Ab dem morgigen Donnerstag – dem 31. Tag vor der Bundestagswahl – werden wieder Wahlwerbespots der Parteien im Rundfunk ausgestrahlt. Schon im Jahr 1962, als das Fernsehebild noch schwarz-weiß war, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zur Vergabe von Wahlsendezeiten festgestellt:
Wahlpropaganda im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) gehört heute zu den Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien. Infolge ihrer Breitenwirkung kommt ihr […] eine besondere Bedeutung zu. Sie ist zu einem wichtigen Bestandteil der Wahlvorbereitung in der heutigen Demokratie geworden. (BVerfGE 14, 121 [132])
Doch welche gesetzliche Grundlage hat Wahlwerbung im Rundfunk? Wie werden die Sendezeiten den einzelnen Parteien zugeteilt? Und welche Alternative bietet das Internet?
Ein möglicher Fall von widerrechtlicher Kennzeichenverletzung sorgt dieser Tage in der Verlagsbranche für Aufregung: Der Autor des Buches „Elfenmond” hatte den Justitiar der Verlagsgruppe Random House wegen der Verletzung eines Titelschutzrechts angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin vor dem Amtsgericht München Anklage erhoben. Streitgegenstand ist ein vom Verlag auf den Markt gebrachtes Buch mit dem Titel „Im Schatten des Elfenmonds”, das die Gefahr einer Verwechslung birgen soll.
Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen beiden Buchtiteln besteht, ist eine zivilrechtliche Frage. Diese wird – nachdem das Strafverfahren vorerst ausgesetzt wurde – in einer Vorentscheidung auf dem Zivilrechtsweg zu klären sein.
Mithilfe einer Suchmaske lassen sich Informationen zu allen eingetragenen deutschen Marken abrufen. Ebenso können sämtliche seit dem 1. Januar 1998 angemeldeten und gelöschten Marken recherchiert werden – einschließlich der zurückgewiesenen und zurückgenommenen. Neben den bibliografischen Daten wird auch Auskunft über aktuelle Rechts- und Verfahrensstände gegeben. Die Registerdaten werden dabei täglich aktualisiert.
Wer über Entwicklung und Verfahrensstand bestimmter Marken auf dem Laufenden gehalten werden möchte, kann über DPMAkurier einen individuellen E-Mail-Newsletter abonnieren. Dieser Service ist, ebenso wie das gesamte Rechercheangebot, kostenlos.
Zunächst umfasst das DPMAregister nur Marken und geographische Herkunftsangaben. Die Datenbank wird stufenweise erweitert: Ab Ende 2009 werden auch Geschmacksmuster sowie ab 2010 Patente und Gebrauchsmuster in der Datenbank verfügbar sein. Bis dahin können Informationen zu diesen Schutzrechten weiterhin über die alte Plattform DPINFO recherchiert werden.
Prof. Dr. Volker Rieble unterstützt den „Heidelberger Appell“. In der FAZ mahnt er an, dass die publizistische Freiheit von Professoren und Forschern auch ein Element der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit sei:
Nur ist der Wissenschaftler kein normaler Arbeitnehmer. Die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG verleiht ihm das unentziehbare Recht, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. […] Diese Individualfreiheit gilt schon immer und ungeachtet des Umstandes, dass die Forschung an Universitäten und Großforschungseinrichtungen mit Steuergeldern finanziert ist. Der Staat erwirbt durch Wissenschaftsfinanzierung keine Nutzungsrechte an Forschungsergebnissen.
Rieble kritisiert insbesondere die Einführung von „Open Access“ in der Wissenschaft. Bemerkenswert ist das besondere Augenmerk des Artikels auf das Urheberpersönlichkeitsrecht – ein Aspekt, der in der Diskussion um effiziente Werkverwertung im Internet und „Kulturflatrates“ den kommerziellen Interessen oft untergeordnet wird.
Für Autoren stellen sich jedoch ganz pragmatische Fragen: Was ist mit meinen Büchern? Werden sie als E-Books erhältlich sein? Bald nur noch als E-Books? Gegen welche Vergütung? Und vor allem: Wer entscheidet das alles? Zur Beantwortung dieser Fragen sind die Vorschriften des Urheberrechts über „unbekannte Nutzungsarten“ von grundlegender Bedeutung.
Die für die .eu - Domains verantwortliche Organisation EURid (European Registry of Internet Domain Names) veröffentlichte jetzt ein neues Regelwerk über Verhaltenspflichten für .eu – Domainverwalter.
Das ZDF plant für 2008 seinen Einstieg in die bisher nur von Premiere und Pro Sieben vereinzelt angebotene HDTV-Technik (High Definition Television) und fordert parallel eine Erhöhung der Rundfunkgebühr.
Ausschlaggebend für die erforderliche Erhöhung der Rundfunkgebühr sei die teure Umstellung der Produktionstechnik. Gleichzeitig falle eine doppelte Gebühr der Übertragung des Signals an - parallel zur neuen Übertragungstechnik müsse dieses auch im herkömmlichen Standard gesendet werden laut ZDF-Produktionschef Andreas Bereczky: „Hier sind nicht nur technische Investitionen, sondern weitere HD-bezogene Kosten enthalten.“
Bisher konnten Besitzer der teuren empfangsfähigen HDTV-Geräte nur in den Genuss des hochauflösenden Fernsehens über den Pay-TV Sender Premiere und gelegentlich Pro Sieben kommen. "Wir berechnen gerade die Kosten und werden diese als Gebührenbedarf bei der KEF anmelden", so Intendant Markus Schächter. Diese Erhöhung müsse bis April für den Zeitraum ab 2009 bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) beantragt werden.
Den Startschuss für die neue Technik setzt das ZFD für die Olympischen Spiele 2008 an, danach solle möglicht schnell die komplette Umstellung vollzogen werden. Insgesamt werden die anfallenden Kosten auf 80 Millionen Euro für fünf Jahre geschätzt.
Eine Umstellung der ARD müsste voraussichtlich wegen der umfassenden Sendevielfalt vielfach höher angesetzt werden.