BpB plant deutsche News-Comedy für Jugendliche
Donnerstag, 25. September 2008, von Benjamin Küchenhoff
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Kommentare
Hm. Nach dem Bundestagsfernsehen also schon wieder so ein schwieriger Fall der Abgrenzung zwischen staatlicher Aufgabenerfüllung und Staatsfreiheit der Medien.
Dass die Anbieter frei darin sind, staatlich vorproduzierte Inhalte zu übernehmen, ist als Begründung für die Wahrung der Staatsfreiheit noch ein wenig schwach. Die konkret gesendeten Inhalte sind eben doch zu 100 % staatlich beeinflusst. Gerade in Bereichen, die eigentlich dem originär durch Art. 5 I 2 GG geschützten Prozess der politischen Meinungsbildung zuzuordnen sind, und das ist bei "Comedy"-Nachrichten sicher der Fall, wäre ich da sehr vorsichtig. Vernünftige Abgrenzungskriterien wollen mir allerdings spontan auch nicht einfallen, zumal auf www.bpb.de auch andere nach klassischer Staatsfreiheitsdoktrin problematische Sachen laufen, die aber irgendwie sicherlich auch dem staatlichen Auftrag entsprechen.
Dass die Anbieter frei darin sind, staatlich vorproduzierte Inhalte zu übernehmen, ist als Begründung für die Wahrung der Staatsfreiheit noch ein wenig schwach. Die konkret gesendeten Inhalte sind eben doch zu 100 % staatlich beeinflusst. Gerade in Bereichen, die eigentlich dem originär durch Art. 5 I 2 GG geschützten Prozess der politischen Meinungsbildung zuzuordnen sind, und das ist bei "Comedy"-Nachrichten sicher der Fall, wäre ich da sehr vorsichtig. Vernünftige Abgrenzungskriterien wollen mir allerdings spontan auch nicht einfallen, zumal auf www.bpb.de auch andere nach klassischer Staatsfreiheitsdoktrin problematische Sachen laufen, die aber irgendwie sicherlich auch dem staatlichen Auftrag entsprechen.
Ja, ich wäre da auch vorsichtig. Die Staatsfreiheit ist ja kein disponibles Recht der Rundfunkanstalten, sondern ein an den Staat gerichtetes Verbot, das Progamm zu beeinflussen, egal ob durch Reglementierung oder durch Anreize.


