Breitbandzugang: EU-Kommission genehmigt Beihilfe
Dienstag, 8. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Deutschland
Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Mio. EUR genehmigt, durch die die Breitbandversorgung in den diesbezüglich bisher unterversorgten ländlichen Gebieten Deutschlands gefördert werden soll. Durch die Regelung soll die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten geschlossen werden.
Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Mio. EUR genehmigt, durch die die Breitbandversorgung in den diesbezüglich bisher unterversorgten ländlichen Gebieten Deutschlands gefördert werden soll. Durch die Regelung soll die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten geschlossen werden.
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in Internet & Telekommunikation
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MDR: Klage gegen Steuernachzahlung angekündigt
Donnerstag, 3. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Nicht nur der RBB und der BR haben mit Finanzproblemen zu kämpfen (Telemedicus berichtete), auch beim MDR stehen die Zeichen auf Sturm. Neben den zu erwartenden Einnahme-Ausfällen, bedingt durch den Umstand, dass eine Vielzahl der gebührenbefreiten Hartz IV-Empfänger im Sendegebiet wohnen, sieht sich die Rundfunkanstalt durch steuerliche Probleme bedroht.
Sichere Wege zum Online-Banking
Freitag, 27. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Der Bundesverband Deutscher Banken hat eine Broschüre herausgegeben, die Verbrauchern den Einstieg ins Online-Banking erleichtern soll:
Zur Broschüre des Bankenverbands (pdf).
Viele Menschen nutzen das Online-Banking-Angebot ihrer Bank, um bequem von zuhause aus „die eigene Bankfiliale zu besuchen“ (…) Die Internetseiten der Banken bieten dem Kunden neben Informationen ein umfassendes Angebot an Bankdienstleistungen: angefangen vom Kontoauszug über eine Überweisung bis hin zu Wertpapiergeschäften. (…) Wer sich beim Online-Banking an bestimmte "Spielregeln" hält, kann seine "persönliche Bankfiliale" sicher betreiben. Wie Bankgeschäfte online abgewickelt werden und wie man sich beim Online Banking schützt, dazu hat der Bankenverband diese Broschüre herausgegeben.In einfachen Worten erklärt die Broschüre, worauf es beim Online-Banking zu achten gilt.
Zur Broschüre des Bankenverbands (pdf).
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ARD-Gebührenverteilungsstreit: Die nächste Runde
Donnerstag, 26. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Von Überzahlungen und Unterdeckungen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
VG Berlin: Dauerwerbesendung keine "Promotion"
Dienstag, 10. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Dauerwerbesendungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben ist es damit bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage (VG 27 A 34.08) untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben ist es damit bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage (VG 27 A 34.08) untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen.
ARD: Streit um Gebührenverteilung geht weiter
Montag, 9. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Mit einer öffentlichen Erklärung haben der WDR, SWR, NDR und BR auf die Vorwürfe des RBB und verschiedener Politiker hinsichtlich des ARD-Finanzausgleichs reagiert. Aufgrund massiver Sparzwänge hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Einstellung des Fernsehmagazins Polylux sowie des Integrationsprogramm Radiomultikulti angekündigt. Als Grund für diesen Schritt wurden hohe Gebührenausfälle sowie die mangelnde Kooperationsbereitschaft der anderen ARD-Anstalten angeführt. Gefordert wird daher eine gerechtere Aufteilung der Gebührengelder. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) soll der Politik hierzu einen Vorschlag unterbreiten (Telemedicus berichtete).
Betriebsverbot für schnurlose Telefone
Mittwoch, 28. Mai 2008, von Jean-Paul Feidt
Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder
Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 ab dem 01. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Geräte wurden vor allem in den 90er Jahren hergestellt und verkauft. Jedoch werden die entsprechenden Frequenzbereiche künftig für andere Zwecke genutzt. Sollte die Bundesnetzagentur ab 2009 ein entsprechendes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung feststellen, wird dem Verursacher nicht nur der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Die Nutzung eines solchen Telefons nach dem Stichtag stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgelds belegt werden kann.
Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 ab dem 01. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Geräte wurden vor allem in den 90er Jahren hergestellt und verkauft. Jedoch werden die entsprechenden Frequenzbereiche künftig für andere Zwecke genutzt. Sollte die Bundesnetzagentur ab 2009 ein entsprechendes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung feststellen, wird dem Verursacher nicht nur der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Die Nutzung eines solchen Telefons nach dem Stichtag stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgelds belegt werden kann.
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RBB: Rundfunkgebührenverteilung ungerecht
Mittwoch, 28. Mai 2008, von Jean-Paul Feidt
Änderung des Gebührenverteilungsschlüssels gefordert
Aufgrund massiver Sparzwänge hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Einstellung des Fernsehmagazins Polylux sowie des Integrationsprogramm Radiomultikulti angekündigt. Der RBB klagt bereits seit längerem über finanzielle Probleme. In der kommenden Gebührenperiode fehlen dem Sender nach eigenen Angaben voraussichtlich 54 Millionen Euro. Ursache hierfür sind hohe Gebührenausfälle, bedingt durch die hohe Arbeitslosigkeit im Sendegebiet: So sind 14,5 Prozent der Haushalte von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit, der ARD-Durchschnitt liegt lediglich bei 9 %. Hinzu kommen die starke Abwanderung aus der Region sowie die mangelnde Zahlungsmoral der Gebührenzahler.
Aufgrund massiver Sparzwänge hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Einstellung des Fernsehmagazins Polylux sowie des Integrationsprogramm Radiomultikulti angekündigt. Der RBB klagt bereits seit längerem über finanzielle Probleme. In der kommenden Gebührenperiode fehlen dem Sender nach eigenen Angaben voraussichtlich 54 Millionen Euro. Ursache hierfür sind hohe Gebührenausfälle, bedingt durch die hohe Arbeitslosigkeit im Sendegebiet: So sind 14,5 Prozent der Haushalte von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit, der ARD-Durchschnitt liegt lediglich bei 9 %. Hinzu kommen die starke Abwanderung aus der Region sowie die mangelnde Zahlungsmoral der Gebührenzahler.
Urteil gegen Verfassungsschutzbericht
Freitag, 23. Mai 2008, von Jean-Paul Feidt
Tatsachenbehauptungen in Verfassungsschutzbericht - Berufung auf Quellenschutz reicht nicht aus
Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs hat einen Anspruch auf Unterlassung mehrerer Tatsachenbehauptungen im baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht von 2001, so das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 21. Mai (6 C 13.07). Es sei nicht hinreichend erwiesen, dass die umstrittenen Äußerungen wahr seien. Der Umstand, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden konnte, ginge zu Lasten der Behörde. Diese sah sich aus Gründen des Quellenschutzes, insbesondere wegen des erforderlichen Schutzes von V-Leuten, an der Vorlage der Akten und weiteren Beweisangeboten gehindert.
Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs hat einen Anspruch auf Unterlassung mehrerer Tatsachenbehauptungen im baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht von 2001, so das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 21. Mai (6 C 13.07). Es sei nicht hinreichend erwiesen, dass die umstrittenen Äußerungen wahr seien. Der Umstand, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden konnte, ginge zu Lasten der Behörde. Diese sah sich aus Gründen des Quellenschutzes, insbesondere wegen des erforderlichen Schutzes von V-Leuten, an der Vorlage der Akten und weiteren Beweisangeboten gehindert.
Call-In-Show "Money-Express" beanstandet
Mittwoch, 21. Mai 2008, von Jean-Paul Feidt
Callactive will klagen: Was ist eigentlich "nicht vorhandener Zeitdruck"?
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat eine Ausgabe der Call-In-Show "Money Express" formell beanstandet. Nach Ansicht der LfM wurde in der Sendung ein nicht vorhandener Zeitdruck aufgebaut. Anrufende Zuschauer seien dergestalt in die Irre geführt worden, wie es nach den Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten aber unzulässig sei. Der Veranstalter wurde daher angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen.
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat eine Ausgabe der Call-In-Show "Money Express" formell beanstandet. Nach Ansicht der LfM wurde in der Sendung ein nicht vorhandener Zeitdruck aufgebaut. Anrufende Zuschauer seien dergestalt in die Irre geführt worden, wie es nach den Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten aber unzulässig sei. Der Veranstalter wurde daher angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen.
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