Creative Commons 3.0 jetzt auch in deutscher Version
Donnerstag, 24. Juli 2008, von Adrian Schneider
Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind nun auch in der Version 3.0 verfügbar. Schon seit Monaten waren die überarbeiteten Lizenzen in der englischen Version verfügbar, nun ist die Portierung auch für die deutsche Version abgeschlossen. Die Änderungen waren vor allem durch einige Neuerungen speziell im deutschen Urheberrecht notwendig geworden. Und auch darüber hinaus wurden zahlreiche Probleme gelöst und Verbesserungen sowohl für Urheber als auch für Anwender umgesetzt.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Urheber- & Markenrecht
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14:26
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Google startet Wikipedia-Alternative
Donnerstag, 24. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Knol“, das ist keine Kartoffelsorte oder der Name eines Gnoms aus einem Rollenspiel, sondern Googles verspätete Antwort auf die Wikipedia. Der etwas seltsam klingende Name ist die Abkürzung für „Knowledge“ und soll in Zukunft für die „Einheit des Wissens“ in Mountain View stehen. Ende 2007 hatte Google das Projekt vorgestellt, gestern ist es für die Allgemeinheit online gegangen. Die Besonderheit: Nutzer können mit ihren Artikeln Geld verdienen.
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in Internet & Telekommunikation
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08:48
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Keine Marke fürs Beck-Blog
Mittwoch, 23. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Beck Texte“, „Beck Plus“ und „Beck Online“. All diese Begriffe sind als Wortmarken für den Verlag C. H. Beck registriert. Sogar das nette Konstrukt „Beck'sche“ hat es ins Markenregister geschafft. Nur das „beck-blog“ wollte das Deutsche Patent- und Markenamt nicht zulassen.

Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.
(via)

Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.
(via)
Geschrieben von Adrian Schneider
in Internet & Telekommunikation
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11:07
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CCC veröffentlicht Stellungnahme zum Hacker-Paragraph
Dienstag, 22. Juli 2008, von Adrian Schneider
Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Stellungnahme zum § 202c StGB, dem sog. „Hacker-Paragraphen“ veröffentlicht. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde zu der Vorschrift, die das Bundesverfassungsgericht derzeit zu prüfen hat. Das Fazit des Hacker-Vereins: § 202c StGB ist ungeeignet, die IT-Sicherheit zu verbessern und läuft sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwider.
Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).
Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?
(via)
„Der Besteckkasten eines Chirurgen enthält neben dem Skalpell eine große Zahl weiterer Instrumente. Man könnte mit ihnen neben dem intendierten Zweck schwere Verletzungen und Verstümmelungen an Menschen verursachen [...]. Ein Skalpell kann, für sich allein betrachtet, dazu dienen, Verbrechen zu begehen. Es kann aber eben auch dazu verwendet werden, Menschenleben zu retten, Tumore zu entfernen und Verletzungen zu operieren. Niemand würde jedoch auf die Idee kommen, die möglichen verbrecherischen Anwendungen von chirurgischen Werkzeugen zum Anlaß für ein generelles gesetzliches Verbot des Einsatzes, der Weiterentwicklung oder des Verkaufs zu nehmen.“
Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).
Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?(via)
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in Internet & Telekommunikation
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Das LobbyVZ der Europäischen Union
Samstag, 19. Juli 2008, von Adrian Schneider
Anwalt, Richter, Staatsanwalt. Das sind die üblichen Berufe für Volljuristen. Aber hatten Sie nicht schon immer Lust, mal aktiv am Gesetzgebungsprozess teilzunehmen? Und das ohne lästige Parlamentssitzungen, Parteitage und Wahlkämpfe? Dann sollten Sie sich überlegen, sich bei der EU offiziell als Lobbyisten zu akkreditieren.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Wirtschaft & Wettbewerb
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09:54
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BLM: Lizenzpflicht für Internet-TV
Dienstag, 15. Juli 2008, von Adrian Schneider
Die Bayrische Landesanstalt für Medien (BLM) hat eine Änderung ihrer Fernsehsatzung beschlossen. Die neue Satzung sieht vor, dass die BLM für alle Angebote von Video-Streams mit mehr als 500 potentiellen gleichzeitigen Zugriffen eine Lizenz einfordern soll. Bis zu 10.000 Zugriffen soll eine Lizenz ohne weitere Voraussetzungen erteilt werden, sofern inhaltlich keine Bedenken bestehen. Ab 10.000 Zugriffen soll das gleiche Organisationsverfahren gelten wie beim normalen Kabelprogramm.
Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen.
Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen.
Wochenrückblick: Analytics, Raab, ACTA
Sonntag, 13. Juli 2008, von Adrian Schneider
+++ Datenschutzbeauftragte: Google Analytics rechtswidrig
+++ OLG Frankfurt: Keine Haftung für offene WLANs
+++ ACTA: Neues Abkommen im Immaterialgüterrecht
+++ Breitbandzugang: EU-Kommission genehmigt Beihilfe
+++ Verklag den Raab: NDR fordert 500.000 EUR Schadensersatz
+++ OLG München revidiert Esra-Urteil
+++ EuGH hebt Urteil zu Sony BMG auf
+++ OLG Frankfurt: Keine Haftung für offene WLANs
+++ ACTA: Neues Abkommen im Immaterialgüterrecht
+++ Breitbandzugang: EU-Kommission genehmigt Beihilfe
+++ Verklag den Raab: NDR fordert 500.000 EUR Schadensersatz
+++ OLG München revidiert Esra-Urteil
+++ EuGH hebt Urteil zu Sony BMG auf
Raab in Gefahr: NDR will 500.000 EUR Schadensersatz
Freitag, 11. Juli 2008, von Adrian Schneider
Der Norddeutsche Rundfunk hat die Produktionsfirma von Stefan Raabs Sendung „TV Total“ auf über 500.000 EUR Schadensersatz verklagt. Raab habe in den vergangenen Jahren insgesamt mehr als 300 Ausschnitte aus NDR-Produktionen in bei „TV Total“ gezeigt. Bereits Ende 2007 hatte der BGH klargestellt, dass die Verwendung solcher kurzen Sequenzen das Urheberrecht der Produzenten verletzen kann.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Urheber- & Markenrecht
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14:42
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Mal wieder: OLG Köln entscheidet über spickmich.de
Freitag, 4. Juli 2008, von Adrian Schneider
Langsam dürfte es für Kölner Richter zur Routine werden: Das OLG Köln hat gestern wieder einmal über das Lehrerbewertungsportal spickmich.de entschieden. Wie bereits in einigen anderen Verfahren sah sich eine Lehrerin durch die Veröffentlichung ihres Namens und der Bewertungen von Schülern in einer ganzen Reihe von Rechten verletzt. Seiner bisherigen Rechtsprechung folgend, entschied das Gericht jedoch auch diesmal zu Gunsten von spickmich.de.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Datenschutz & Datenfreiheit
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10:05
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Podcast: Briefe an junge Juristen
Freitag, 4. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Nein, eine Empfehlung soll dieser Brief für Sie nicht enthalten. Schon gar keine Anleitung zur Anwaltskarriere. Er soll schlicht eine anwaltliche Tugend ins Zentrum stellen: die Neugierde. Sie ist die entscheidende Tugend des Anwalts.“
Mit der Serie „Briefe an junge Juristen“ startet nun auch die juristische Ausbildungszeitschrift JuS einen eigenen Podcast. Richter, Rechtsanwälte und Professoren bieten Einblick in ihr langes Berufsleben: Welche Erlebnisse waren richtungsweisend? Welche Werte haben Bestand? Worauf kommt es wirklich an?
Zur Podcast-Serie der JuS.
(Seite 1 von 17, insgesamt 162 Einträge)


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