Wochenrückblick: Kino.to, Zugangserschwerungsgesetz, Carrier IQ
, von Simon Assion
+++ Zugangserschwerungsgesetz: Bundestag beschließt Aufhebung
+++ Germany's Gold: Bundeskartellamt prüft auf Kartellabsprachen
+++ EuGH zur urheberrechtlichen Schranke der öffentlichen Sicherheit
+++ Carrier IQ: Schnüffelsoftware auf Mobiltelefonen?
+++ BGH zum Persönlichkeitsrecht von Pornodarstellern
Das Zugangserschwerungsgesetz ist nicht aufgehoben
, von Simon Assion
Der netzpolitische Leitbeschluss der Grünen
, von Simon Assion
Auch wenn ein solcher Beschluss nominell außer der Partei selbst niemanden bindet, insbesondere nicht die Abgeordneten, markiert er einen grundsätzlichen Richtungsentscheid der Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen. Die wichtigsten Aussagen des endgültigen Beschlusses nach dem Klick:
5 Fragen zum Netzsperren-Urteil des EuGH
, von Simon Assion
Netzsperren im Urheberrecht: CR 11/2011 komplett online
, von Simon Assion
Die CR-Redaktion hat dankenswerter Weise gleich das ganze Heft als Leseprobe auf ihre Homepage gestellt. So können Leser ohne CR-Abo unter anderem auch eine Besprechung des Murphy-Urteils von Hoeren/Bilek und einen Aufsatz zu internationalen Wirksamkeit des BDSG von Alich/Nolte lesen.
Die Urteilsanmerkung ist schon gestern wieder von aktuellen Entwicklungen eingeholt worden: Der EuGH hat in der Sache Saban/Scarlet Extended entschieden und damit den europarechtlichen Rahmen für urheberrechtliche Netzsperren zumindest teilweise definiert. Die Anmerkung ist aber weiter inhaltlich zutreffend, da der Gerichtshof mit den Schlussanträgen des Generalanwalts, die ich in der Besprechung noch angesprochen hatte, weitgehend übereinstimmt.
(Rechtsanwalt bin ich übrigens auch [noch] nicht.)
Zur Homepage der CR, das Heft ist dort abrufbar.
Simitis/Erd zur Modernisierung des Datenschutzrechts
, von Simon Assion
ZEIT ONLINE: Sie gelten als "Vater" des deutschen Datenschutzrechts. Was müsste man denn tun, um dieses Recht zu einem effektiven Instrument zum Schutz personenbezogener Daten zu machen?
Simitis: Erstens: Inhalt und Reichweite des Datenschutzes müssen angesichts einer sich ständig weiter entwickelnden Informationstechnologie fortlaufend überprüft werden. Alle Anforderungen der Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten sind also stets nur vorläufig. Nicht von ungefähr ist die Geltungsdauer der Datenschutzgesetze in manchen Ländern explizit befristet. Das Internet muss, wie schon sämtliche Verarbeitungsformen zuvor, unverzüglich in die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes aufgenommen werden.
Das Interview für Zeit Online führte Rainer Erd, der auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von Telemedicus ist.
Zum Beitrag bei Zeit Online.DGRI disktutierte über neues Datenschutzrecht
, von Simon Assion
Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) am vergangenen Wochenende in München wurde u.a. über eine Modernisierung des Datenschutzrechts diskutiert. Peter Bräutigam hat ein Thesenpapier vorgestellt, das von ihm, Jochen Schneider und Bernd H. Harder stammt und das, ein neues, zeitgemäßes Rahmenkonzept für den Datenschutz fordert.
Der Ansatz von Schneider, Bräutigam und Harder ist innovativ und scheint einen Ausweg aus dem grundlegenden Dilemma des Datenschutzrechts zu weisen: Man hat so viel verboten, dass sich am Ende niemand mehr daran halten kann. Stadler jedenfalls scheint den neuen Ansatz zu unterstützen.
Weiterlesen bei Internet-Law.
Wochenrückblick: EMI, Kino.to, Stiftung Datenschutz
, von Simon Assion
+++ Verdächtiger im Fall Kino.to / video2k.tv gefasst
+++ BGH entscheidet über Haftung des Admin-C
+++ Facebook weiter im Visier der Datenschützer
+++ Netzneutralität: Neue Regeln in den USA am 20. November
+++ Samsung und Apple führen Patentstreit weiter
+++ Stiftung Datenschutz erst 2012
Aufsatz: Aktuelle Entwicklungen bei der Störerhaftung
, von Simon Assion
Zur Störerhaftung ist in der MMR 2011/8 ein sehr lesenswerter Artikel von Johannes Gräbig erschienen. Der Aufsatz ist jetzt mit freundlicher Genehmigung von Johannes Gräbig und der MMR auf deren Homepage abrufbar.
In seiner Entscheidung „Kinderhochstühle im Internet“ (MMR 2011, 172) hat sich der BGH von der Störerhaftung im Wettbewerbsrecht verabschiedet und stattdessen das aus dem allgemeinen Zivilrecht bekannte Haftungskonzept der Verkehrspflichten angewendet. Auch im Bereich des Immaterialgüterrechts nimmt die Rechtsprechung vermehrt eine täterschaftliche Haftung an. Diese Entwicklung – weg von einer Störerhaftung, hin zu einer täterschaftlichen Haftung – wird im Folgenden dargestellt. Zudem wird diskutiert, ob nicht auch im Immaterialgüterrecht auf die Störerhaftung verzichtet und ein einheitliches Haftungskonzept für mittelbare Rechtsverletzungen etabliert werden kann.
Gräbig stellt nicht nur die aktuellen Entwicklungen gekonnt dar, sondern veranschaulicht auch die Systematik, die der Rechtsfigur „Störerhaftung” zu Grunde liegt. Zuletzt diskutiert Gräbig, ob die Störerhaftung nicht insgesamt verzichtbar ist und durch ein besseres Haftungssystem ersetzt werden sollte.
Zum Aufsatz „Aktuelle Entwicklungen bei Haftung für mittelbare Rechtsverletzungen” (PDF).