Der Bundesgerichtshof hat diese Woche über die Zulässigkeit von Werbeanrufen entschieden (Az. I ZR 164/09 Telefonaktion II). In seinem Urteil stellt der BGH klar, dass das elektronische Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail nicht genügt, um eine Einwilligung in Werbeanrufe nachzuweisen.
Jahr für Jahr führt die Veranstaltung Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zusammen, um über die neuesten Entwicklungen im Informationstechnologierecht zu diskutieren. Im Rahmen der Veranstaltung werden nahezu alle Bereiche des Rechtsgebiets thematisiert. In diesem Jahr war einer der Schwerpunkte das Thema Datenschutz im Informationszeitalter. Über die Vielfalt und Fülle der Themen, die das Informationstechologierecht bereit hält, legt der diesjährige Tagungsband ein eindrucksvolles Zeugnis ab.
Bereits im April berichtete Telemedicus über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Gewährleistungsausschluss im Internet. Ein gewerblicher Verkäufer handelt danach wettbewerbswidrig, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt nun im Volltext vor.