LG Köln: Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschütztDonnerstag, 31. Juli 2008, von Adrian Schneider |
Aktuelle LinksNewsletterKommentareTobias Kläner zu Datenschutz und Datensicherheit…:
Mi, 21.07.2010 10:12
Vielen Dank für Ihre
nützlichen Hinweise, ich bin
immer wieder erfreurt über
diese Art der
Wissenszusammentragung im
[…] Patrizia zu Langsam wird's teuer: gegen 9Live…:
Mi, 21.07.2010 04:24
9Live ist voll unfair, wenn
ihr auch sodarüber denkt
guckt mal hir
http://www.meinvz.net/Groups/O
verview/41ceb6 […] Sascha Kuhrau zu Datenschutz und Datensicherheit…:
Di, 20.07.2010 14:52
Hallo!
Gelungene Sammlung,
Gegenüberstellung und
Bewertung. Einige der
angesprochenen Probleme
würden sich nicht […] ElGraf zu Datenschutz und Datensicherheit…:
Di, 20.07.2010 10:26
Viele interessante Gedanken,
nicht alle zielführend, aber
immerhin.
Zwei Sachen an dieser Stelle:
- Veröffent […] Die RedaktionQuellen |
Wie das LG K?ln jetzt best?tigt, ist ab sofort der Namenszusatz "VZ", wie z.B. studiVZ, im Domain-Namen markenrechtlich gesch?tzt. Nur was passiert mit den bis jetzt registrierten Domains? F?r dieses freche Urteil, w?nsch dem Hause Holtzbrinck alles schlechte im Streit mit Facebook.
Aufgenommen: 01.08.2008, 14:02h
Es war zu erwarten gewesen: die neue Boersen-Community BoerseVZ hat (wie prophezeit) einen Anwaltsbrief von StudiVZ erhalten. Damit hatten die Betreiber wohl auch gerechnet, denn prompt wurde Gegenklage in Form einer negativen Feststellungsklage eing...
Aufgenommen: 04.08.2008, 19:07h