Weiterempfehlen Drucken

Von Autobahnen im falschen Zusammenhang

„Wenn man nicht über die Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“ zitierte die Presseagentur dpa im vergangenen Jahr die ehemalige NDR-Moderatorin Eva Herman. Vorausgegangen war der dubiose Rausschmiss Herrmans aus der Talkshow von Johannes B. Kerner.

Das Problem: Herman hatte den von der dpa zitierten Satz nie gesagt. Die Moderatorin ließ daraufhin die dpa abmahnen. Diese räumte zwar ein, dass das Zitat nicht wörtlich genau sei, im Kern entspräche es aber der Wahrheit. Nachdem ein Vergleich zwischen den beiden Parteien gescheitert war, entschied das LG Köln nun im Rahmen einer Kostenentscheidung zugunsten von Eva Herman.

Zwar müssten sich Betroffene Vergröberungen, Einseitigkeiten und Übertreibungen in gewissem Umfang gefallen lassen. Denn oft ließen sich komplexe Sachverhalte nicht vollständig in der Presse darstellen. Dies gelte jedoch nicht für Zitate:

[...] die vorstehend dargelegten Grundsätze, nach denen im Interesse einer pressegerechten Darstellung gewisse Ungenauigkeiten der Berichterstattung hingenommen werden müssen, sind nicht auf Zitate anwendbar. Das ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. Von daher müssen Zitate, auch solche in indirekter Rede wie vorliegend [...] richtig sein.


Herman selbst habe keinen Zusammenhang zwischen Familienpolitik der Nationalsozialisten und Autobahnen hergestellt. Genau dieser Eindruck werde aber durch die dpa-Meldung erweckt. Dies hätte die dpa erkennen müssen, so das Gericht.

Das Urteil im Volltext.

Das Video der Kerner-Sendung in der ZDF-Mediathek (etwa ab Minute 36).

(via)

Kommentare

* Morninghasbroken 03.04.2008 19:38
LG Köln hat entschieden: Eva Herman vs. dpa

"
Herman selbst habe keinen Zusammenhang zwischen Familienpolitik der Nationalsozialisten und Autobahnen hergestellt. Genau dieser Eindruck werde aber durch die dpa-Meldung erweckt. Dies hätte die dpa erkennen müssen, so das Gericht."

Endlich eine erfreuliche Nachricht und eine überfällige Richtigstellung der rufschädigenden Medienberichte zu Eva Hermans Aussagen.
Offenbar stören sich bestimmte Kreise hier in Deutschland an Frau Hermans Kritk der derzeitigen Familienpolitik. Seit Veröffentlichung ihres ersten entsprechende Buches wird über sie "die Nazikeule" geschwungen.
Dieser Vorgang ist unerhört, denn Eva Herman hat nachweislich nichts mit NS-Ideologie zu tun.
Ich hoffe, dass dieses Urteil nur der Anfang der völligen Rehabilitierung Eva Hermans ist.
* Simon 03.04.2008 22:55
Ich bin ihrer Meinung, dass der Umgang der Medien mit ihren Thesen teilweise höchst unsachlich war. An eine Rehabilitierung glaube ich allerdings nicht. Dazu war die Sache einfach zu groß... Eva Herman wird wohl immer "Die mit den Autobahnen" bleiben. ;-)

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.


CAPTCHA