Total daneben: Lizenzpflicht für Online-TV
Mittwoch, 16. Juli 2008, von Simon Möller
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Kommentare
Zunächst mal: Volle Zustimmung, Simon, ich finde die Beschreibung "total daneben" sehr passend.
Insbesondere bei Punkt 2 stimme ich dir zu: Weder das Frequenz- noch zwangsläufig das Kosten-Argument trifft bei Online-TV zu. Was bleibt, ist die Suggestivkraft. Aber auf die kann es ja nun nicht ankommen. Denn das würde letztendlich bedeuten, je effektiver man Meinungen verbreitet, desto eher kann man einer Lizenzpflicht unterfallen - das Gegenteil von einer freiheitlichen Verfassungsordnung.
Was ich leider nicht teilen kann, ist dein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht. Es hat die Rundfunkfreiheit meinem Eindruck nach immer nur als eine Freiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstanden. Die ganze Rechtsprechung läuft doch darauf hinaus, private Anbieter allenfalls zu dulden, weil sie ja die "Freiheit" der staatlich verordneten Vielfalt gefährden könnten.
Ich befürchte, die einzige Chance wäre, dass der Verfassungsgeber eben dieser Tendenz entgegengeht. Aber was soll der tun? Vielleicht einen neuen Satz 3 in Art. 5 I einfügen: "Wenn wir Freiheit sagen, meinen wir auch Freiheit"...
Insbesondere bei Punkt 2 stimme ich dir zu: Weder das Frequenz- noch zwangsläufig das Kosten-Argument trifft bei Online-TV zu. Was bleibt, ist die Suggestivkraft. Aber auf die kann es ja nun nicht ankommen. Denn das würde letztendlich bedeuten, je effektiver man Meinungen verbreitet, desto eher kann man einer Lizenzpflicht unterfallen - das Gegenteil von einer freiheitlichen Verfassungsordnung.
Was ich leider nicht teilen kann, ist dein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht. Es hat die Rundfunkfreiheit meinem Eindruck nach immer nur als eine Freiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstanden. Die ganze Rechtsprechung läuft doch darauf hinaus, private Anbieter allenfalls zu dulden, weil sie ja die "Freiheit" der staatlich verordneten Vielfalt gefährden könnten.
Ich befürchte, die einzige Chance wäre, dass der Verfassungsgeber eben dieser Tendenz entgegengeht. Aber was soll der tun? Vielleicht einen neuen Satz 3 in Art. 5 I einfügen: "Wenn wir Freiheit sagen, meinen wir auch Freiheit"...
Ich gebe zu, dass mein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht sich auch darauf gründet, dass es dort kürzlich einige Personalwechsel gab. Unter anderem sitzt Richter Hoffmann-Riem, traditionell ein engagierter Fürsprecher der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, nicht mehr im ersten Senat. Das ist nun keine Garantie für eine Änderung der Rechtsprechungslinie, aber doch zumindest ein Indiz.
Auf Online-TV trifft das Problem der "Suggestivität" m.E. noch teilweise zu. Die Medienkompetenz der Fernsehzuschauer über die Jahre doch deutlich erhöht - auch wenn sie noch lange nicht hoch genug ist. Ein größeres Problem sehe ich weiterhin im Bereich der Missbrauchsgefahr allgemein und den Konzentrationstendenzen. In diesem Bereich muss m.E. auch im Internet reguliert werden. Aber dann eben den Besonderheiten des Mediums angemessen, nicht mit der Brechstange.
Auf Online-TV trifft das Problem der "Suggestivität" m.E. noch teilweise zu. Die Medienkompetenz der Fernsehzuschauer über die Jahre doch deutlich erhöht - auch wenn sie noch lange nicht hoch genug ist. Ein größeres Problem sehe ich weiterhin im Bereich der Missbrauchsgefahr allgemein und den Konzentrationstendenzen. In diesem Bereich muss m.E. auch im Internet reguliert werden. Aber dann eben den Besonderheiten des Mediums angemessen, nicht mit der Brechstange.
Sehr süß, das Angebot, bei einer Verfassungsbeschwerde behilflich zu sein. Viel Erfolg dabei!
Nur zu ein paar Punkten Deiner Kritik und meine additional 2cents:
- Ja, das 500 potenzielle Nutzer Kriterium ist willkürlich. Genau so gut hätte man auch weniger nehmen können, denn an die Öffentlichkeit gerichtet ist der Dienst trotzdem. Dienen soll es ja ersichtlich nur dazu, absolute Bagatellfälle auszuscheiden, wofür es taugt. Meines Wissens gab es in manchen Landesmediengesetzen auch für Kabelanlagen mit weniger als 500 Anschlüssen einen Aussetzung der Regulierung.
- Dein Vorschlag, man könnte ja an der journalistischen Qualität anknüpfen (na, hier haben wir mal ein klares Kriterium!), ist teilweise ja schon Gegenstand der diskutierten Regelung: Nicht journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote brauchen keine Lizenz. Damit sind auch die erbärmlichen Heisetroll-Beiträge in der Art "Brauche ich dann für die Webcam in meinen Serverraum, die dank meines ultrageilen Servers 200 Millionen Leute gleichzeitig anschauen können, jetzt auch so eine Zensur-Lizenz lol ^^" auch Makulatur.
- Auch der "Sendeplan" und der Ausschluss persönlicher und familiärer Angebote gewährleistet, dass nur wirklich fernsehähnliche Dienste reguliert werden. Vorbild ist offensichtlich die AVMD-RL: Man will ein Level Playing Field für die Regulierung von Fernsehen schaffen, egal über welchen Übertragungsweg es ausgestrahlt wird.
Dass Du in das Ausscheiden Hoffmann-Riems Hoffnungen für eine Rechtsprechungsänderung setzt, ist vermeintlich legitim. Im engeren Sinn hat das jedoch nichts mit der Fürsprecherschaft für den ör Rundfunk zu tun (gestern stand da doch auch noch was anderes, oder?). Zur Internetregulierung hat sich das BVerfG während seiner Amtszeit doch ohnehin nicht geäußert, so dass man ihm insofern nicht allzu viel Credit geben muss.
Nur zu ein paar Punkten Deiner Kritik und meine additional 2cents:
- Ja, das 500 potenzielle Nutzer Kriterium ist willkürlich. Genau so gut hätte man auch weniger nehmen können, denn an die Öffentlichkeit gerichtet ist der Dienst trotzdem. Dienen soll es ja ersichtlich nur dazu, absolute Bagatellfälle auszuscheiden, wofür es taugt. Meines Wissens gab es in manchen Landesmediengesetzen auch für Kabelanlagen mit weniger als 500 Anschlüssen einen Aussetzung der Regulierung.
- Dein Vorschlag, man könnte ja an der journalistischen Qualität anknüpfen (na, hier haben wir mal ein klares Kriterium!), ist teilweise ja schon Gegenstand der diskutierten Regelung: Nicht journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote brauchen keine Lizenz. Damit sind auch die erbärmlichen Heisetroll-Beiträge in der Art "Brauche ich dann für die Webcam in meinen Serverraum, die dank meines ultrageilen Servers 200 Millionen Leute gleichzeitig anschauen können, jetzt auch so eine Zensur-Lizenz lol ^^" auch Makulatur.
- Auch der "Sendeplan" und der Ausschluss persönlicher und familiärer Angebote gewährleistet, dass nur wirklich fernsehähnliche Dienste reguliert werden. Vorbild ist offensichtlich die AVMD-RL: Man will ein Level Playing Field für die Regulierung von Fernsehen schaffen, egal über welchen Übertragungsweg es ausgestrahlt wird.
Dass Du in das Ausscheiden Hoffmann-Riems Hoffnungen für eine Rechtsprechungsänderung setzt, ist vermeintlich legitim. Im engeren Sinn hat das jedoch nichts mit der Fürsprecherschaft für den ör Rundfunk zu tun (gestern stand da doch auch noch was anderes, oder?). Zur Internetregulierung hat sich das BVerfG während seiner Amtszeit doch ohnehin nicht geäußert, so dass man ihm insofern nicht allzu viel Credit geben muss.
Ich hatte ursprünglich geschrieben, dass Hoffmann-Riem vor seiner Zeit als Verfassungsrichter Direktor des Hans-Bredow-Instituts war und damit von den ö-r Rundfunkanstalten bezahlt wurde. Wegen dieser Besonderheit war vor der letzten Rundfunkentscheidung auch kurz ein Befangenheitsantrag in der Diskussion. Die betreffenden Bundesländer haben dann jedoch davon abgesehen, aus dem selben Grund, aus dem ich auch meinen Kommentar geändert habe: Richter Hoffmann-Riem ist m.E. durchaus in der Lage, auch trotz dieser Vorgeschichte frei zu entscheiden. Ich wollte nicht so verstanden werden, als ob ich anderes angedeutet hätte.
Du hast Recht, wenn du darauf verweist, dass "500 potenzielle Nutzer" nicht als einzige Ausschlusskriterium ist, die Regelung hatte ich oben ja zitiert. Nichtsdestotrotz ist sie unsinnig. "Journalistisch-redaktionell" und "persönlich-familiäre Zwecke" sind als Begriffe viel zu unbestimmt, "zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfängsgeräten" verstehe ich überhaupt nicht.
Sinn würde es meiner Meinung nach machen, Online-TV von einer Lizenzpflicht generell auszunehmen, den Landesmedienanstalten jedoch eine "opt-in"-Möglichkeit mit den gewählten Kriterien zu geben. Dann müsste sich nicht Otto-Normal-Streaminganbieter darüber den Kopf zerbrechen, ob sein Programm "journalistisch-redaktionell" ist oder nicht, sondern ein dafür ausgebildeter und bezahlter Angestellter der LMA.
Du hast Recht, wenn du darauf verweist, dass "500 potenzielle Nutzer" nicht als einzige Ausschlusskriterium ist, die Regelung hatte ich oben ja zitiert. Nichtsdestotrotz ist sie unsinnig. "Journalistisch-redaktionell" und "persönlich-familiäre Zwecke" sind als Begriffe viel zu unbestimmt, "zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfängsgeräten" verstehe ich überhaupt nicht.
Sinn würde es meiner Meinung nach machen, Online-TV von einer Lizenzpflicht generell auszunehmen, den Landesmedienanstalten jedoch eine "opt-in"-Möglichkeit mit den gewählten Kriterien zu geben. Dann müsste sich nicht Otto-Normal-Streaminganbieter darüber den Kopf zerbrechen, ob sein Programm "journalistisch-redaktionell" ist oder nicht, sondern ein dafür ausgebildeter und bezahlter Angestellter der LMA.
Aus Spiegel Online, http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,566234,00.html
> Gleich mehrere Online-Sender hat die Grünwalder Firma Grid-TV, die ab August von der vorpreschenden bayerischen Landesmedienanstalt in die Pflicht genommen werden dürfte. Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben mittlerweile 270 IP-Sender. Darunter "Teachers-News-TV" oder "Zahnheilkunde-TV". Geschäftsführer Ingo Wolf wird jetzt die 30 größten seiner Online-Sender wegen der Lizenzpflicht in die Schweiz umziehen lassen: "500 Zuschauer haben wir schnell erreicht." Den Rest der Kanäle will er deckeln, so dass nicht mehr als 499 Nutzer zusehen können.
> Gleich mehrere Online-Sender hat die Grünwalder Firma Grid-TV, die ab August von der vorpreschenden bayerischen Landesmedienanstalt in die Pflicht genommen werden dürfte. Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben mittlerweile 270 IP-Sender. Darunter "Teachers-News-TV" oder "Zahnheilkunde-TV". Geschäftsführer Ingo Wolf wird jetzt die 30 größten seiner Online-Sender wegen der Lizenzpflicht in die Schweiz umziehen lassen: "500 Zuschauer haben wir schnell erreicht." Den Rest der Kanäle will er deckeln, so dass nicht mehr als 499 Nutzer zusehen können.
Danke für den Hinweis auf den SpOn Beitrag. Da bekleckert sich ja der BLM-Sprecher mal wieder ganz groß mit Ruhm. So fällts natürlich sehr schwer, die noch in Schutz zu nehmen. Seufz.
Den in Erwägung gezogenen bzw. aus Sachsen rausgeplärrte Vorschlag für einen Befangenheitsantrag gegen Hoffmann-Riem fand ich seinerzeit schon hochgradig albern. Das erscheint dermaßen an den Haaren herbeigezogen, dass es eigentlich völlig indiskutabel ist. Was ich im Konkreten noch meinte: Inwiefern hat die Fürsprecherschaft für ör Rundfunk (unmittelbar) Einfluss auf die Haltung zur Lizenzierungspflicht für IPTV?
Zu Deinem letzten Argument der Opt-In Lösung: Dadurch ändert sich m.E. nichts. Natürlich muss sich auch dann der Streaminganbieter Gedanken darüber machen, ob sein Angebot als Rundfunk gilt, da er - wenn der LMA-Angestellte zum entsprechenden Ergebnis kommt - dann eben später doch noch eine Lizenz beantragen muss. Wenn das sein Geschäfts- oder Sendemodell zerstört, hat er letztlich nichts gewonnen. In Sachen Rechtssicherheit tut sich jedenfalls nichts.
Journalistisch-redaktionell als Rechtsbegriff gibts nun schon länger, ohne dass da große Bestimmtheitsprobleme angemeldet wurden. Persönlich-familiär gibts in § 55 Abs.1 RStV und im BDSG und wird gerade konkretisiert.
Die unmittelbare Wiedergabe: Tja, da bin ich mit meinem Latein leider auch am Ende. Ich dachte ja beim ersten Überfliegen, dass damit On-Demand-Angebote gemeint sein könnten. Ist jedoch bei genauerem Hinsehen nur schwer in der Richtung zu interpretieren.
Den in Erwägung gezogenen bzw. aus Sachsen rausgeplärrte Vorschlag für einen Befangenheitsantrag gegen Hoffmann-Riem fand ich seinerzeit schon hochgradig albern. Das erscheint dermaßen an den Haaren herbeigezogen, dass es eigentlich völlig indiskutabel ist. Was ich im Konkreten noch meinte: Inwiefern hat die Fürsprecherschaft für ör Rundfunk (unmittelbar) Einfluss auf die Haltung zur Lizenzierungspflicht für IPTV?
Zu Deinem letzten Argument der Opt-In Lösung: Dadurch ändert sich m.E. nichts. Natürlich muss sich auch dann der Streaminganbieter Gedanken darüber machen, ob sein Angebot als Rundfunk gilt, da er - wenn der LMA-Angestellte zum entsprechenden Ergebnis kommt - dann eben später doch noch eine Lizenz beantragen muss. Wenn das sein Geschäfts- oder Sendemodell zerstört, hat er letztlich nichts gewonnen. In Sachen Rechtssicherheit tut sich jedenfalls nichts.
Journalistisch-redaktionell als Rechtsbegriff gibts nun schon länger, ohne dass da große Bestimmtheitsprobleme angemeldet wurden. Persönlich-familiär gibts in § 55 Abs.1 RStV und im BDSG und wird gerade konkretisiert.
Die unmittelbare Wiedergabe: Tja, da bin ich mit meinem Latein leider auch am Ende. Ich dachte ja beim ersten Überfliegen, dass damit On-Demand-Angebote gemeint sein könnten. Ist jedoch bei genauerem Hinsehen nur schwer in der Richtung zu interpretieren.
> Was ich im Konkreten noch meinte: Inwiefern hat die Fürsprecherschaft für ör Rundfunk (unmittelbar) Einfluss auf die Haltung zur Lizenzierungspflicht für IPTV?
Das ist die Krux an der ganzen Sache: Sowohl die öffentlich-rechtliche Digitalexpansion als auch die aktuellen Regulierungsversuche bauen auf dem Argument auf, dass sich die Situation des Rundfunks nicht signifikant ändert, wenn er das Übertragungsmedium wechselt.
Das stimmt aber, wie gesagt, meiner Meinung nach nicht: Der Wechsel ins Internet markiert m.E. auch das Ende der "Sondersituation", die überhaupt die besondere Interpretation der Rundfunkfreiheit durch das BVerfG ausgelöst hatte. Im Internet wird die Rundfunkfreiheit m.E. zur klassischen Abwehrfreiheit, der status negativus wird nicht mehr von dem staatlichen Schutzauftrag überlagert.
Damit fiele, zumindest nach der bisherigen Konzeption des BVerfG, nicht nur die Lizenzpflicht für Online-TV weg, sondern auch die Existenzberechtigung des ö-r Rundfunks. Das spricht m.E. deutlich dagegen, dass das BVerfG wirklich ein Ende der Sondersituation annehmen würde.
Das ist die Krux an der ganzen Sache: Sowohl die öffentlich-rechtliche Digitalexpansion als auch die aktuellen Regulierungsversuche bauen auf dem Argument auf, dass sich die Situation des Rundfunks nicht signifikant ändert, wenn er das Übertragungsmedium wechselt.
Das stimmt aber, wie gesagt, meiner Meinung nach nicht: Der Wechsel ins Internet markiert m.E. auch das Ende der "Sondersituation", die überhaupt die besondere Interpretation der Rundfunkfreiheit durch das BVerfG ausgelöst hatte. Im Internet wird die Rundfunkfreiheit m.E. zur klassischen Abwehrfreiheit, der status negativus wird nicht mehr von dem staatlichen Schutzauftrag überlagert.
Damit fiele, zumindest nach der bisherigen Konzeption des BVerfG, nicht nur die Lizenzpflicht für Online-TV weg, sondern auch die Existenzberechtigung des ö-r Rundfunks. Das spricht m.E. deutlich dagegen, dass das BVerfG wirklich ein Ende der Sondersituation annehmen würde.
Und doch sind das zwei verschiedene Baustellen, etwas mehr Differenzierungsfähigkeit ist dem BVerfG - auch unter Hoffmann-Riem - zuzutrauen gewesen. Leider fehlt mir gerade die Zeit für Grundsatzdiskussionen, aber wir können das gerne bei Gelegenheit nachholen.
Nur kurz: Ich bin der Meinung, man darf sich in der Argumentation nicht zu stark auf die "Sondersituation" des Rundfunks versteifen. Mehr im Vordergrund stehen sollte insgesamt das Ziel freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, das auch jenseits irgend welcher (nicht mehr vorhandener) Rundfunksondersituationen besondere (Regulierungs-)Beachtung verdient.
Nur kurz: Ich bin der Meinung, man darf sich in der Argumentation nicht zu stark auf die "Sondersituation" des Rundfunks versteifen. Mehr im Vordergrund stehen sollte insgesamt das Ziel freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, das auch jenseits irgend welcher (nicht mehr vorhandener) Rundfunksondersituationen besondere (Regulierungs-)Beachtung verdient.
Findest du? So verstehe ich das nicht, was im GG steht: "Die ... Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk ... werden gewährleistet".
Bei der Pressefreiheit würde doch auch niemand auf die Idee kommen, die "freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung" durch Regulierung sicherzustellen. Das stellt sich schon von alleine sicher.
Ich denke auch, dass wir mit einem Urteil rechnen können, das differenziert zwischen Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen (status positivus) und Regulierungsfreiheit der Privaten (status negativus). Hoffentlich bald!
Bei der Pressefreiheit würde doch auch niemand auf die Idee kommen, die "freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung" durch Regulierung sicherzustellen. Das stellt sich schon von alleine sicher.
Ich denke auch, dass wir mit einem Urteil rechnen können, das differenziert zwischen Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen (status positivus) und Regulierungsfreiheit der Privaten (status negativus). Hoffentlich bald!
Gibt es eine Angst vor unkontrollierbarem "Oppositions-TV"?
Komisch, in der selbsterklärten Superdemokratie Deutschland (an dessen Wesen gefälligt die ganze Welt...) scheint man Radio/TV dass ein bestimmtes politisches und gesellschaftliches Ziel verfolgt als undemokratisch anzusehen.
Obwohl eigentlich genau das Gegenteil der Fall ist. Die tumbe "Argumentation" dagegen ist die Nazipropagandakeule.
Das ist absolut nicht übertragbar auf Heute. Im Gegenteil, "Anarcho-TV", "Guerilla-TV", "Piraten-TV"... wäre eine Chance ein bestehendes System zu kippen.
Dafür sollte möglichst jeder Bürger es empfangen können.
Nicht mit dem verletzen von Sendefrequenzen. Das ist in Zeiten von digtalem Kabelfernsehen, Sat-TV und DVB-t eh unpraktisch.
Internetfernsehen muss auch Oma Erna ohne jegliche Internetkenntnisse erreichen.
Google-TV wäre eine denkbare Möglichkeit. Wenn Google alle Streams als Sender auf selbst frei belegbare Programmnummern bietet, ist das möglich.
Wie kommt Omi zum Internet? irgendwann schaltet man hoffentlich auch das Analogtelefonnetz/ISDN ganz ab. Wie auf den Satelliten und im Kabelnetz dürfte auch dies Platz freigeben. Mit einem Bruchteil der Bandbreite ließe sich VoIP nutzen. Sogar in "HD"-Ton.
Möglicherweise könnte es jetzt schon billiger sein/werden eine DSL-Basis-Flat mit VoIP(-Flat) zu nutzen statt einen Analoganschluss zu haben.
Und hat die Omi erst mal dsl, kann dort auch ein Fernseher mit eingebautem Google-TV oder ein externer Empfänger genutzt werden.
Evtl. subventioniert vom Anschlussanbieter. Viele alte Menschen zahlen wahrscheinlich noch bereitwillig Kabelgebühren von 150, 200 Euro im Jahr, obwohl sie für ein Viertel schon eine Schüssel un Receiver bekämen...
Da würden sie evtl. auch Geld in ein Paket aus Telefon (VoIP) und Fernsehen stecken. Wbei ich nicht Entertain, Alice usw. meine, sondern so etwas wie Google-TV unabhängig vom Anschlussanbieter. Dass der nicht bestimmen kann was man sehen darf. 16Mbit dürften da wohl reichen.
Es gibt auch noch "DVB-ipTV". Wichtig wäre nur, dass ein unabhängiger Anbieter (möglichst nicht in Deutschland im Zugriff Deutscher Behörden) Sender bereitstellt. Neben den regulären Fernsehsendern (das Gesetz in Deutschland müsste dahingehend geändert werden, dass ein Sender nichts gegen seine Einspeisung in ein Netz sagen kann, wie in der Schweiz) auch alle Onlinestreams von Livestream.com, Ustream.com usw. (die Sendequalität wird sich hoffentlich noch irgendwann auf PAL, 720p, 1080p Niveau verbessern).
So wie heute Webseiten aus Domain und Webspace mit Foren, Blogs usw. bestückt werden, könnte es in Zukunft private TV-Sender geben, die wenn es der Zuschauer will gleichberechtigt neben ARD, ZDF... auf der Fernbedienung liegen.
Das kostet ein "paar" Mbit mehr als eine Webseite. Mit 10MBit ist man bei einer Webseite normal dabei, mit 100MBit schon gehoben.
Mit 10MBit könnte man als Sender evtl. vier Zuschaur mit "akzeptablem" PAL (Mpeg4) versorgen. Oder einen mit HD.
Auf UStream.com erreicht eine leere Untertasse ("ja wo ist denn der Hund"...) über 1000 Zuschauer.
Es bräuchte also zig Gigabits um ein paar Tausend Zuschauer zu versorgen. 100Gbit für nur 10.000 HD-Zuschauer.
Aber keinen Webspace (wenn der eigene Upload für livestreamen reicht).
Evtl. könnte ein Streamprovider der nicht "Hoster" ist (kein Geld in Speichertechnik) ja auch interessante Preise in der Größenordnung der Webhostingangebote für Webseiten machen.
Zum Upload bräuchte es dann nur noch "Sendesoftware" in der man Videos (von der Festplatte) und eventuelle Liveeinspielungen vorab als Sendeplan festlegen kann. So könnte auch gesendet werden, ohne dass jemand dabei sein muss (Zur regulären Arbeit).
Weitere Funkionen wären ein Anrufmanager der eingehende Anrufe ins Programm schaltbar macht. Dazu noch die Möglichkeit einen zweiten Computer zu nutzen wo jemand vorher schon mit denen spricht, vorsortiert und durchschaltet (wie es wohl üblich ist).
Und was im Sendeablauf noch gebraucht wird. Z.B. das einbinden von anderen Streams, z.B. ein Berichterstatter über UMTS/LTE mit Notebook/Kamera, notfalls nur Smartphone. Eine App für Android und iPhone zur Fernsteuerung wäre auch kein Fehler. Eine zum Empfang sowieso.
Material können unzählige Freiwillige liefern, die das dort aufzeichnen wo sie sich eh aufhalten bzw. wohnen.
Was gesendet wird, und ob es noch weiter aufgearbeitet werden muss entscheidet der Sender. Im Gegensatz zu einer Webseite kann man ja nicht alles anbieten (am Anfang schon eher).
Wenn man noch eine Mediathek bieten will, bräuchte es doch Webspace. Sinvoller wäre es da Dienste wie YouTube zu nutzen, und nur einen kleinen Webspace für eine Übersicht zu nutzen.
Deutsche Behörden hätten wenig oder keine Chancen den Betreiber zu finden, oder Verantwortlich zu machen.
Man könnte Klarnamen nennen, Gesichter und Stimmen unverfremdet zeigen, heimliche Aufnahmen unverfremdet senden.
Um Mithilfe bei der Identifikation von aufgefallenen Polizisten (Demo...) bitten, das dazu gehörende Video Foto(s) zeigen.
Die Betreiber zeigen nie ihr Gesicht, Stimme oder wiedererkennbare Wohnungen usw.. Die Materialliefernden Zuschauer sind da weniger gefährdet, wobei die sich natürlich auch schützen, oder um Verfemdung bitten können. Zum Sprechen von Off-Text kann man notfalls Software wie VoiceStudio einsetzen. Immer gleiche Sprecher (weil man oft Rohmaterial bekommt) würden diese natürlich als Betreiber outen.
Klar könnte so ein Sender dazu gebraucht (nicht "missbraucht") werden z.B. Politikern usw. beleidigend "ans Bein zu pissen".
Versuchen Stimmung in eine politische Richtung zu machen. Das ist völlig legitim. Auch wenn es Strafgesetze in Deutschland verletzt.
Wenn man einfachen Zugriff auf solche Sender hat (zukünftige Geräte/Fernseher mit Internet-TV), dann würden auch die Mainstreammenschen sich diese evtl. mal ansehen. Und wenn sie sich nur darüber aufregen wollen.
Die Webseite Rottenneighbor hatte auch einen großen Erfolg in Deutschland.....
Eine kleine Partei könnte auch einen solchen Sender betreiben. Eine bestimmte hätte sogar schon einen Namen der mit "fernsehen" hintendran provokant wirkt.
Komisch, in der selbsterklärten Superdemokratie Deutschland (an dessen Wesen gefälligt die ganze Welt...) scheint man Radio/TV dass ein bestimmtes politisches und gesellschaftliches Ziel verfolgt als undemokratisch anzusehen.
Obwohl eigentlich genau das Gegenteil der Fall ist. Die tumbe "Argumentation" dagegen ist die Nazipropagandakeule.
Das ist absolut nicht übertragbar auf Heute. Im Gegenteil, "Anarcho-TV", "Guerilla-TV", "Piraten-TV"... wäre eine Chance ein bestehendes System zu kippen.
Dafür sollte möglichst jeder Bürger es empfangen können.
Nicht mit dem verletzen von Sendefrequenzen. Das ist in Zeiten von digtalem Kabelfernsehen, Sat-TV und DVB-t eh unpraktisch.
Internetfernsehen muss auch Oma Erna ohne jegliche Internetkenntnisse erreichen.
Google-TV wäre eine denkbare Möglichkeit. Wenn Google alle Streams als Sender auf selbst frei belegbare Programmnummern bietet, ist das möglich.
Wie kommt Omi zum Internet? irgendwann schaltet man hoffentlich auch das Analogtelefonnetz/ISDN ganz ab. Wie auf den Satelliten und im Kabelnetz dürfte auch dies Platz freigeben. Mit einem Bruchteil der Bandbreite ließe sich VoIP nutzen. Sogar in "HD"-Ton.
Möglicherweise könnte es jetzt schon billiger sein/werden eine DSL-Basis-Flat mit VoIP(-Flat) zu nutzen statt einen Analoganschluss zu haben.
Und hat die Omi erst mal dsl, kann dort auch ein Fernseher mit eingebautem Google-TV oder ein externer Empfänger genutzt werden.
Evtl. subventioniert vom Anschlussanbieter. Viele alte Menschen zahlen wahrscheinlich noch bereitwillig Kabelgebühren von 150, 200 Euro im Jahr, obwohl sie für ein Viertel schon eine Schüssel un Receiver bekämen...
Da würden sie evtl. auch Geld in ein Paket aus Telefon (VoIP) und Fernsehen stecken. Wbei ich nicht Entertain, Alice usw. meine, sondern so etwas wie Google-TV unabhängig vom Anschlussanbieter. Dass der nicht bestimmen kann was man sehen darf. 16Mbit dürften da wohl reichen.
Es gibt auch noch "DVB-ipTV". Wichtig wäre nur, dass ein unabhängiger Anbieter (möglichst nicht in Deutschland im Zugriff Deutscher Behörden) Sender bereitstellt. Neben den regulären Fernsehsendern (das Gesetz in Deutschland müsste dahingehend geändert werden, dass ein Sender nichts gegen seine Einspeisung in ein Netz sagen kann, wie in der Schweiz) auch alle Onlinestreams von Livestream.com, Ustream.com usw. (die Sendequalität wird sich hoffentlich noch irgendwann auf PAL, 720p, 1080p Niveau verbessern).
So wie heute Webseiten aus Domain und Webspace mit Foren, Blogs usw. bestückt werden, könnte es in Zukunft private TV-Sender geben, die wenn es der Zuschauer will gleichberechtigt neben ARD, ZDF... auf der Fernbedienung liegen.
Das kostet ein "paar" Mbit mehr als eine Webseite. Mit 10MBit ist man bei einer Webseite normal dabei, mit 100MBit schon gehoben.
Mit 10MBit könnte man als Sender evtl. vier Zuschaur mit "akzeptablem" PAL (Mpeg4) versorgen. Oder einen mit HD.
Auf UStream.com erreicht eine leere Untertasse ("ja wo ist denn der Hund"...) über 1000 Zuschauer.
Es bräuchte also zig Gigabits um ein paar Tausend Zuschauer zu versorgen. 100Gbit für nur 10.000 HD-Zuschauer.
Aber keinen Webspace (wenn der eigene Upload für livestreamen reicht).
Evtl. könnte ein Streamprovider der nicht "Hoster" ist (kein Geld in Speichertechnik) ja auch interessante Preise in der Größenordnung der Webhostingangebote für Webseiten machen.
Zum Upload bräuchte es dann nur noch "Sendesoftware" in der man Videos (von der Festplatte) und eventuelle Liveeinspielungen vorab als Sendeplan festlegen kann. So könnte auch gesendet werden, ohne dass jemand dabei sein muss (Zur regulären Arbeit).
Weitere Funkionen wären ein Anrufmanager der eingehende Anrufe ins Programm schaltbar macht. Dazu noch die Möglichkeit einen zweiten Computer zu nutzen wo jemand vorher schon mit denen spricht, vorsortiert und durchschaltet (wie es wohl üblich ist).
Und was im Sendeablauf noch gebraucht wird. Z.B. das einbinden von anderen Streams, z.B. ein Berichterstatter über UMTS/LTE mit Notebook/Kamera, notfalls nur Smartphone. Eine App für Android und iPhone zur Fernsteuerung wäre auch kein Fehler. Eine zum Empfang sowieso.
Material können unzählige Freiwillige liefern, die das dort aufzeichnen wo sie sich eh aufhalten bzw. wohnen.
Was gesendet wird, und ob es noch weiter aufgearbeitet werden muss entscheidet der Sender. Im Gegensatz zu einer Webseite kann man ja nicht alles anbieten (am Anfang schon eher).
Wenn man noch eine Mediathek bieten will, bräuchte es doch Webspace. Sinvoller wäre es da Dienste wie YouTube zu nutzen, und nur einen kleinen Webspace für eine Übersicht zu nutzen.
Deutsche Behörden hätten wenig oder keine Chancen den Betreiber zu finden, oder Verantwortlich zu machen.
Man könnte Klarnamen nennen, Gesichter und Stimmen unverfremdet zeigen, heimliche Aufnahmen unverfremdet senden.
Um Mithilfe bei der Identifikation von aufgefallenen Polizisten (Demo...) bitten, das dazu gehörende Video Foto(s) zeigen.
Die Betreiber zeigen nie ihr Gesicht, Stimme oder wiedererkennbare Wohnungen usw.. Die Materialliefernden Zuschauer sind da weniger gefährdet, wobei die sich natürlich auch schützen, oder um Verfemdung bitten können. Zum Sprechen von Off-Text kann man notfalls Software wie VoiceStudio einsetzen. Immer gleiche Sprecher (weil man oft Rohmaterial bekommt) würden diese natürlich als Betreiber outen.
Klar könnte so ein Sender dazu gebraucht (nicht "missbraucht") werden z.B. Politikern usw. beleidigend "ans Bein zu pissen".
Versuchen Stimmung in eine politische Richtung zu machen. Das ist völlig legitim. Auch wenn es Strafgesetze in Deutschland verletzt.
Wenn man einfachen Zugriff auf solche Sender hat (zukünftige Geräte/Fernseher mit Internet-TV), dann würden auch die Mainstreammenschen sich diese evtl. mal ansehen. Und wenn sie sich nur darüber aufregen wollen.
Die Webseite Rottenneighbor hatte auch einen großen Erfolg in Deutschland.....
Eine kleine Partei könnte auch einen solchen Sender betreiben. Eine bestimmte hätte sogar schon einen Namen der mit "fernsehen" hintendran provokant wirkt.






