Seit einigen Wochen liegt die zweite Auflage des Hamburger Kommentars – Gesamtes Medienrecht vor. Damit scheint sich dieser Gesamtkommentar im Markt durchgesetzt zu haben. Und das obwohl oder vielleicht auch gerade weil er mit einer außergewöhnlichen Gliederung der kommentierten Normen daherkommt.
Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat die Oktober-Ausgabe des „IRIS Newsletters” veröffentlicht. Im Zentrum dieses Rückblicks auf aktuelle medienrechtliche Entwicklungen im europäischen Raum steht – wenig überraschend – die jüngste EuGH-Entscheidung zu Satelliten-TV-Decoderkarten.
Doch auch die weiteren 32 Artikel bieten interessante Einblicke: So wird etwa ein Urteil des englischen High Court zu Sperrverpflichtungen von Access-Providern vorgestellt. Darin erlegen die englischen Richter dem größten Provider des Landes die Pflicht auf, den Zugang zu einer Webseite mit illegal bereitgestelten Filmen zu sperren. Und auch die Verurteilung eines Webseitenbetreibers zu einer Geldstrafe wegen Verlinkung von illegalen Streamingangeboten in Schweden hat es in den aktuellen IRIS-Newsletter geschafft. Gleiches gilt schließlich auch für zwei Entscheidungen der deutschen Medienaufsicht zum Werberecht und zum Jugendmedienschutz.
Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat gestern den „IRIS Newsletter” für den Monat Mai veröffentlicht. Darin wird einmal mehr kompakt und fundiert über aktuelle medienrechtliche Entwicklungen im europäischen Raum informiert.
Die aktuelle Ausgabe umfasst 40 Artikel und befasst sich unter anderem mit dem reformierten türkischen Medienrecht und dem neuen Bericht des Beauftragten für Medienfreiheit der OSZE. Daneben finden sich beispielsweise noch interessante Ausführungen zum Stand der Umsetzung der AVMD-Richtlinie in einzelnen Mitgliedstaaten der Union. Aus dem deutschen Rechtsraum wird neben weiteren Entscheidungen auch das jüngste BGH-Urteil zur Berichterstattung in Online-Archiven (Az. VI ZR 345/09) besprochen.
Für jeden, der kompakt und gleichzeitig fundiert über aktuelle medienrechtliche Entwicklungen in Europa informiert werden möchte, ist der „IRIS Newsletter” ein beinahe unverzichtbares Werkzeug. Diese von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle herausgegebene Publikation beleuchtet monatlich das europäische Medien- und Informationsrecht.
Nun ist die April-Ausgabe online frei abrufbar: Themen sind unter anderem die Novellierung der ungarischen Mediengesetzgebung und die Position der parlamentarischen Versammlung des Europarates zum Schutz journalistischer Quellen. Insgesamt werden in mehr als 35 Artikeln medienrechtlich bedeutsame Entscheidung aus den europäischen Staaten und der Union erläutert. Darunter befinden sich beispielsweise auch Ausführungen zum verschärften Haftungsregime für Google Video in Frankreich.
Unter dem Titel „Die Themen des Bundesjustizministeriums” hat die Behörde von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine neue Internet-Videoreihe gestartet. Die erste Folge befasst sich mit Netzsperren gegen kinderpornographische Internetangebote und dem vom Ministerium vertretenen Ansatz „Löschen statt Sperren”.
Der etwa 2:30 Minuten lange Clip erläutert, warum Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet aus Sicht der Behörde wenig zielführend sind, und man demgegenüber eher auf das Löschen solcher Angebote setzt.
TKG-Novelle: Länder fordern Zustimmungsvorbehalt bei Regelungen zur Netzneutralität
Die Länder wollen im Bundesrat beim Thema Netzneutralität mitreden. Foto: (cc) schaaflicht/flickr
Am 2. März 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Darin enthalten sind auch Vorschriften zur Netzneutralität. Jedoch sollen wichtige Einzelheiten demzufolge durch Rechtsverordnungen geregelt werden, bei deren Verabschiedung die Länder nicht miteinbezogen werden sollen.
Nun haben die Rundfunkreferenten der Länder zu diesem Punkt Stellung bezogen. Wie sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet hat, sieht man dort durch die geplanten Regelungen zur Netzneutralität eine originäre Gesetzegbungsmaterie der Länder berührt: Die medienrechtliche Inhalteregulierung. In einem Antrag, der heute Nachmittag im Bunderatsausschuss für Kulturfragen beraten wird, wollen sich die Länder deutlich gegen die vom Bund vorgeschlagenen Regelungen stellen. Ohne Festschreibung eines Zustimmungsvorbehalts der Länder zu den zur Ausgestaltung der Netzneutralität vorgesehenen Rechtsverordnungen solle die Länderkammer der TKG-Novelle nicht zustimmen, heißt es in dem Antrag.
DSRI-Wissenschaftspreis und DSRI-Absolventenpreis zu vergeben
Die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) schreibt aktuell zwei akademische Förderpreise aus: Zum einen den mit 2.000 Euro dotierten DSRI-Wissenschaftspreis 2011, zum anderen den mit 500 Euro dotierten DSRI-Absolventenpreis 2011.
Mit dem Wissenschaftpreis soll eine herausragende Dissertation oder Habilitationsschrift auf dem Gebiet des Informationsrechts oder der Rechtsinformatik ausgezeichnet werden, während der Absolventenpreis der Stiftung einer herausragenden Studienabschlussarbeit auf diesem Gebiet zugedacht ist.
Vorschläge für Preisträger können bis zum 10. Juni 2011 bei der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik eingereicht werden. Dort entscheidet dann eine vom Stiftungsrat eingesetzte Kommission über die Preisvergabe, die im November auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) in München stattfinden wird. Die vorgeschlagenen Arbeiten sollten nicht älter als zwei Jahre sein und sich durch besondere Exzellenz auszeichnen.
Ende Februar 2011 ist die zweite Auflage des Spindler/Schuster erschienen. Damit liegt dieser gesetzesübergreifender Medienrechtskommentar nun in aktualisierter Form vor. Anfang 2008 zählte die erste Auflage zu den Pionierwerken dieser Art von gebundenen Universalkommentaren. Sie hat damals ihren Weg in viele Bücherregale und Bibliotheken gefunden.
Eric Steinhauer bezeichnete das Buch in einer Rezension vor drei Jahren nicht zuletzt auch wegen seines äußeren Erscheinungsbildes als „Medien-Palandt”. Gegenüber der ersten Auflage hat das Werk deutlich an Umfang gewonnen und nähert sich auch so weiter optisch dem originalen Palandt an. Waren es vormals „nur” 1635 Seiten, so bringt es der aktuelle Spindler/Schuster auf respektable 1860 Seiten.
Jede Fachdisziplin kennt ihre eigene Sprache. Und es ist kein Geheimnis, dass Juristen ein besonderes Faible für Abkürzungen haben. Im Medienrecht ist es vor allem die Rundfunkregulierung, die einen mit ihren Abkürzungen und eigenwilligen Sprachwendungen dann und wann in den Wahnsinn treiben kann.