Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen haben sich in einem offenen Brief gegen Reformvorschläge an die internationale Fernmeldeunion „ITU” augesprochen. Mehrere ITU-Mitglieder hatten zuvor auf eine stärkere staatliche Kontrolle des Internets gedrängt. Der an dem Brief beteiligte Verein Digitale Gesellschaft e.V. sieht darin eine Bedrohung der Freiheit des Internets.

Aus dem offenen Brief:

The current preparatory process lacks the transparency, openness of process, and inclusiveness of all relevant stakeholders that are imperative under commitments made at the World Summit on Information Society (WSIS). We ask that the Secretary-General, the Council Working Group, and Member States work to resolve these process deficiencies in several concrete ways.

Der offene Brief an die ITU.
Zur Pressemitteilung auf digitalegesellschaft.de.
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Der US-amerikanische Jurist Eugene Volokh ist in einem Rechtgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass auch Suchmaschinen sich mit ihren Diensten auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen können. Demnach handele es sich bei Suchergebnissen ebenso um Ergebnisse eines Wertungsprozesses, die vom First Amendment der amerikanischen Verfassung erfasst sind. Hintergrund ist ein Kartellverfahren gegen Google, in dem es darum geht, dass Google selektiv Unternehmen bei seinen Suchergebnissen benachteiligt haben soll.
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Die VG Wort hat sich in einem gestern veröffentlichen Positionspapier zur aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts geäußert. Darin setzt sie sich überwiegend dafür ein, das bisherige Urheberrechtssystem beizubehalten. Insbesondere die Stellung der Verwertungsgesellschaften betont sie:
Verwertungsgesellschaften kommt gerade in der digitalen Welt eine besonders wichtige Aufgabe zu; sie sind als Treuhänder der Autoren und Verlage und als zentrale Rechtevermittler und Anlaufstellen für Nutzer unverzichtbar.

Die teilweise befürwortete Fair Use-Doktrin lehnt sie jedoch ab.

Das Positionspapier der VG Wort.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
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+++ EuGH: Funktionalität von Computerprogrammen nicht geschützt

+++ Generalanwältin Trstenjak zur Antragsberechtigung für eine .eu-Domain

+++ BVerfG: Tarifansagepflicht nicht vor August

+++ Neelie Kroes: "Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA"

+++ Hessischer Landtag streicht Twitter-Verbot für Besucher

+++ Doktorarbeit von Annette Schavan unter Plagiatsverdacht

+++ Digitale Gesellschaft e.V. startet Initiative "Adoptier deinen Abgeordneten"

+++ Eben Moglen: Mahnende Worte zur re:publica in Berlin
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Der BGH hat heute über einen möglichen Auszahlungsanspruch gegen eine Bank nach einem Pharming-Angriff entschieden. Dieser sei zwar entstanden, aber durch Aufrechnung erloschen. Die Bank habe nämlich einen entgegenstehenden Schadensersatzanspruch gegen den Kontoinhaber, wenn dieser trotz deutlicher Hinweise seiner Bank Daten an Unberechtigte preisgebe.
Der Kläger hat sich gegenüber der Bank durch seine Reaktion auf diesen Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig gemacht. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat.

Seit dem 31.10.2009 besteht mit § 675v II BGB allerdings eine Haftungsprivilegierung für Schadensersatzansprüche. In Fällen einfacher und leichter Fahrlässigkeit entfällt dann ein solcher. Die Bank könnte dann auch nicht aufrechnen.

Zur Mitteilung der Pressestelle des BGH.
Zur Meldung bei juris.de.
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+++ BVerfG: Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig

+++ Verleger beschweren sich bei EU-Kommission über Google

+++ Facebook-Account wird doch nicht beschlagnahmt

+++ Weiter Proteste gegen ACTA

+++ Datenschutz in den USA: Vorrangig Selbstverpflichtungen

+++ Überwachung von Internetverbindungen durch Geheimdienste gestiegen

+++ AK Vorrat bittet Joachim Gauck um ein Gespräch
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Das Landgericht Köln hat gestern entschieden, dass das zentrale Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes kartellrechtswidrig ist. Geklagt hatte der Bauer-Verlag gegen den Bundesverband Presse-Grosso. Nach dem Urteil kann der Bauer Verlag nun auch mit einzelnen Pressegroßhändlern individuell über Vertriebs- und Verkaufsbedingungen verhandeln.
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