Petition gegen die Verlängerung der urheberrechtlichen SchutzfristenMontag, 31. März 2008, von Simon MöllerTrackbacks
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Als Rechtsnachfolgerin der Komponisten Walter und Willi Kollo bin ich für die Verlängerung der Urheberrechts-schutzfrist für Autoren und Künstler auf 95 Jahre. Es kann ja nicht angehen, daß die Künstler eine Schutzfristverlängerung erhalten und die Autoren, denen die Aufnahmen zu verdanken sind, nur 70 Jahre geschützt sein sollen.
Das ist genau einer der springenden Punkte. McCreevy macht geltend, er wolle insbesondere solchen Tonkünstlern helfen, die schon in jungen Jahren Aufnahmen gemacht haben und heute die Tantiemen als Altersvorsorge brauchen. In der Praxis profitieren von der Regelung aber fast ausschließlich die Erben der Künstler.
Ich weiß nicht, wie das in ihrem Fall ist - aber im Normalfall stehen Urheber, bzw. deren Erben ohnehin besser da? Die Frist beginnt bei den ausübenden Künstlern mit dem Zeitpunkt der Tonaufnahme, bei Urhebern mit ihrem Tod (§ 64 UrhG). Die Trennung von Leistungsschutzrechten und Urheberrechten ist eins der grundlegenden Prinzipien des UrhG. Ich kann auch deshalb hier keine keine Notwendigkeit erkennen, eine Gleichbehandlung sicherzustellen. |
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