Kennzeichenerfassung: Was tut sich bei den Ländern?
, von Benjamin Küchenhoff
BpB plant deutsche News-Comedy für Jugendliche
, von Benjamin Küchenhoff
"Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Konzeption eines unterhaltsamen, im Sinne einer Comedy gestalteten Nachrichtenmagazins für politik- und bildungsferne Jugendliche."
Cottbuser Medienrechtstage
, von Benjamin Küchenhoff
Die Teilnahme kostet pro Tag € 70,-, für alle drei Tage € 200,-. Für Studierende im BTU-Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen" ist die Teilnahme kostenfrei.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der BTU Cottbus.
Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein verfassungswidrig
, von Benjamin Küchenhoff
Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist in der in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierten Form verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Die angegriffenen Regelungen verstießen gegen das Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Das Urteil (1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/05) präzisiert die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und lässt Rückschlüsse auf die Verfassungsmäßigkeit der anderen landesrechtlichen Regelungen zu.
Das IT-Grundrecht im Detail
, von Benjamin Küchenhoff
Die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgesehene Online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Das entschied heute das BVerfG (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07). In seiner Entscheidung entwickelt das Gericht ein neues Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht schützt den Betroffenen vor Zugriffen auf Computer, Netzwerke und vergleichbare Systeme, wenn diese Zugriffe sein Persönlichkeitsrecht gefährden.
Callactive vs. Niggemeier: Urteilsbegründung liegt vor
, von Benjamin Küchenhoff
Das Gericht bestimmt für die Prüfpflichten eines Webseitenbetreibers einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten“, dessen Intensität davon abhängt, wie vorhersehbar es ist, dass Persönlichkeitsverletzungen auf dieser Webseite eintreten. Die Prüfpflicht könne „bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen“.
Brigitte Zypries zum Verhältnis von Datenschutz und Sicherheit
, von Benjamin Küchenhoff
Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und wissen darf.Zypries wünscht sich eine "breite Debatte" über Sicherheit und Privatheit, verhält sich aber sehr zurückhaltend zur Frage, ob ein neues Informationsgrundrecht erforderlich ist:
Welchen materiellen Gehalt [...] könnte man einem neu aufzunehmenden Grundrecht geben? Meine persönliche Leitlinie dafür ist: Gute Verfassungen bestechen durch inhaltlich klare, knappe und verständliche Regelungen. Jeder Vorschlag, ein neues Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen, muss sich daran messen lassen. Und jede grundrechtliche Ergänzung sollte einen materiellen Mehrwert zum Status quo aufweisen.Der Beitrag ist für Nicht-Abonnenten der F.A.Z. derzeit nur kostenpflichtig abrufbar.
Zum Beitrag in der FAZ.
Siehe auch: Telemedicus - Was sollte das sein, die Internetfreiheit?
Spickmich.de - Stellungnahme der bayerischen Datenschützer
, von Benjamin Küchenhoff
Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in einem heute veröffentlichten Gutachten. Anders als das OLG Köln im November (Telemedicus berichtete) hält die Behörde die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer für höherrangig gegenüber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Die Stellungnahme der bayerischen Behörde ist eher ein politisches Statement als ein taugliches juristisches Gutachten. Die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern ist einseitig, unvollständig und wird dem Fall nicht gerecht.
Neuer Regierungsentwurf zu „Gewalt-Medien“
, von Benjamin Küchenhoff
Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs:
