“? Mit dieser Frage hatte sich der BGH vergangenen Freitag zu beschäftigen und klärte in seinem Urteil die Voraussetzungen der bühnenmäßigen Aufführung.
Geklagt hatte die Disney Enterprises Inc, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Musicals „Die Schöne und das Biest“, „Der Glöckner von Notre Dame“, „Der König der Löwen“ und „Aida“. Beklagte des Rechtsstreits ist eine deutsche Konzertagentur, die bundesweit Aufführungen von Disney- und Andrew-Lloyd-Webber-Musicals veranstaltet. Die Klägerin verlangte von der Beklagten Unterlassung, Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Ausübung von Bühnenrechten.
Geklagt hatte die Disney Enterprises Inc, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Musicals „Die Schöne und das Biest“, „Der Glöckner von Notre Dame“, „Der König der Löwen“ und „Aida“. Beklagte des Rechtsstreits ist eine deutsche Konzertagentur, die bundesweit Aufführungen von Disney- und Andrew-Lloyd-Webber-Musicals veranstaltet. Die Klägerin verlangte von der Beklagten Unterlassung, Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Ausübung von Bühnenrechten.
J!Cast: Staatliche Überwachung von E-Mails
Samstag, 5. Juli 2008, von Anja Assion
Mit diesen und weiteren Probleme beschäftigen sich J!Casterin Laura Dierking und ihr Interviewpartner Dr. Marc Störing.
Zum J!Cast 61 "E-Mail-Überwachung".
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EU und USA planen Abkommen über Datenaustausch
Dienstag, 1. Juli 2008, von Anja Assion
Die USA und die Europäische Union planen nach Auskunft der New York Times ein Abkommen, durch das ein umfassender Datenaustausch ermöglicht werden soll. Schon seit Februar 2007 laufen die Verhandlungen. Nun fand im Juni ein Gipfeltreffen zwischen Präsident Bush und den Europäischen Regierungschefs in Slowenien statt, bei dem auch dieses Thema zur Sprache kam.
Sinn und Zweck des Abkommens ist es, verdächtiges Verhalten aufzuspüren, sowie „transnationale Kriminalität“ und Terrorismus effektiver vorzubeugen und zu bekämpfen. Rechte könnten mit Hilfe der Daten und Informationen fremder Staaten leichter durchgesetzt werden. Möglicherweise werden auch die Kosten, die bislang bei einer Datenübermittlung anfallen, gemindert.
Sinn und Zweck des Abkommens ist es, verdächtiges Verhalten aufzuspüren, sowie „transnationale Kriminalität“ und Terrorismus effektiver vorzubeugen und zu bekämpfen. Rechte könnten mit Hilfe der Daten und Informationen fremder Staaten leichter durchgesetzt werden. Möglicherweise werden auch die Kosten, die bislang bei einer Datenübermittlung anfallen, gemindert.
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08:55
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Wochenrückblick: Elternhaftung, Top Level Domains, "Elena"
Sonntag, 29. Juni 2008, von Anja Assion
+++ Bundesmelderegister geplant
+++ Alles ist möglich: Neue Top Level Domains
+++ ZDF und "Zeit online" vereinbaren Internet-Kooperation
+++ Eltern haften für ihre Kinder - im Internet
+++ BGH: Heide Simonis vs. BILD
+++ ELENA: Kabinett fasst Beschluss zum elektronischen Einkommensnachweis
+++ Neuer Gesetzentwurf zum Kredit-Scoring
+++ Alles ist möglich: Neue Top Level Domains
+++ ZDF und "Zeit online" vereinbaren Internet-Kooperation
+++ Eltern haften für ihre Kinder - im Internet
+++ BGH: Heide Simonis vs. BILD
+++ ELENA: Kabinett fasst Beschluss zum elektronischen Einkommensnachweis
+++ Neuer Gesetzentwurf zum Kredit-Scoring
Schmerzensgeld wegen Darstellung als Mörder-Ehefrau
Sonntag, 29. Juni 2008, von Anja Assion
50.000 EUR Schmerzensgeld steht der Klägerin eines Rechtsstreits gegen eine große Boulevardzeitung wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zu. Dies entschied das Landgericht München I Anfang Juni.
Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“.
Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“.
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