LG Köln: Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschütztDonnerstag, 31. Juli 2008, von Adrian Schneider |
Aktuelle LinksKommentareSimon zu LG Berlin: Verzicht auf im…:
Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu
schützen sind alleStellen der öffentlichen
Gewalt verpflichtet (Art. 1
Abs. 1 S. 2 GG). […] ElGraf zu LG Berlin: Verzicht auf im…:
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion
gabs ja auch schon seinerzeit
bei Big Brother. Genau hab ich
da die Argumentation nicht
[…] Simon zu Online-Shopping-Quiz auf Spiegel…:
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem
Interessenkonflikt und sage
deshalb lieber nichts zu dem
Thema. ElGraf zu Online-Shopping-Quiz auf Spiegel…:
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass
Prof. Hoeren sich seinerzeit
wieder mal mit großem Ruhm
bekleckert hat ("Der Test ist
in […] Die RedaktionQuellen |
Wie das LG K?ln jetzt best?tigt, ist ab sofort der Namenszusatz "VZ", wie z.B. studiVZ, im Domain-Namen markenrechtlich gesch?tzt. Nur was passiert mit den bis jetzt registrierten Domains? F?r dieses freche Urteil, w?nsch dem Hause Holtzbrinck alles schlechte im Streit mit Facebook.
Aufgenommen: 01.08.2008, 14:02h
Es war zu erwarten gewesen: die neue Boersen-Community BoerseVZ hat (wie prophezeit) einen Anwaltsbrief von StudiVZ erhalten. Damit hatten die Betreiber wohl auch gerechnet, denn prompt wurde Gegenklage in Form einer negativen Feststellungsklage eing...
Aufgenommen: 04.08.2008, 19:07h