E-Plus: Warum eine Flatrate keine Flatrate ist
Montag, 7. April 2008, von Adrian Schneider
Kommentare
Interessant ist weniger die Frage, ob die Kündigung rechtmässig ist - vielmehr interessant ist, ob es sich hier um einen Sachmangel handelt, da die in der Werbung zugesagte Eigenschaft "Flatrate - egal wie viel etc." evt. nicht vorliegt. Und wenn man das bejaht, wird es noch interessanter, wenn man über Schadensersatz sinniert.
Naja, ist die Kündigung rechtmäßig hat sich auch die Frage der Mängelhaftung ergeben. Abgesehen davon, dass es sich hier sicher nicht um einen Sachmangel handelt, liegt die praktische Relevanz deshalb zunächst eher bei der Frage der Kündigung. Das wäre es zumindest, was mich als betroffener Kunde vor allem interessieren würde: Dürfen die das eigentlich?
Und noch hat E-Plus wohl auch keine SIM-Karten gesperrt. Warten wir also ab, was da noch kommen wird.
Und noch hat E-Plus wohl auch keine SIM-Karten gesperrt. Warten wir also ab, was da noch kommen wird.
Diese Praxis gibt es bei E-Plus leider bereits seit mehreren Jahren. Man kann nur hoffen, dass möglichst viele Betroffene diesen Artikel lesen und sich zur Wehr setzen. Denn es geht letztlich wieder um einen Komplex, bei dem die Unerfahrenheit des Kunden ausgenutzt wird und sich dieser nicht juristisch beraten lässt. Diesmal wird über die Kündigungen allerding medienwirksamer berichtet und so setzt vielleicht - angesichts des Imageschadens - auch bei E-Plus ein Umdenken ein.
Leider ist diese Praxis nicht nur bei E-Plus zu beobachten. Andere Anbieter nutzen diese Argumtation ebenfalls, auch bei Telefon-Flatrates.
Meiner Meinung nach sind diese AGB eindeutig unwirksam, weil überraschend. Wer eine unbeschränkte Nutzung anpreist, muss sich daran auch festhalten lassen!
Meiner Meinung nach sind diese AGB eindeutig unwirksam, weil überraschend. Wer eine unbeschränkte Nutzung anpreist, muss sich daran auch festhalten lassen!
Ich würde eine "Fair-Use"-Klausel nicht per se als überraschend ansehen. Allerdings kommt es da natürlich auch auf die Kommunikation den Kunden gegenüber an.
Was das Transparenzgebot betrifft teile ich die Auffassung des LG Düsseldorf: Dem Kunden muss eindeutig klar sein, welcher Nutzungsrahmen von dem Vertrag abgedeckt ist.
Vorstellbar wäre zum Beispiel eine klar kommunizierte "Fair-Use"-Regelung (Produkt "Fair-Use-Flatrate") mit einer Deckelung abhängig vom maximal möglichen Transfervolumen. Wenn bei einer Transferrate von 100kb/s maximal ca. 250GB im Monat transferiert werden können, wäre eine Deckelung auf 200GB bei entsprechender Gestaltung des Angebotes mE nicht überraschend. Ob sie auch sinnvoll wäre, ist die andere Frage.
Was das Transparenzgebot betrifft teile ich die Auffassung des LG Düsseldorf: Dem Kunden muss eindeutig klar sein, welcher Nutzungsrahmen von dem Vertrag abgedeckt ist.
Vorstellbar wäre zum Beispiel eine klar kommunizierte "Fair-Use"-Regelung (Produkt "Fair-Use-Flatrate") mit einer Deckelung abhängig vom maximal möglichen Transfervolumen. Wenn bei einer Transferrate von 100kb/s maximal ca. 250GB im Monat transferiert werden können, wäre eine Deckelung auf 200GB bei entsprechender Gestaltung des Angebotes mE nicht überraschend. Ob sie auch sinnvoll wäre, ist die andere Frage.





Wie bereits berichtet hatte BASE Kunden gekündigt, die ihre Datenflatrate in großen Umfang genutzt hatten. Genauere Begründungen gab es dazu nicht, lediglich die Hinweise auf ein “mißbräuchliche Verwendung”. Damit s...
Aufgenommen: 10.04.2008, 20:08h