BpB plant deutsche News-Comedy für Jugendliche
Donnerstag, 25. September 2008, von Benjamin Küchenhoff
Ein Nachrichtenmagazin im Comedy-Format soll zukünftig zur politischen Weiterbildung der Jugend beitragen. Die Bundeszentrale für politische Bildung plant gemeinsam mit der Firma Grundy Light Entertainment ein entsprechendes Sendeformat. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Nach Aussage der Bundesregierung haben die BpB und Grundy im Mai 2007 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen:
"Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Konzeption eines unterhaltsamen, im Sinne einer Comedy gestalteten Nachrichtenmagazins für politik- und bildungsferne Jugendliche."
Cottbuser Medienrechtstage
Dienstag, 24. Juni 2008, von Benjamin Küchenhoff
An der BTU Cottbus finden vom 2. bis 4. Juli die Cottbuser Medienrechtstage statt. An drei Tagen sprechen Referenten aus Wissenschaft und Praxis über Presserecht, Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht und IT-Recht, unter anderem Prof. Dr. Winfried Bullinger (Einführung in das Urheberrecht und aktuelle Fragen) und der Satiriker und frühere "Titanic"-Chefredakteur Martin Sonneborn ("Elegante Persönlichkeitsverletzungen: Satire und Justiz").
Die Teilnahme kostet pro Tag € 70,-, für alle drei Tage € 200,-. Für Studierende im BTU-Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen" ist die Teilnahme kostenfrei.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der BTU Cottbus.
Die Teilnahme kostet pro Tag € 70,-, für alle drei Tage € 200,-. Für Studierende im BTU-Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen" ist die Teilnahme kostenfrei.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der BTU Cottbus.
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in Internet & Telekommunikation
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Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein verfassungswidrig
Dienstag, 11. März 2008, von Benjamin Küchenhoff
BVerfG setzt Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung fort
Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist in der in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierten Form verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Die angegriffenen Regelungen verstießen gegen das Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Das Urteil (1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/05) präzisiert die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und lässt Rückschlüsse auf die Verfassungsmäßigkeit der anderen landesrechtlichen Regelungen zu.
Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist in der in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierten Form verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Die angegriffenen Regelungen verstießen gegen das Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Das Urteil (1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/05) präzisiert die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und lässt Rückschlüsse auf die Verfassungsmäßigkeit der anderen landesrechtlichen Regelungen zu.
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in Datenschutz & Datenfreiheit
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Das IT-Grundrecht im Detail
Mittwoch, 27. Februar 2008, von Benjamin Küchenhoff
Zur dogmatischen Einordnung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgesehene Online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Das entschied heute das BVerfG (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07). In seiner Entscheidung entwickelt das Gericht ein neues Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht schützt den Betroffenen vor Zugriffen auf Computer, Netzwerke und vergleichbare Systeme, wenn diese Zugriffe sein Persönlichkeitsrecht gefährden.
Die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgesehene Online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Das entschied heute das BVerfG (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07). In seiner Entscheidung entwickelt das Gericht ein neues Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht schützt den Betroffenen vor Zugriffen auf Computer, Netzwerke und vergleichbare Systeme, wenn diese Zugriffe sein Persönlichkeitsrecht gefährden.
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in Internet & Telekommunikation
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Callactive vs. Niggemeier: Urteilsbegründung liegt vor
Freitag, 15. Februar 2008, von Benjamin Küchenhoff
Im Rechtsstreit der Callactive GmbH gegen den bloggenden Journalisten Stefan Niggemeier liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor, deren „entscheidende Passagen“ Niggemeier auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Das Gericht hatte geurteilt, Niggemeier habe pflichtwidrig gehandelt, als er einen beleidigenden Kommentar eines Lesers, abgegeben am Sonntag um 3:37 Uhr, erst sieben einhalb Stunden später entdeckte und löschte (Telemedicus berichtete und kommentierte). Das Urteil ist bereits bei der kostenpflichtigen juristischen Datenbank juris abrufbar (Az. 324 O 794/07).
Das Gericht bestimmt für die Prüfpflichten eines Webseitenbetreibers einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten“, dessen Intensität davon abhängt, wie vorhersehbar es ist, dass Persönlichkeitsverletzungen auf dieser Webseite eintreten. Die Prüfpflicht könne „bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen“.
Das Gericht bestimmt für die Prüfpflichten eines Webseitenbetreibers einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten“, dessen Intensität davon abhängt, wie vorhersehbar es ist, dass Persönlichkeitsverletzungen auf dieser Webseite eintreten. Die Prüfpflicht könne „bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen“.
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in Internet & Telekommunikation
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Brigitte Zypries zum Verhältnis von Datenschutz und Sicherheit
Samstag, 2. Februar 2008, von Benjamin Küchenhoff
Der Staat darf nicht alles wissen; jede Datenerhebung muss sich an den Freiheitsrechten messen lassen. Dies bekräftigt Justizministerin Brigitte Zypries in einem Gastbeitrag in der FAZ vom Donnerstag:
Zum Beitrag in der FAZ.
Siehe auch: Telemedicus - Was sollte das sein, die Internetfreiheit?
Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und wissen darf.Zypries wünscht sich eine "breite Debatte" über Sicherheit und Privatheit, verhält sich aber sehr zurückhaltend zur Frage, ob ein neues Informationsgrundrecht erforderlich ist:
Welchen materiellen Gehalt [...] könnte man einem neu aufzunehmenden Grundrecht geben? Meine persönliche Leitlinie dafür ist: Gute Verfassungen bestechen durch inhaltlich klare, knappe und verständliche Regelungen. Jeder Vorschlag, ein neues Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen, muss sich daran messen lassen. Und jede grundrechtliche Ergänzung sollte einen materiellen Mehrwert zum Status quo aufweisen.Der Beitrag ist für Nicht-Abonnenten der F.A.Z. derzeit nur kostenpflichtig abrufbar.
Zum Beitrag in der FAZ.
Siehe auch: Telemedicus - Was sollte das sein, die Internetfreiheit?
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Spickmich.de - Stellungnahme der bayerischen Datenschützer
Donnerstag, 31. Januar 2008, von Benjamin Küchenhoff
Eine Antwort auf das Gutachen der bayerischen Datenschutzbehörde zu Spickmich.de
Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in einem heute veröffentlichten Gutachten. Anders als das OLG Köln im November (Telemedicus berichtete) hält die Behörde die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer für höherrangig gegenüber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Die Stellungnahme der bayerischen Behörde ist eher ein politisches Statement als ein taugliches juristisches Gutachten. Die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern ist einseitig, unvollständig und wird dem Fall nicht gerecht.
Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in einem heute veröffentlichten Gutachten. Anders als das OLG Köln im November (Telemedicus berichtete) hält die Behörde die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer für höherrangig gegenüber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Die Stellungnahme der bayerischen Behörde ist eher ein politisches Statement als ein taugliches juristisches Gutachten. Die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern ist einseitig, unvollständig und wird dem Fall nicht gerecht.
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in Internet & Telekommunikation
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13:18
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Neuer Regierungsentwurf zu „Gewalt-Medien“
Donnerstag, 20. Dezember 2007, von Benjamin Küchenhoff
Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) soll der Entwurf den Schutz von Kindern und Jugendlichen "vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen" ermöglichen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2008 abgeschlossen sein.
Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs:
Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs:
Kommentar: Vorabkontrollpflicht bei Blogs ist verfassungswidrig
Freitag, 7. Dezember 2007, von Benjamin Küchenhoff
Ein Kommentar von Benjamin Küchenhoff.
Das LG Hamburg hat in der vergangenen Woche entschieden, dass der bloggende Journalist Stefan Niggemeier pflichtwidrig gehandelt hat, als er den beleidigenden Kommentar eines Lesers, abgegeben am Sonntag um 3:37 Uhr, erst sechseinhalb Stunden später entdeckte und löschte (Telemedicus berichtete; siehe auch hier). Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.
Das LG Hamburg hat in der vergangenen Woche entschieden, dass der bloggende Journalist Stefan Niggemeier pflichtwidrig gehandelt hat, als er den beleidigenden Kommentar eines Lesers, abgegeben am Sonntag um 3:37 Uhr, erst sechseinhalb Stunden später entdeckte und löschte (Telemedicus berichtete; siehe auch hier). Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.
Von der mündlichen Verhandlung berichtet Stefan Niggemeier heute selbst in seinem Blog, und spricht einen wunden Punkt an:
Geschrieben von Benjamin Küchenhoff
in Internet & Telekommunikation
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10:07
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BVerwG: Eine Akte ist auch ein Datenträger
Freitag, 30. November 2007, von Benjamin Küchenhoff
250 Jahre nach der Erfindung der Lochkarte gibt es endlich wieder ein Speichermedium aus Papier. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Klage eines Journalisten statt, der vom BND gemäß §§ 7, 4 BNDG Auskunft über seine dort gesammelten persönlichen Daten verlangte. Der BND gab ihm nur Auskunft über die elektronisch gespeicherten Daten, nicht aber über jene, die sich in nicht elektronischer Form in den Akten befanden. Der Grund: Die in den Akten enthaltenen Informationen seien nicht i.S.d. § 7 BNDG gespeichert.
Zu Unrecht, befand das BVerwG. § 7 BNDG sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass zu den "gespeicherten" Daten auch jene gehören, die in nicht-elektronischer Form in Akten enthalten sind. Dies gebiete das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Geschrieben von Benjamin Küchenhoff
in Datenschutz & Datenfreiheit
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10:35
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