Am Wochenende wurde bekannt, dass Microsoft seinen Dienst StreetSide in Deutschland abgeschaltet hat. StreetSide ist das Pendent zu Googles StreetView, hatte in Deutschland aber für wesentlich wenigerWirbel gesorgt, als der Google-Dienst.
Die Gründe für die Abschaltung von StreetSide waren zunächst unklar. Nun hat Microsoft bestätigt: Es liegt am Datenschutz. Carsten Knobloch gegenüber erklärte Microsoft:
„We have learned that there is a limited number of customers in Germany who raised concerns about the way we are pursuing their respective blurring requests. As we take privacy and data protection of our customers very serious, we decided to take down the StreetSide Beta service in Germany, while evaluating these single cases and working on a solution.”
Eigentlich müsste das deutsche Datenschutzrecht eine Dauerbaustelle sein. Kaum ein Gebiet des Medienrechts muss sich so oft neuen Anforderungen stellen. Fast jede neue Technologie, fast jedes neue größere Online-Projekt hat in irgendeiner Form Auswirkungen auf den Datenschutz.
Doch von einer Dauerbaustelle ist keine Spur. Das Bundesdatenschutzgesetz stammt in seiner aktuellen Form aus dem Jahr 1990, die wesentlichen Prinzipien kommen aus den 80er Jahren. Natürlich gab es in den letzten 20 Jahren einige Änderungen am Datenschutzrecht. Das meiste davon war allerdings nur Feinschliff – eine Grundsanierung gab es nie. Dabei hat das Datenschutzrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Vor allem im Internet sind Unternehmen wie Bürger zunehmend vom Datenschutz betroffen. Zeit also, sich mit einer grundlegenden Neuordnung des Datenschutzes zu befassen. Es folgen fünf Vorschläge, wie man den Datenschutz im Netz verbessern könnte.
Wer im Mittelalter die Ehre eines Mitmenschen verletzt hat, landete am Pranger - und wurde der öffentlichen Schande ausgesetzt. Seitdem hat sich viel getan. Der moderne Rechtsstaat kennt dieses Mittel der Bestrafung nicht mehr. Und dennoch ist der Pranger auch heute noch aktuell.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Daten aus der Vorratsdatenspeicherung auch für Filesharing-Verfahren genutzt werden können (Rs. C-461/10). Das Europarecht stehe einer entsprechenden Regelung aus Schweden jedenfalls nicht entgegen. Einen Freibrief für die Nutzung von Daten hat der der EuGH damit aber nicht erteilt.
Schon im Jahr 2010 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Google-Bildersuche befasst. Heute hat er eine weitere Entscheidung zu der Frage veröffentlicht, ob Google ohne weiteres Vorschaubilder in seiner Suche anzeigen darf.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Freitag die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein abgemahnt. Grund sind irreführende Pressemeldungen, mit denen die Aufsichtsbehörden Verbraucher getäuscht haben sollen.
Vor zwei Wochen hat das Oberlandesgericht Hamburg erneut im Fall Rapidshare entschieden. Haftet ein One-Click-Hoster, wenn Nutzer über seinen Dienst Raubkopien verbreiten, war die zentrale Frage. Nun ist die Entscheidung im Volltext veröffentlicht. Und man kann festhalten: Sie ist in vielerlei Hinsicht erstaunlich.
Zwar hat das OLG Hamburg Rapidshare im konkreten Fall dazu verurteilt, die Verbreitung einzelner Dateien zu unterlassen. Das Gericht räumte gleichzeitig aber auch mit der eigenen Rechtsprechung auf und legte zum Teil eine glatte 180-Grad-Wende hin.
Es war symptomatisch, als das Oberlandesgericht Hamburg vergangene Woche sein Urteil im Streit zwischen dem One-Click-Hoster Rapidshare und der Verwertungsgesellschaft GEMA verkündete. „Oberlandesgericht gibt GEMA recht” feierte die GEMA, „Die GEMA jubelt zu früh” konterte Rapidshare. Fast möchte man meinen, das Oberlandesgericht habe ein Unentschieden verkündet.
So läuft es schon seit bald fünf Jahren: Gericht um Gericht entscheidet über die Haftung der Hoster, deren Geschäftsmodell in der Verbreitung von Dateien jeder Art besteht. Ein Gewinner des Streits will sich aber nicht so richtig abzeichnen. Im Juli soll der Bundesgerichtshof für Klarheit sorgen. Ob das allerdings gelingt ist fraglich. Denn in der Szene hat sich in den vergangenen Monaten viel getan.