Synopse zum neuen RStV
Freitag, 6. Juni 2008, von Simon Möller
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Kommentare
Hm. Da würde mich dann aber doch auch mal interessieren, inwiefern das urheberrechtlich geschützt sein soll und wofür man da einen "Zitiervorschlag" braucht und warum man da groß drüber schreiben muss
Thomas Wierny
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien...
mit einem kleinen verschämen "Synopse" untendran.
Nice effort, aber das ganze Drumherum: ein wenig "too much" dafür, dass man das auch einfach mit "Dokumente vergleichen und zusammenführen" in M$ Word hätte machen können.
Oder bin ich der einzige, dem das lächerlich vorkommt?
Thomas Wierny
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien...
mit einem kleinen verschämen "Synopse" untendran.
Nice effort, aber das ganze Drumherum: ein wenig "too much" dafür, dass man das auch einfach mit "Dokumente vergleichen und zusammenführen" in M$ Word hätte machen können.
Oder bin ich der einzige, dem das lächerlich vorkommt?
Stimme vollkommen zu. Das waren auch meine Gedanken, als ich letzte Woche auf das "Werk" gestoßen bin.
Wenn ich mich recht entsinne, ist es (sogar) Band 1 der Schriftenreihe; im Guten interpretiert: Man fängt klein an!
Nichtsdestotrotz finde ich die Synopse ziemlich praktisch. Ich hätte dafür vielleicht auch nicht gleich eine eigene ISBN-Nummer besorgt, aber am praktischen Wert ändert das ja nichts. Und natürlich hätte man das auch selber machen können, aber ich persönlich bin für alles dankbar, was ich nicht selber machen muss.
Tja, umso ägerlicher, wenn man es denn selbst schon VORHER gemacht hat...
...und nicht auf die Idee gekommen ist, die Synopse per MIR zu vermarkten. Tja, wer zuerst kommt, mahlt zuerst... 
Ich persönlich finde die Zusammenstellung ganz praktisch, und ich freue mich darüber, wenn jemand diese recht unangenehme Aufgabe einmal ordentlich erledigt (deswegen habe ich´s ja auch verlinkt).
Über die Art der Aufmachung kann man sicher streiten. Mir jedenfalls ist nicht bekannt, dass urheberrechtliche Schöpfungshöhe eine Voraussetzung dafür wäre, einen Autornamen oder einen Zitiervorschlag anzugeben. Insofern würde ich sagen...
...wenn es nicht verboten ist - warum dann nicht?
Ich persönlich finde die Zusammenstellung ganz praktisch, und ich freue mich darüber, wenn jemand diese recht unangenehme Aufgabe einmal ordentlich erledigt (deswegen habe ich´s ja auch verlinkt).
Über die Art der Aufmachung kann man sicher streiten. Mir jedenfalls ist nicht bekannt, dass urheberrechtliche Schöpfungshöhe eine Voraussetzung dafür wäre, einen Autornamen oder einen Zitiervorschlag anzugeben. Insofern würde ich sagen...
Zitat:
Da würde mich dann aber doch auch mal interessieren, inwiefern das urheberrechtlich geschützt sein soll und wofür man da einen "Zitiervorschlag" braucht und warum man da groß drüber schreiben muss
...wenn es nicht verboten ist - warum dann nicht?
Weil es albern ist?
Der Seitenhieb mit dem Urheberrecht beruht auf dem Hinweis auf Seite 2 des Dokuments:
Vielleicht mache ich doch auch eine ElGraf-Schriftenreihe auf mit der Nr. 1:
nachdem das offenbar kaum jemand albern findet.
Der Seitenhieb mit dem Urheberrecht beruht auf dem Hinweis auf Seite 2 des Dokuments:
Zitat:
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Vielleicht mache ich doch auch eine ElGraf-Schriftenreihe auf mit der Nr. 1:
Zitat:
ElGraf
Rundfunkstaatsvertrag
Synopse 9. zu 10. RStV
Rundfunkstaatsvertrag
Synopse 9. zu 10. RStV
nachdem das offenbar kaum jemand albern findet.
Zitat ElGraf:
... nachdem das offenbar kaum jemand albern findet.
Naja, "albern" ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck. Aber übertrieben finde ich das auch. Zumindest die "Schriftenreihe", die ISBN-Nummer und den umfangreichen Hinweis zum Urheberrecht.
Hm, okay, den Urheberrechts-Hinweis hatte ich übersehen. Weder der neue noch der alte RStV sind schutzfähig, das stimmt. Vielleicht die Synopse als Datenbankwerk?
Würde ich nicht sagen. Ich persönlich finde, es geht dabei gar nicht so um den rechtlichen Aspekt, sondern vielmehr um den Stil. Das Dokument gibt sich einfach für etwas wichtiger aus als es ist.


