IfM: Thesen zu einer neuen Medienpolitik
Freitag, 18. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
ARD und ZDF in der Krise: Zur Änderung des Rundfunk-Staatsvertrags wird heiß über Medienpolitik debattiert. Wo liegt die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender? Und welche Rolle spielen dabei die Presseverleger?
Zu diesen Fragen findet sich auf dem Internetportal der Süddeutschen Zeitung eine interessante Stellungnahme des unabhängigen Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM).
Zur Stellungnahme des IfM.
Klingelton- und Handylogoanbieter abgemahnt
Donnerstag, 17. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Eine verbraucherschutzrechtliche Überprüfung der Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet lässt die entsprechenden Anbieter in keinem guten Licht erscheinen. Zwei Drittel der kontrollierten Seiten enthielten demnach Anhaltspunkte für Rechtsverstöße. Gegenstand der Untersuchung bildeten so genannte Content Services für den Mobilfunkbereich, z.B. Klingeltöne, Logos oder Spiele.
Bei der Überprüfung handelte sich um eine gemeinsame Aktion des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und seiner europäischen Partnerbehörden. Mit dabei waren aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Wettbewerbszentrale. Die Verbände hätten die Unternehmen bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt: Von versteckten Kosten, unauffindbaren oder fremdsprachigen Vertragsbedingungen und verschleierten Kontaktdaten ist die Rede. Sollten die jetzigen Schritte nicht ausreichen um die Verstöße abzustellen, werde man ggf. auch vor Gericht ziehen.
Zur Pressemitteilung des BVL.
Bei der Überprüfung handelte sich um eine gemeinsame Aktion des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und seiner europäischen Partnerbehörden. Mit dabei waren aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Wettbewerbszentrale. Die Verbände hätten die Unternehmen bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt: Von versteckten Kosten, unauffindbaren oder fremdsprachigen Vertragsbedingungen und verschleierten Kontaktdaten ist die Rede. Sollten die jetzigen Schritte nicht ausreichen um die Verstöße abzustellen, werde man ggf. auch vor Gericht ziehen.
Zur Pressemitteilung des BVL.
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Medienwächter verbieten "5-Millionen-SKL-Show"
Donnerstag, 17. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel
Wie einem Bericht der SZ zu entnehmen ist, hat die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Ausstrahlung der nächsten "5-Millionen-SKL-Show" untersagt. Die Show verstoße gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Der Fall sei eindeutig, bei der SKL handele es sich um den Sponsor dieser Sendung.
Wie einem Bericht der SZ zu entnehmen ist, hat die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Ausstrahlung der nächsten "5-Millionen-SKL-Show" untersagt. Die Show verstoße gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Der Fall sei eindeutig, bei der SKL handele es sich um den Sponsor dieser Sendung.
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch (Real-)Horrorfilm
Donnerstag, 10. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
„Kannibale von Rotenburg“ wehrt sich erfolgreich gegen Filmveröffentlichung
Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das OLG Frankfurt a.M. die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des Spielfilms "Rohtenburg" untersagt (Az. 14 U 146/07). Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einen Horrorfilm stelle eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Da der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar sei, müsse die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten. Der Senat bestätigte insoweit auch seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Az. 14 W 10/06). Beide Urteile liegen Telemedicus im Volltext vor.
Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das OLG Frankfurt a.M. die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des Spielfilms "Rohtenburg" untersagt (Az. 14 U 146/07). Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einen Horrorfilm stelle eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Da der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar sei, müsse die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten. Der Senat bestätigte insoweit auch seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Az. 14 W 10/06). Beide Urteile liegen Telemedicus im Volltext vor.
Hintergrund: Streit über Bundestagskanal beigelegt
Donnerstag, 10. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Die geplante deutschlandweite Ausstrahlung des sog. Bundestagskanal ist vorerst kein Thema mehr: In einem Gespräch mit Bundestagspräsident Norbert Lammert haben die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender eine intensivere Berichterstattung aus dem Bundestag zugesichert.
Lammert hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu wenig Sendezeit auf die Übertragung des Parlamentsgeschehens verwandten. Gleichzeitig verlagere sich die parlamentarische Arbeit immer weiter in die zahlreichen Fernsehtalkshows von Illner, Will & Co. Um diese Missstände zu beheben, hatte er als mögliche Alternative einen deutschlandweit sendenden Bundestagskanal ins Gespräch gebracht.
Lammert hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu wenig Sendezeit auf die Übertragung des Parlamentsgeschehens verwandten. Gleichzeitig verlagere sich die parlamentarische Arbeit immer weiter in die zahlreichen Fernsehtalkshows von Illner, Will & Co. Um diese Missstände zu beheben, hatte er als mögliche Alternative einen deutschlandweit sendenden Bundestagskanal ins Gespräch gebracht.
Breitbandzugang: EU-Kommission genehmigt Beihilfe
Dienstag, 8. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Deutschland
Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Mio. EUR genehmigt, durch die die Breitbandversorgung in den diesbezüglich bisher unterversorgten ländlichen Gebieten Deutschlands gefördert werden soll. Durch die Regelung soll die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten geschlossen werden.
Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Mio. EUR genehmigt, durch die die Breitbandversorgung in den diesbezüglich bisher unterversorgten ländlichen Gebieten Deutschlands gefördert werden soll. Durch die Regelung soll die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten geschlossen werden.
Geschrieben von Jean-Paul Feidt
in Internet & Telekommunikation
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10:21
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MDR: Klage gegen Steuernachzahlung angekündigt
Donnerstag, 3. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Nicht nur der RBB und der BR haben mit Finanzproblemen zu kämpfen (Telemedicus berichtete), auch beim MDR stehen die Zeichen auf Sturm. Neben den zu erwartenden Einnahme-Ausfällen, bedingt durch den Umstand, dass eine Vielzahl der gebührenbefreiten Hartz IV-Empfänger im Sendegebiet wohnen, sieht sich die Rundfunkanstalt durch steuerliche Probleme bedroht.
Sichere Wege zum Online-Banking
Freitag, 27. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Der Bundesverband Deutscher Banken hat eine Broschüre herausgegeben, die Verbrauchern den Einstieg ins Online-Banking erleichtern soll:
Zur Broschüre des Bankenverbands (pdf).
Viele Menschen nutzen das Online-Banking-Angebot ihrer Bank, um bequem von zuhause aus „die eigene Bankfiliale zu besuchen“ (…) Die Internetseiten der Banken bieten dem Kunden neben Informationen ein umfassendes Angebot an Bankdienstleistungen: angefangen vom Kontoauszug über eine Überweisung bis hin zu Wertpapiergeschäften. (…) Wer sich beim Online-Banking an bestimmte "Spielregeln" hält, kann seine "persönliche Bankfiliale" sicher betreiben. Wie Bankgeschäfte online abgewickelt werden und wie man sich beim Online Banking schützt, dazu hat der Bankenverband diese Broschüre herausgegeben.In einfachen Worten erklärt die Broschüre, worauf es beim Online-Banking zu achten gilt.
Zur Broschüre des Bankenverbands (pdf).
Geschrieben von Jean-Paul Feidt
in Datenschutz & Datenfreiheit
um
12:16
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ARD-Gebührenverteilungsstreit: Die nächste Runde
Donnerstag, 26. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Von Überzahlungen und Unterdeckungen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
VG Berlin: Dauerwerbesendung keine "Promotion"
Dienstag, 10. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Dauerwerbesendungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben ist es damit bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage (VG 27 A 34.08) untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das VG Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. ProSieben ist es damit bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage (VG 27 A 34.08) untersagt, Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen.
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