Prof. Hoeren kritisiert IT-GrundrechtDonnerstag, 12. Juni 2008, von Adrian Schneider |
Aktuelle LinksKommentareSimon zu LG Berlin: Verzicht auf im…:
Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu
schützen sind alleStellen der öffentlichen
Gewalt verpflichtet (Art. 1
Abs. 1 S. 2 GG). […] ElGraf zu LG Berlin: Verzicht auf im…:
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion
gabs ja auch schon seinerzeit
bei Big Brother. Genau hab ich
da die Argumentation nicht
[…] Simon zu Online-Shopping-Quiz auf Spiegel…:
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem
Interessenkonflikt und sage
deshalb lieber nichts zu dem
Thema. ElGraf zu Online-Shopping-Quiz auf Spiegel…:
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass
Prof. Hoeren sich seinerzeit
wieder mal mit großem Ruhm
bekleckert hat ("Der Test ist
in […] Die RedaktionQuellen |
Die Kollegen von Telemedicus verweisen auf einen interessanten Kommentar von Prof. Dr. Thomas Hoeren, seines Zeichen Direktor der Zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Müns...
Aufgenommen: 12.06.2008, 11:11h