StudiVZ klagt gegen Facebook - in Deutschland
Montag, 21. Juli 2008, von Simon Möller
Spiegel Online schreibt über die aktuelle Facebook-Klage. Im unteren Teil des Artikels findet sich eine Passage, die auf den unbedarften Leser unwichtig wirken mag. Der Jurist erkennt jedoch den Zündstoff:
Ob „internationale Rechtshängigkeit“, insbesondere vor Gerichten in den USA, in Deutschland ein Zulässigkeitshindernis analog § 261 Abs. 3 ZPO darstellt, ist umstritten. Auch ist bisher noch unklar, wo zuerst geklagt wurde.
Zum Artikel bei Spiegel Online.
Google Booksearch zur internationalen Rechtshängigkeit.
„StudiVZ hat nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. "Diese hat das Ziel, von den zuständigen deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind", heißt es in einer Mitteilung von Sonntag. "Wir sehen der Sache gelassen entgegen", erklärt StudiVZ-Chef Marcus Riecke.“
Ob „internationale Rechtshängigkeit“, insbesondere vor Gerichten in den USA, in Deutschland ein Zulässigkeitshindernis analog § 261 Abs. 3 ZPO darstellt, ist umstritten. Auch ist bisher noch unklar, wo zuerst geklagt wurde.
Zum Artikel bei Spiegel Online.
Google Booksearch zur internationalen Rechtshängigkeit.
Wochenrückblick: SKL-Show, Streaming-Lizenzen, Facebook
Sonntag, 20. Juli 2008, von Simon Möller
+++ SKL-Show wird verboten
+++ BKartellA will Kurzberichterstattung retten
+++ Kölscher Klüngel beim WDR?
+++ Verhandlungen um Überwachungsstandard in Österreich
+++ Facebook verklagt StudiVZ
+++ BGH zur Einordnung von Gewerblichen Anfragen
+++ Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter
+++ Heiße Diskussion um Lizenzpflicht für TV-Streaming
+++ BKartellA will Kurzberichterstattung retten
+++ Kölscher Klüngel beim WDR?
+++ Verhandlungen um Überwachungsstandard in Österreich
+++ Facebook verklagt StudiVZ
+++ BGH zur Einordnung von Gewerblichen Anfragen
+++ Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter
+++ Heiße Diskussion um Lizenzpflicht für TV-Streaming
StudiVZ VS Facebook: Warum erst jetzt?
Samstag, 19. Juli 2008, von Simon Möller
Die allgemeine Reaktion auf die Klage von Facebook gegen StudiVZ scheint zu sein: „Wieso erst jetzt?“
Das dürfte vor allem zwei Gründe haben:
1. Facebook hat erst vergangene Woche einen Rechtsstreit beendet, in dem es sich selbst gegen den Vorwurf wehren musste, den es nun gegen StudiVZ vorbringt: Angeblich hat der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wesentliche Teile seines Codes von dem Network „ConnectU“ übernommen. Facebook konnte schlecht die Verletzung von Eigentumsrechten behaupten, die es möglicherweise nicht einmal besitzt.
2. StudiVZ und Facebook haben schon seit Monaten hinter den Kulissen heiß verhandelt. Offenbar setzte Facebook darauf, den StudiVZ-Eigentümer Holtzbrinck zu einer Fusion oder einem Verkauf zu überreden. Das Problem dabei: Holtzbrinck hat StudiVZ erst Anfang 2007 für einen Kaufpreis von 50 bis 100 Millionen Euro übernommen und ist nun fleißig dabei, es mit seinen anderen Web-Angeboten (SchülerVZ, MeinVZ, Zoomer) zu vernetzen. Der Wille, hier schon wieder zu verkaufen, war daher wohl eher gering. Nichtsdestotrotz wollte Facebook vermutlich erst einmal das Verhandlungsergebnis abwarten.
Das dürfte vor allem zwei Gründe haben:
1. Facebook hat erst vergangene Woche einen Rechtsstreit beendet, in dem es sich selbst gegen den Vorwurf wehren musste, den es nun gegen StudiVZ vorbringt: Angeblich hat der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wesentliche Teile seines Codes von dem Network „ConnectU“ übernommen. Facebook konnte schlecht die Verletzung von Eigentumsrechten behaupten, die es möglicherweise nicht einmal besitzt.
2. StudiVZ und Facebook haben schon seit Monaten hinter den Kulissen heiß verhandelt. Offenbar setzte Facebook darauf, den StudiVZ-Eigentümer Holtzbrinck zu einer Fusion oder einem Verkauf zu überreden. Das Problem dabei: Holtzbrinck hat StudiVZ erst Anfang 2007 für einen Kaufpreis von 50 bis 100 Millionen Euro übernommen und ist nun fleißig dabei, es mit seinen anderen Web-Angeboten (SchülerVZ, MeinVZ, Zoomer) zu vernetzen. Der Wille, hier schon wieder zu verkaufen, war daher wohl eher gering. Nichtsdestotrotz wollte Facebook vermutlich erst einmal das Verhandlungsergebnis abwarten.
Facebook verklagt StudiVZ (Update)
Samstag, 19. Juli 2008, von Simon Möller
Der Wettbewerb zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und seinem deutschen Konkurrenten StudiVZ wird nun vor Gericht ausgetragen. Facebook hat StudiVZ vor einem Gericht im kalifornischen San Jose verklagt, als Kopie das intellektuelle Eigentum von Facebook zu missbrauchen.
Weitere Informationen bei FAZ.net.Update nach dem Klick:
BLM korrigiert
Freitag, 18. Juli 2008, von Simon Möller
Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien hat - nicht nur bei Telemedicus - für ihren Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen, viel Kritik einstecken müssen. Die will die Anstalt aber nicht alleine tragen. Wenn, dann bitteschön auch alle anderen.
Total daneben: Lizenzpflicht für Online-TV
Mittwoch, 16. Juli 2008, von Simon Möller
Ein Kommentar von Simon Möller.
Das Rundfunkrecht ist eine hochgeistige Materie. Man denkt in großen Begriffen, z.B. „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“, „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungbildung“ oder „Suggestivkraft, Aktualität und Breitenwirkung“. Rundfunkrecht ist gelebtes Verfassungsrecht - und deswegen oft ziemlich praxisfern.
Das bisher krasseste Beispiel, das mir bisher untergekommen ist, ist der Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen. Die aktuelle Satzungänderung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien ist dabei nur Nebensache, denn sie nimmt nur vorweg, was (nach aktuellem Verhandlungsstand) in den 12. Rundfunkstaatsvertrag geschrieben werden soll: Eine völlig unsinnige Regulierung für Online-TV.
Das Rundfunkrecht ist eine hochgeistige Materie. Man denkt in großen Begriffen, z.B. „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“, „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungbildung“ oder „Suggestivkraft, Aktualität und Breitenwirkung“. Rundfunkrecht ist gelebtes Verfassungsrecht - und deswegen oft ziemlich praxisfern.
Das bisher krasseste Beispiel, das mir bisher untergekommen ist, ist der Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen. Die aktuelle Satzungänderung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien ist dabei nur Nebensache, denn sie nimmt nur vorweg, was (nach aktuellem Verhandlungsstand) in den 12. Rundfunkstaatsvertrag geschrieben werden soll: Eine völlig unsinnige Regulierung für Online-TV.
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Freitag, 11. Juli 2008, von Simon Möller
Geschrieben von Simon Möller
in Internet & Telekommunikation
um
09:01
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ACTA: Neues Abkommen im Immaterialgüterrecht
Donnerstag, 10. Juli 2008, von Simon Möller
Das deutsche Immaterialgüterrecht hat viele Rechtsquellen. Die wichtigsten davon sind nicht etwa Gesetze, die der Bundestag verabschiedet hat, sondern völkerrechtliche Abkommen, z.B. TRIPS oder die RBÜ. Insofern ist nicht zu unterschätzen, was die G8-Staaten gestern beschlossen haben: Es kommt ein neues Abkommen namens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement).
Stefan Niggemeier bleibt (beinahe) Sieger
Mittwoch, 9. Juli 2008, von Simon Möller
Stefan Niggemeier hat gewonnen - zumindest beinahe. Callactive, die umstrittene Veranstalterin von ebenso umstrittenen Call-in-Shows im Fernsehen, hat eine ihrer Klagen gegen Niggemeier zurückgezogen (vor dem OLG Hamburg) und eine zweite verloren (vor dem AG München).
Das ist insofern schade, als wir auf eine höherinstanstanzliche Entscheidung zu den Streitfragen, die der Fall aufgeworden hatte, nun noch etwas länger warten müssen. Schade ist es auch insofern, als Niggemeier und Callactive sich bei den Kosten in der Mitte getroffen haben: Jeder trägt die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden 50:50 geteilt. Denn Niggemeier hätte hier m.E. auch vollständig obsiegen können.
Das ist insofern schade, als wir auf eine höherinstanstanzliche Entscheidung zu den Streitfragen, die der Fall aufgeworden hatte, nun noch etwas länger warten müssen. Schade ist es auch insofern, als Niggemeier und Callactive sich bei den Kosten in der Mitte getroffen haben: Jeder trägt die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden 50:50 geteilt. Denn Niggemeier hätte hier m.E. auch vollständig obsiegen können.
„Im Hinblick auf die neue EU-Rechtschreibung“
Montag, 30. Juni 2008, von Simon Möller
Na, das ist doch mal ein netter Ebay-Disclaimer:
(via)
„DIE Artikel werden von Privat verkauft.Im Hinblick auf die neue EU-Rechtschreibung (Gewährleistungsanschprüche bei Privatverkäufern) verzichtet der Bieter mit Abgabe eines Gebotes auf die Gewährleistung/Garantie. Ich versuche,alle Artikel möglichst genau zu beschreiben und beantworte gerne offene Fragen zum Artikel.sofern mir Mängel bekannt sind,weise ich in der Artikelbeschreibung hin“
(via)
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