„Open Government” ist eine politische Forderung, bei der es um die Öffnung von Staat und Regierung geht. Bürger und Gesellschaft sollen leichter Zugang zu staatlichem Handeln finden – gleichzeitig soll der Staat von der besseren Partizipation seiner Bürger profitieren. Die Forderung nach Open Government wird vor allem aus Richtung der „netzpolitischen Szene” formuliert. Deswegen zielen auch viele Forderungen des Open Government auf die Schaffung von informationstechnischen Anknüpfungsstellen, z.B. bei der Verfügbarkeit von Daten (Open Data) oder der Teilnahme an Meinungsbildungsprozessen (E-Partizipation).
Die Politik reagiert auf die Forderung nach Open Government vor allem, in dem sie ein „E-Government”-Projekt nach dem anderen auflegt. Diese Vorhaben bestehen meist aus einer Kombination von enorm komplizierten Gesetzen und Regularien, kombiniert mit dem enorm kostspieligen Aufbau von IT-Infrastruktur. Dies alles wird finanziert aus Steuergeldern – und bringt im Ergebnis wenig. Dies belegen Projekte wie die elektronische Signatur, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) , der E-Personalausweis oder De-Mail.
Die HU Berlin hat eine „Law Clinic” zum Internetrecht gestartet. Law Clinic – das klingt nach Medizinrecht, hat aber nichts damit zu tun:
Bisher vor allem aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum bekannt, finden Law Clinics zunehmend auch hierzulande Verbreitung.
Studierende wirken dabei schon während ihres Studiums aktiv an der Betreuung von echten Fällen und Projekten mit. So wird ihnen ermöglicht, ihre theoretischen Kenntnisse schon früh praktisch umzusetzen.
In Berlin lernen die StudentInnen an praktischen Fällen die Querschnittsmaterie des Internet- und Medienrechts kennen. Dabei geht es einerseits um die Ausbildung, andererseits aber auch um einen guten Zweck: Die Teilnehmer der Law Clinic arbeiten pro bono an verschiedenen Projekten und Fällen mit.
Von der pro bono-Beratung der Clinic als Kooperationspartner profitieren werden Künstler, Verleger, IT-Unternehmen, Interessenverbände und NGOs. Im Zyklus des ersten Durchgangs werden das unter anderem Hanser Berlin, das Haus der Kulturen der Welt, iRights.Lab und der Markenverband sein.
Der erste Durchlauf ist bereits gestartet – der nächste folgt in einem Jahr.
In der aktuellen Ausgabe des „Pressesprecher” steht auch eine Kurzstudie zu der Frage, welche Medienrechts-Blogs als „Meinungsführer” einzuordnen sind. Dort kommt Telemedicus auf Platz 4 – hinter dem Blog von Henning Krieg, dem (leider mittlerweile verwaisten) Kanzleiblog von Schwenke & Dramburg und dem Blog von Wilde Beuger Solmecke.
Wie und warum Telemedicus gegründet wurde, und nach welchen Ideen wir es betreiben, erkläre ich in einem kurzen Beitrag für das „Journalistik Journal”, das vom Erich Brost-Institut herausgegeben wird. In dieser Ausgabe, die teils online abrufbar ist, findet sich übrigens noch eine Reihe weitere interessanter Artikel zum Thema „Journalismus und Recht”.
Der Erschöpfungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Grundsätze des Immaterialgüterrechts. Wirklich neu ist er aber nicht. Eigentlich, so schien es, war zu dem Thema schon vor Jahrzehnten alles Wichtige gesagt. Nun ist aber mit zwei wichtigen Entscheidungen des EuGH neue Bewegung in das Thema gekommen. Der Gerichtshof rückt in seiner Rechtsprechung gefährlich nahe an einen Grundsatz der immateriellen Erschöpfung - und könnte damit einen Paradigmenwechsel eines ganzen Rechtsgebiets herbeiführen.