Mosley: Strafanzeige gegen Springer
Samstag, 26. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
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Kommentare
Dieser Untreue-Vorwurf ist schon ziemlich hanebüchen, oder?
Liegt beim Springer-Verlag nicht schon eine tatbestandsausschließende Einwilligung zum Ankauf rechtswidriger Fotos vor? 
Aber im Ernst: Strafrecht ist nicht gerade mein Fachgebiet, aber die Sache sieht schon ziemlich wackelig aus. Denn geschützt ist ja das Eigentum des Vermögensinhabers und hier ging es ja gerade um die Gewinnmaximierung und nicht um eine vorsätzliche Vermögensschädigung. Wahrscheinlich soll die Strafanzeige vielmehr eine Demonstration sein, wie ernst es Mosley mit der Sache ist.
Aber im Ernst: Strafrecht ist nicht gerade mein Fachgebiet, aber die Sache sieht schon ziemlich wackelig aus. Denn geschützt ist ja das Eigentum des Vermögensinhabers und hier ging es ja gerade um die Gewinnmaximierung und nicht um eine vorsätzliche Vermögensschädigung. Wahrscheinlich soll die Strafanzeige vielmehr eine Demonstration sein, wie ernst es Mosley mit der Sache ist.
Ah, ich sehe gerade, das BILDBlog weiss mehr:
http://www.bildblog.de/3107/max-mosley-bild-soll-fuer-nazi-sex-orgie-zahlen/
Ändert aber mE nix daran, dass es hier mit dem Vorsatz bezüglich einer Vermögensschädigung etwas schwierig wird.
Zitat:
"Wie uns Mosleys Anwältin sagt, gehe sie davon aus, dass die von "Bild" veröffentlichten Aufnahmen aus dem Orgien-Video die "Bild"-Zeitung "über 65.000 Euro" gekostet haben dürften. Ausgaben in dieser Größenordnung müsse der Springer-Vorstand absegnen. Da die Veröffentlichung der Bilder rechtswidrig gewesen sei, hätte der Vorstand damit Firmengelder rechtswidrig verwendet. Insofern sehe sie hier den Tatbestand der Untreue zum Nachteil der Axel Springer AG als gegeben an."
http://www.bildblog.de/3107/max-mosley-bild-soll-fuer-nazi-sex-orgie-zahlen/
Ändert aber mE nix daran, dass es hier mit dem Vorsatz bezüglich einer Vermögensschädigung etwas schwierig wird.


