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Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist ein schwieriges Thema. Hier greifen Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht und Strafprozessrecht eng ineinander. Zusätzlich muss sich das Gesetz an den Maßstäben des Verfassungs- und Europarechts messen lassen, was zu mehreren Verfahren vor dem BVerfG und dem EuGH geführt hat. Viele Fragen, gerade was die technische Umsetzung angeht, waren deshalb bisher offen geblieben.

Einen höchst lesenswerten Aufsatz zum Recht der Vorratsdatenspeicherung hat nun Prof. Hoeren in der JZ 2008, S. 668 ff. veröffentlicht. Die Abhandlung beantwortet Fragen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, erklärt die Systematik der §§ 100 ff. TKG und umreißt die laufenden Verfahren gegen das Gesetz. Der Aufsatz geht ebenfalls auf die Frage ein, nach welcher Norm die Daten herausgegeben werden müssen, die zur Ermittlung der Identität des Verwenders einer dynamischen IP-Adresse nötig sind. Diese Frage hatte in der Blogosphäre zu hitzigen Diskussionen geführt (Jurabilis, Netzpolitik, Lawgical, medien-gerecht).

Der Aufsatz als PDF.

Telemedicus: Vorratsdatenspeicherung und Anonymisierungsdienste.

Telemedicus: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung im Detail.

Kommentare

* ElGraf 24.09.2008 18:55
Nicht wirklich weiterführend, aber als Zusammenfassung der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherungsrechtsfragen in der Tat sehr lesenswert. Interessant wäre noch zu wissen, wie eigentlich die bei Fußnote 28 angesprochene Rechtsfrage (formelle Europarechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung) in anderen EU-Mitgliedsstaaten gesehen wird.

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