Raab in Gefahr: NDR will 500.000 EUR Schadensersatz
Freitag, 11. Juli 2008, von Adrian Schneider
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Kommentare
Ich gehöre nicht zu denen, die diese Sendung vermissten.
Merkwürdig finde ich ja, dass es dem NDR nach Jahren jetzt mal einfällt. Im Arbeitsrecht wäre dies jetzt eine betriebliche Übung.
Vermutlich ärgern sich die öffentlich-rechtlichen, dass die grenzenlose GEZ Gebühr nicht kommt. Dann müssen die Einnahmen halt woanders her.
Vermutlich ärgern sich die öffentlich-rechtlichen, dass die grenzenlose GEZ Gebühr nicht kommt. Dann müssen die Einnahmen halt woanders her.
Ich vermute, dass das Urteil des BGH Auslöser war. Das stammt ja schon von Ende 2007, nur sind die Urteilsgründe erst letzte Woche veröffentlicht worden. Ich könnte mir vorstellen, dass der NDR seit Anfang des Jahres die Klage in der Schublade hatte und nur auf die Urteilsbegründung gewartet hat.


