Ärger um Schloss-Fotos: Eigentum vs. Panoramafreiheit
Montag, 7. Juli 2008, von Christiane Müller
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Kommentare
Medienrechtler führen außerdem an, dass - im Falle von staatlichen Stiftungen – privatrechtliche Schutzansprüche hinter der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit zurück stehen müssten.
(reine) Informationsfrage: Welche denn?
Im übrigen erinnert das alles doch schon sehr stark an die Veranstalterrechte in der Sportberichterstattung, bei der m.E. ebenfalls noch keine alle zufriedenstellende Lösung gefunden ist.
Sofern das "welche" auf die Medienrechtler bezogen sein soll, die diese Auffassung vertreten: Z B. bewertet der im Medienrecht engagierte Berliner Anwalt Christian Schertz die Sachlage so, vgl. dazu den oben verlinkten Artikel des Tagesspiegels (letzter Absatz).
Für solche Aktionen sollte Herr Hartmut Dorgerloh (Chef von SPSG) seinen Hut nehmen und sich beim Arbeitsamt melden.
Natürlich müssen Kulturgüter geschützt werden aber ein Fotograf zerstört das Kulturgut ja nicht mit seinen Fotos.
Ich drücke den Agenturen Ostkreuz und Fotofinder fest die Daumen und hoffe das SPSG die Klage verliert und noch satte Rechtsanwaltskosten zahlen muss. Leider wird das sicherlich wieder der Steuerzahler aus Potsdam zahlen müssen und nicht Herr Dorgerloh.
Gibt es denn eine Möglichkeit z.B. mit einer Unterschriftenaktion dagegen zu protestieren?
Natürlich müssen Kulturgüter geschützt werden aber ein Fotograf zerstört das Kulturgut ja nicht mit seinen Fotos.
Ich drücke den Agenturen Ostkreuz und Fotofinder fest die Daumen und hoffe das SPSG die Klage verliert und noch satte Rechtsanwaltskosten zahlen muss. Leider wird das sicherlich wieder der Steuerzahler aus Potsdam zahlen müssen und nicht Herr Dorgerloh.
Gibt es denn eine Möglichkeit z.B. mit einer Unterschriftenaktion dagegen zu protestieren?
Auf der Webseite der Initiative "Pro Panoramafreiheit" werden zumindest Kommentare gesammelt, die den Appell unterstützen.
http://www.pro-panoramafreiheit.de/hier-ihre-unterstuetzung-fuer-den-appell-eintragen/
http://www.pro-panoramafreiheit.de/hier-ihre-unterstuetzung-fuer-den-appell-eintragen/
Die Schloesserverwaltung wird unverschaemt! Das Recht einer Privatperson auf sein Grundstueck darf doch nicht das Recht sein auf das sich eine "Stiftung" berufen kann die in der Republik Steuerfrei nur deshalb ist weil ihre Leistung per Definition gemeinnuetzig ist. Das die Stiftung obendrein noch Steuergelder vom Staat als existenziellen Zuschuss fuer Ihre (schlecht kontrolierten) Leistungen bekommt ist hier ein weiterer Grund die immer offensichtlichere Unverschaemtheit der Stiftung zu erkennen! Denn diese der Stiftung vom Volk gegebenen Gelder (aus Steuern) wurden u.a. auch von den "Kommerziell vermarkteten" Schloesser und Parks Aussen Aufnahmen generiert, so dass hier wohl eine sehr gute und der Marktwirtschaft entgegenkommende "Kompetition" zwischen "Haus und Hof " Fotografenb der Stiftung und den tausenden Agenturen Weltweit existiert! Daher ist es doch offensichtlich falsch der Stiftung das Recht einzuraeumen das nur die Bilder Ihrer Hausfotografen in Zeitungen, oder auch Kalendern erscheinen sollen., wo einjeder sehr gut weiss das ein Japanischer Fotograf die indirekte Werbung fuer die Schloesser viel kostenpsarender fuer den Staat erledigen wird (NULL) als ein "Offizieller Hof Fotograf der dann in Tokio werbung machen soll??) Das ist eine Situation wie diese noch nicht einmal in der Monarchie bestand, wo kein Koenig von Preussen auf die Idee kam sich da Gelder auszahlen zu lassen, bloss weil jemand eine Postkarte von seinem Schloss machte. Das Schloss wurde damals genauso durch Steuern finanziert wie auch heute. Und wenn die Stiftung Probleme im Budget nicht besser loesen kann als durch Pseudo-Feudale Rueckschritte (Geldgierde), dann wird es hoechste Zeit die Stiftung mit einer besseren Loesung zu ersetzen bzw einem "Grossen Audit" zu unterziehen. Da wird wohl so manches verkappte Koeniglein die Krone rollen lassen muessen...





