Uni Münster schreibt Juniorprofessur für IT-Recht aus
, von Sophie von Schenck
Eine Juniorprofessur ermöglicht es, Professor zu werden, ohne zu habilitieren. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium und eine besondere Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten. In der Regel beweist dies eine herausragende Promotion. Ein Juniorprofessor übernimmt Lehraufgaben und forscht selbstständig.
Warum IT-Recht?
IT (Informationstechnik) ist in Deutschland rechtlich kaum erforscht. Dies führt dazu, dass die meisten Softwareprojekte beim ersten Versuch scheitern. Professor. Dr. Thomas Hoeren erklärt dies damit, „dass (...) weder Auftraggeber noch Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages wissen, was genau bei einer solch hochkomplexen Entwicklungsaufgabe auf sie zukommt. (...) Da hilft das 100 Jahre alte Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches oft nicht mehr weiter.” Dieses Problemfeld zu erforschen, soll Ziel der Stiftungsprofessur sein. Laut dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung soll sich der Inhaber der Professur „mit der Frage beschäftigen, wie sich die permanent erforderlichen Änderungen im Verlauf eines Softwareprojektes in rechtlich klare Sollvorgaben fassen lassen.”
Ein hochinteressantes Gebiet und ein Sprungbrett in eine (nicht unbedingt nur) akademische Karriere.
Zur Stellenausschreibung der WWU.
Zur Pressemitteilung der WWU.
EU-Kommission legt dem EuGH ACTA vor
, von Sophie von Schenck
(...) ob ACTA in irgendeiner Weise mit den europäischen Grundrechten und Grundfreiheiten, wie der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutzrecht und dem Recht des geistigen Eigentums, unvereinbar ist.
EU-Abgeordnete der Grünen und Liberalen hatten schon im Dezember eine Prüfung durch den EuGH gefordert. Dem schloss sich vergangene Woche auch EU-Justizministerin Reding an.
Vorsitzender der EVP-Fraktion: "Acta ist am Ende"
, von Sophie von Schenck
Der Vorsitzende der Fraktion der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Joseph Daul, hat Dienstagabend (...) geäußert, dass dieses dem ACTA Abkommen nicht zustimmen werde. „Acta ist am Ende“ sagte er, und erklärt die Demotivation der Konservativen im Parlament angesichts des unerwarteten Ausmaßes der Proteste. Seine Meinung nimmt noch nicht die Stellungnahme der EVP vorweg, die Mittwoch bekannt gegeben werden sollte.
Die EVP ist die größte Partei im EU-Parlament. Die Äußerung ihres Vorsitzenden lässt eine Tendenz erkennen: Die Proteste zeigen Wirkung. Auch Deutschland hatte schon vergangenen Freitag bekanntgegeben, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen.
Zur Meldung auf cuej.info.
Telemedicus zu den Protesten,
Telemedicus zu den umstrittenen Punkten von ACTA.
Kino.to: Premium-Nutzern droht Strafverfolgung
, von Sophie von Schenck
Telemedicus hat bereits ausführlich die möglichen Konsequenzen für die Nutzer geprüft. Nach wie vor ist es umstritten, ob es rechtswidrig ist, die Streams nur anzuschauen.
Die Generalstaatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht deswegen verfolgen:
(Man) habe [...] nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. [...] Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.
Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr die sogenannten Premium-Kunden im Visier. Diese konnten gegen einen gewissen Betrag unbegrenzt und werbefrei auf die Streams von kino.to zugreifen.
(Es) werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to- Betreiber finanziell unterstützt haben.
Es ist daher wohl weiter unwahrscheinlich, dass diejenigen, die Kino.to ohne Abonnement genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden.
Zur Meldung auf heise online.
Telemedicus zu den möglichen Konsequenzen für die Nutzer.
Telemedicus zur Strafbarkeit der Nutzer im Detail.
Anti-ACTA jetzt auch in Deutschland
, von Sophie von Schenck
EU unterzeichnet ACTA-Abkommen
, von Sophie von Schenck
ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.
ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.
Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.
Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA.
Kritische Reaktionen auf Abschaltung von „Grooveshark“
, von Sophie von Schenck
Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (...) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG.
Netzsperren nun doch in Spanien?
, von Sophie von Schenck
Aus dem Bericht bei Heise Online:
Demnach soll in einem zweistufigen Verfahren über die Blockade von Angeboten, die Copyright-Verstöße begünstigen, entschieden werden. Beschwerden betroffener Künstler oder Unternehmen wird eine neu einzurichtende Kommission für den Schutz der Rechte an immateriellen Gütern im Kulturministerium entgegennehmen und prüfen. Die Institution soll dann die Schließung beziehungsweise Sperrung einer einschlägigen Seite bei einem Gericht beantragen.Der Entwurf geht zurück auf die frühere Kulturministerin Ángeles González-Sinde. Nach heftigen Protesten hatte das Parlament diesen zunächst abgelehnt. Die neue Regierung hat nun die erforderliche Verordnung angekündigt, mit der das Gesetz Anfang März in Kraft treten könnte.
Zum Artikel auf Heise Online.
