Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Westfälischen-Wilhelms Universität Münster (WWU) schreibt die bundesweit erste Juniorprofessur für IT-Recht aus. Lehrstuhlinhaber Professor Dr. Thomas Hoeren wird diese betreuen. Das Dienstverhältnis soll sechs Jahre dauern und wird durch die RWTÜV-Stiftung (Rheinisch-Westfälische Technische Überwachungsverein e. V.) finanziert. Diese fördert Forschung und Wissenschaft in den Gebieten Sicherheit, Technik und Umwelt.

Eine Juniorprofessur ermöglicht es, Professor zu werden, ohne zu habilitieren. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium und eine besondere Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten. In der Regel beweist dies eine herausragende Promotion. Ein Juniorprofessor übernimmt Lehraufgaben und forscht selbstständig.

Warum IT-Recht?


IT (Informationstechnik) ist in Deutschland rechtlich kaum erforscht. Dies führt dazu, dass die meisten Softwareprojekte beim ersten Versuch scheitern. Professor. Dr. Thomas Hoeren erklärt dies damit, „dass (...) weder Auftraggeber noch Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages wissen, was genau bei einer solch hochkomplexen Entwicklungsaufgabe auf sie zukommt. (...) Da hilft das 100 Jahre alte Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches oft nicht mehr weiter.” Dieses Problemfeld zu erforschen, soll Ziel der Stiftungsprofessur sein. Laut dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung soll sich der Inhaber der Professur „mit der Frage beschäftigen, wie sich die permanent erforderlichen Änderungen im Verlauf eines Softwareprojektes in rechtlich klare Sollvorgaben fassen lassen.”

Ein hochinteressantes Gebiet und ein Sprungbrett in eine (nicht unbedingt nur) akademische Karriere.

Zur Stellenausschreibung der WWU.

Zur Pressemitteilung der WWU.
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Die EU-Kommission hat Mittwoch beschlossen, das umstrittene ACTA-Abkommen vom EuGH prüfen zu lassen. Laut dem zuständigen Handelskommissar De Gucht soll der Gerichtshof feststellen:

(...) ob ACTA in irgendeiner Weise mit den europäischen Grundrechten und Grundfreiheiten, wie der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutzrecht und dem Recht des geistigen Eigentums, unvereinbar ist.

EU-Abgeordnete der Grünen und Liberalen hatten schon im Dezember eine Prüfung durch den EuGH gefordert. Dem schloss sich vergangene Woche auch EU-Justizministerin Reding an.
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Die Webseite Cuej.info schreibt:
Der Vorsitzende der Fraktion der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Joseph Daul, hat Dienstagabend (...) geäußert, dass dieses dem ACTA Abkommen nicht zustimmen werde. „Acta ist am Ende“ sagte er, und erklärt die Demotivation der Konservativen im Parlament angesichts des unerwarteten Ausmaßes der Proteste. Seine Meinung nimmt noch nicht die Stellungnahme der EVP vorweg, die Mittwoch bekannt gegeben werden sollte.

Die EVP ist die größte Partei im EU-Parlament. Die Äußerung ihres Vorsitzenden lässt eine Tendenz erkennen: Die Proteste zeigen Wirkung. Auch Deutschland hatte schon vergangenen Freitag bekanntgegeben, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen.

Zur Meldung auf cuej.info.
Telemedicus zu den Protesten,
Telemedicus zu den umstrittenen Punkten von ACTA.
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Wie heise online berichtet, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Strafverfahren gegen bestimmte kino.to Nutzer zu eröffnen. Sie konnte in vielen Fällen tatsächlich ermitteln, wer was wie oft aufgerufen hat.

Telemedicus hat bereits ausführlich die möglichen Konsequenzen für die Nutzer geprüft. Nach wie vor ist es umstritten, ob es rechtswidrig ist, die Streams nur anzuschauen.

Die Generalstaatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht deswegen verfolgen:
(Man) habe [...] nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. [...] Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.

Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr die sogenannten Premium-Kunden im Visier. Diese konnten gegen einen gewissen Betrag unbegrenzt und werbefrei auf die Streams von kino.to zugreifen.
(Es) werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to- Betreiber finanziell unterstützt haben.

Es ist daher wohl weiter unwahrscheinlich, dass diejenigen, die Kino.to ohne Abonnement genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden.

Zur Meldung auf heise online.
Telemedicus zu den möglichen Konsequenzen für die Nutzer.
Telemedicus zur Strafbarkeit der Nutzer im Detail.
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Eine EU-Delegation hat heute in Tokio das so genannte ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnet.

ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.

ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.

Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.

Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA.
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Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:
Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (...) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.
„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG.
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Die neue spanische Regierung plant erneut Netzsperren gegen illegales Filesharing. Nach dem Gesetzentwurf „Sinde” kann eine Kommission des Kulturministeriums urheberrechtsverletzende Webseiten sperren. Hierfür ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Aus dem Bericht bei Heise Online:
Demnach soll in einem zweistufigen Verfahren über die Blockade von Angeboten, die Copyright-Verstöße begünstigen, entschieden werden. Beschwerden betroffener Künstler oder Unternehmen wird eine neu einzurichtende Kommission für den Schutz der Rechte an immateriellen Gütern im Kulturministerium entgegennehmen und prüfen. Die Institution soll dann die Schließung beziehungsweise Sperrung einer einschlägigen Seite bei einem Gericht beantragen.
Der Entwurf geht zurück auf die frühere Kulturministerin Ángeles González-Sinde. Nach heftigen Protesten hatte das Parlament diesen zunächst abgelehnt. Die neue Regierung hat nun die erforderliche Verordnung angekündigt, mit der das Gesetz Anfang März in Kraft treten könnte.

Zum Artikel auf Heise Online.
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Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Dezember einer Verfassungsbeschwerde der Zeitschrift „Bunte” stattgegeben (Beschluss 1 BvR 927/08). Die Zeitschrift hatte sich gegen zwei Gerichtsentscheidungen gewehrt, die ihr die Verbreitung eines Artikels untersagten. Dieser beschrieb eine Skiregion: Inhalte waren die Landschaft, die Hotels und Prominente, die dort ihren Urlaub verbringen. Caroline von Hannover wurde am Rande erwähnt – für die klagefreudige Prinzessin genug, um vor Gericht zu ziehen.
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