„Digitaler Pranger“: RottenNeighbor in der Kritik
Samstag, 23. August 2008, von Jean-Paul Feidt
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Kommentare
ich habe mich jetzt auch ein weilchen mit dem thema rottenneighbor beschäftigt. letztendlich hat mich natürlich auch interessiert, wie eigentlich die rechtliche situation gegenüber derartige betreiber ist. daher habe ich einen rechtsanwalt gebeten, mir eine kleine juristische abhandlung zu diesem thema zu schreiben - wenn´s interessiert, hier gibt es diese zu lesen: http://www.arschtrompete.de/internet/rottenneighbor-rechtliche-aspekte/
Mittlerweile findet man unter * eine deutsche Variante von www.rottenneighbor.com
@peitzer: Wenn das von ihnen benannte Portal wirklich identisch mit "Rottenneighbor" ist, dann handelt es sich auch damit um eine Internetseite, bei der die Verletzung fremder Persönlichkeitsrechte zum Geschäftsmodell gehört. Die Seite hat somit rechtswidrigen Inhalt - wer auf sie linkt, kann unter Umständen in Mithaftung genommen werden. Ich habe daher den Link aus ihrem Kommentar entfernt.
Meine Empfehlung: Erst anschauen, dann nachdenken und im Anschluß handeln - und nicht umgekehrt!
Ich hatte mir das Portal angeschaut, allerdings möchte ich mir dort keinen Account anlegen. Weil nähere Informationen nur registrierten Mitgliedern zur Verfügung stehen, konnte ich mir kein näheres Bild machen.
Wenn Sie das Portal promoten wollen, können Sie das gerne in einem eigenen Blog (und auf eigenes Risiko) tun.
Wenn Sie das Portal promoten wollen, können Sie das gerne in einem eigenen Blog (und auf eigenes Risiko) tun.


