Drei-Stufen-Test in der Kritik
Freitag, 25. Juli 2008, von Christiane Müller
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Kommentare
Ich habe ja schonmal darauf hingewiesen, dass man "Freiheit der Lehre & Wissenschaft" auch anders auslegen kann, z.B. um Ergebnisse Universitärer Forschung "frei" zu stellen.
Schon länger wird, zu Recht, kritisch hinterfragt, warum mit öffentlichen Geldern zwar diejenigen bezahlt werden, die z.B: Aufsätze in Zeitschriften schreiben - die Studenten diese Aufsätze aber nicht frei tauschen können.
Schon länger wird, zu Recht, kritisch hinterfragt, warum mit öffentlichen Geldern zwar diejenigen bezahlt werden, die z.B: Aufsätze in Zeitschriften schreiben - die Studenten diese Aufsätze aber nicht frei tauschen können.
1. Nicht alle Aufsatzschreiber werden mit öffentlichen Geldern bezahlt. - Manchmal denke ich: viel zu wenige, wenn man sich diese ganzen Gutachtenverwurstungsbeiträge anschaut.
2. Im Fall nicht zugänglicher Zeitschriften schützt das Urheberrecht vor allem die Verlage, die eine Leistung erbringen, die jenseits derjenigen von mit öffentlichem Geld bezahlten Aufsatzschreibern liegt - nicht zuletzt Auswahl veröffentlichungswürdiger Beiträge. Ob es dieser Leistung heutzutage noch bedarf, kann man bezweifeln. Man muss aber jedenfalls darüber nachdenken, und da führt das kritische Hinterfragen mit Blick auf öffentliche Gelder allein noch nicht zum Ziel.
2. Im Fall nicht zugänglicher Zeitschriften schützt das Urheberrecht vor allem die Verlage, die eine Leistung erbringen, die jenseits derjenigen von mit öffentlichem Geld bezahlten Aufsatzschreibern liegt - nicht zuletzt Auswahl veröffentlichungswürdiger Beiträge. Ob es dieser Leistung heutzutage noch bedarf, kann man bezweifeln. Man muss aber jedenfalls darüber nachdenken, und da führt das kritische Hinterfragen mit Blick auf öffentliche Gelder allein noch nicht zum Ziel.

