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Wir hatten nach einem kurzen Namen für das neue „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit des informationstechnischen Systems“ gefragt. Nach einer Woche zeigt sich folgendes Ergebnis:

Grundrecht auf IT-Vertraulichkeit: 29 %
Grundrecht auf Schutz des digitalen Lebensbereichs: 21 %
Grundrecht auf Digitale Privatsphäre: 15 %
IT-Grundrecht: 14 %
Grundrecht auf informationelle Integrität: 14 %
Computer-Grundrecht: 6 %
Grundrecht auf digitale Intimsphäre: 4 %
Grundrecht auf Unverletzlichkeit des IT-Systems: 3 %


Darauf, wie die „herrschende Meinung“ sich entscheiden wird, kann diese Abstimmung natürlich nur ein Hinweis sein. Eine viel größere Rolle dürfte spielen, wie sich die Autoren der Urteilsbesprechungen in den Fachzeitschriften entscheiden. Noch keine Vorentscheidung liefert Prof. Hoeren im Beck-Blog: Seine Besprechung kommt ohne Kurzbezeichnung aus.

Kommentare

* Benjamin 06.03.2008 11:08
Ein gutes Ergebnis - die "IT-Vertraulichkeit" gefällt mir auch immer besser.
* Simon 06.03.2008 13:32
Ich finde, das Wort "Vertraulichkeit" hat irgendwie einen seltsamen Beigeschmack. Aber insgesamt sicherlich ein vertretbares Abstimmungsergebnis.

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