LG Köln: Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschütztDonnerstag, 31. Juli 2008, von Adrian Schneider |
Aktuelle LinksNewsletterKommentareBoss zu Anti-ACTA jetzt auch in…:
Mi, 01.02.2012 15:41
Es fehlte und fehlt weiterhin
an medienpräzens. in den
anderen EU ländern wird
bereits auf den straßen
demonstriert. […] John Weitzmann zu GEMA nimmt Stellung zu Creative…:
Di, 31.01.2012 21:22
Ein Startup, das der GEMA in
gewisser Weise Konkurrenz
macht ist Jamendo mit seinem
Angebot Jamendo Pro. Das
allerdi […] Ludwig zu GEMA nimmt Stellung zu Creative…:
Di, 31.01.2012 17:26
Die Leistungsschutzrechte sind
ja gerade der Rattenschwanz im
Urheberrecht, mit dem am
meisten Suppe gekocht wird. D
[…] Michael zu GEMA nimmt Stellung zu Creative…:
Di, 31.01.2012 16:02
Warum gibt es eigentlich kein
Stratup welches es sich zur
Aufgabe macht, die GEMA in
Modern zu ersetzen? Die RedaktionQuellen |
Wie das LG K?ln jetzt best?tigt, ist ab sofort der Namenszusatz "VZ", wie z.B. studiVZ, im Domain-Namen markenrechtlich gesch?tzt. Nur was passiert mit den bis jetzt registrierten Domains? F?r dieses freche Urteil, w?nsch dem Hause Holtzbrinck alles schlechte im Streit mit Facebook.
Aufgenommen: 01.08.2008, 14:02h
Es war zu erwarten gewesen: die neue Boersen-Community BoerseVZ hat (wie prophezeit) einen Anwaltsbrief von StudiVZ erhalten. Damit hatten die Betreiber wohl auch gerechnet, denn prompt wurde Gegenklage in Form einer negativen Feststellungsklage eing...
Aufgenommen: 04.08.2008, 19:07h