Spickmich.de - Stellungnahme der bayerischen Datenschützer
Donnerstag, 31. Januar 2008, von Benjamin Küchenhoff
Kommentare
"Es lässt sich gut vertreten, dass hierunter nur Tatsachen fallen, nicht aber Werturteile Dritter über diese Person "
Werturteile können personenbezogene Daten darstellen, dies ist heute unstrittig. Dazu nur Gola/Schomerus und Simitis zum §3. Das Gutachten kann durchaus kritisiert werden, keine Frage. Aber dass Werturteile nicht personenbezogen sein können ist falsch.
Werturteile können personenbezogene Daten darstellen, dies ist heute unstrittig. Dazu nur Gola/Schomerus und Simitis zum §3. Das Gutachten kann durchaus kritisiert werden, keine Frage. Aber dass Werturteile nicht personenbezogen sein können ist falsch.
Als Nachtrag: Von mir war es nicht so unhöflich gemeint wie es sich jetzt liest. Daher nochmals: Werturteile können personenbezogene Daten sein, dazu im GOla Rn.6 zu §3 oder im Simits Rn. 12 zu §3. Aber es gibt natürlich viele Ausnahmen, wie z.B. durch den Erweiterten Schutz von Meinungen oder die interne Speicherung von Werturteilen (dazu nur Gola zum §19, Rn. 28 a.E.). Ich hatte es beim ersten Lesen so gelesen, als ob generell bezweifelt wird, dass ein Werturteil ein personenbezogenes Datum sein kann. Das wollte ich kurz anmerken.
Vollkommen unstrittig ist es wohl nicht - das OLG Köln selbst hat sich in dieser Frage jedenfalls zurückgehalten ("...darstellen mögen", unter II. 4.) und im sonstigen Urteilstext nur Tatsachen als personenbezogene Daten eingeordnet. Auch wenn die übrige Literaturmeinung einhellig zustimmt - was ich jetzt nicht nachprüfen konnte, mir im Übrigen aber durchaus plausibel erscheint - so hätte sich die bayerische Behörde zumindest mit der Zurückhaltung des OLG Köln auseinandersetzen müssen, meine ich. Das wäre doch ein fabelhafter Angriffspunkt gewesen!
"Die Lehrerbewertungen bei spickmich.de stehen keineswegs "zum weltweiten Abruf jedermann bereit"."
Auch dies sehe ich anders - nur weil eine (minimale) Hürde existiert ist es dennoch Fakt dass sich jede rinformieren kann. Das ist aber nur Nebenrangig für mich.
Wichtiger ist die Tatsache, dass Webseiten und Datenbanken gehackt werden können. Was ist wenn -was ein übliches Risiko darstellt- die datenbank gehackt wird und alle Daten ausgelesen werden? Wenn ich mich irgendwo bewusst erfassen lasse gehe ich dieses Risiko bewusst ein - Pech gehabt sagt man auch. Hier haben die Betroffenen keine Wahl ob des Risikos.
"Die Bewertung einer anderen Person enthält ein Werturteil, somit eine "Meinung", so dass der Schutzbereich eröffnet ist."
Hier wird verkannt, dass es nicht um einzelne Meinungen geht, sondern um viele Meinungen, die in einer (scheinbar objektiven) Note zusammengefasst werden. Der einzelne, subjektive, Meinungscharakter geht dabei verloren. Das was im Einzelteil die Meinung eines Einzelnen ist, ist am Ende an scheinbar objektiver Wert, erzeugt von einem Skript. Neben der von mir im oberen Kommentar angesprochenen Thematik, dass ein Werturteil natürlich auch personenbezogen sein kann, kommt dazu die Frage, inwieweit man hier die Werturteile wichten muss. Ob man vielleicht eine Art objektiviertes Werturteil vorliegen hat, dass eine ganz andere Aussagekraft hat als ein reines "Ich finde den gut".
Auch dies sehe ich anders - nur weil eine (minimale) Hürde existiert ist es dennoch Fakt dass sich jede rinformieren kann. Das ist aber nur Nebenrangig für mich.
Wichtiger ist die Tatsache, dass Webseiten und Datenbanken gehackt werden können. Was ist wenn -was ein übliches Risiko darstellt- die datenbank gehackt wird und alle Daten ausgelesen werden? Wenn ich mich irgendwo bewusst erfassen lasse gehe ich dieses Risiko bewusst ein - Pech gehabt sagt man auch. Hier haben die Betroffenen keine Wahl ob des Risikos.
"Die Bewertung einer anderen Person enthält ein Werturteil, somit eine "Meinung", so dass der Schutzbereich eröffnet ist."
Hier wird verkannt, dass es nicht um einzelne Meinungen geht, sondern um viele Meinungen, die in einer (scheinbar objektiven) Note zusammengefasst werden. Der einzelne, subjektive, Meinungscharakter geht dabei verloren. Das was im Einzelteil die Meinung eines Einzelnen ist, ist am Ende an scheinbar objektiver Wert, erzeugt von einem Skript. Neben der von mir im oberen Kommentar angesprochenen Thematik, dass ein Werturteil natürlich auch personenbezogen sein kann, kommt dazu die Frage, inwieweit man hier die Werturteile wichten muss. Ob man vielleicht eine Art objektiviertes Werturteil vorliegen hat, dass eine ganz andere Aussagekraft hat als ein reines "Ich finde den gut".
Jens, ich stimme dir darin zu, dass eine Meinungsäußerung, insbesondere wenn sie sich als Beurteilung einer Person darstellt, ein personenbezogenes Datum darstellen kann. Folgendes sehe ich aber anders:
Seit wann hört eine Meinung auf eine Meinung zu sein, nur weil sie gemeinsam mit anderen geäußert wird? Gerade die gemeinsame Meinungsäußerung wird von Art. 5 I GG geschützt. Wie du schon selbst sagst: Die Beurteilung bei Spickmich.de ist nur scheinbar objektiv. Bei näherer Betrachung ist der Aussagegehalt doch nicht mehr: "Lehrer XY ist ein schlechter Lehrer", sondern: "15 Schüler haben im Durchschnitt gesagt, XY sei ein schlechter Lehrer".
Ich schreibe später noch mal was ausführliches zu dem Thema...
> "Hier wird verkannt, dass es nicht um einzelne Meinungen geht, sondern um viele Meinungen, die in einer (scheinbar objektiven) Note zusammengefasst werden."
Seit wann hört eine Meinung auf eine Meinung zu sein, nur weil sie gemeinsam mit anderen geäußert wird? Gerade die gemeinsame Meinungsäußerung wird von Art. 5 I GG geschützt. Wie du schon selbst sagst: Die Beurteilung bei Spickmich.de ist nur scheinbar objektiv. Bei näherer Betrachung ist der Aussagegehalt doch nicht mehr: "Lehrer XY ist ein schlechter Lehrer", sondern: "15 Schüler haben im Durchschnitt gesagt, XY sei ein schlechter Lehrer".
Ich schreibe später noch mal was ausführliches zu dem Thema...
Zumal das BVerfG häufig - und zu Recht - bei Art. 5 Abs. 1 GG den öffentlichen Meinungsbildungsprozess als Schutzgut herausstellt, dessen Ergebnis ja durchaus eine "Durchschnittsbewertung" sein kann. Die Frage, ob eine solche "Schwarmmeinung" vielleicht weniger schützenswert ist, stellt sich m.E. erst bei der Abwägung mit anderen Rechtsgütern, nicht aber beim Schutzbereich.
Im Übrigen und um nicht missverstanden zu werden: Mein Beitrag behauptet nicht, dass die bayerische Stellungnahme im Ergebnis falsch ist. Er kritisiert nur den Weg dorthin. Auch die Hackerproblematik und das damit verbundene Risiko für die Daten leuchten mir ein. Nur genau dort hätten die Datenschützer differenzierter prüfen sollen - im eigenen Interesse.
Im Übrigen und um nicht missverstanden zu werden: Mein Beitrag behauptet nicht, dass die bayerische Stellungnahme im Ergebnis falsch ist. Er kritisiert nur den Weg dorthin. Auch die Hackerproblematik und das damit verbundene Risiko für die Daten leuchten mir ein. Nur genau dort hätten die Datenschützer differenzierter prüfen sollen - im eigenen Interesse.
"Mein Beitrag behauptet nicht, dass die bayerische Stellungnahme im Ergebnis falsch ist."
Verstehe ich so auch nicht und vieles an dem "Gutachten" stört mich ebenfalls. Teilweise schadet es sogar meinem Standpunkt
"Seit wann hört eine Meinung auf eine Meinung zu sein, nur weil sie gemeinsam mit anderen geäußert wird? "
Nene, das würde ich sicherlich nicht behaupten. Hier aber ist es für mich nicht eine Meinung unter vielen, Es sind auch nicht 5 oder 6 Meinungen die gemeinsam geäussert werden. Ich sehe es so, dass hier die Meinungsäusserung des einzelnen in einen eigenen Verwertungsprozess fliesst an dessen Ende ewtas herauskommt, bei dem ich durchaus gewillt bin über den "Meinungscharakter" zu streiten. Ich denke, hier geht zu stark unter, dass zwischen Meinungsäusserung und endgültiger Note nochmal ein Dritter steht, der hier automatisiert etwas erzeugt: Nämlich die Durchschnittliche Note. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit ist trotzdem berührt, aber es stellt sich schon die Frage, ob hier noch der einzelne Betroffen ist oder nur der Portalanbieter der die Note erzeugen lässt. Und dass es in der Abwägung dann ganz andere Schwellen gibt, darauf wollte ich am Ende hinaus
p.s.
Was anderes: Die Captchas hier sind teilweise fürchterlich. Ernsthaft, die sind für mich hin und wieder nicht zu entziffern.
Verstehe ich so auch nicht und vieles an dem "Gutachten" stört mich ebenfalls. Teilweise schadet es sogar meinem Standpunkt
"Seit wann hört eine Meinung auf eine Meinung zu sein, nur weil sie gemeinsam mit anderen geäußert wird? "
Nene, das würde ich sicherlich nicht behaupten. Hier aber ist es für mich nicht eine Meinung unter vielen, Es sind auch nicht 5 oder 6 Meinungen die gemeinsam geäussert werden. Ich sehe es so, dass hier die Meinungsäusserung des einzelnen in einen eigenen Verwertungsprozess fliesst an dessen Ende ewtas herauskommt, bei dem ich durchaus gewillt bin über den "Meinungscharakter" zu streiten. Ich denke, hier geht zu stark unter, dass zwischen Meinungsäusserung und endgültiger Note nochmal ein Dritter steht, der hier automatisiert etwas erzeugt: Nämlich die Durchschnittliche Note. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit ist trotzdem berührt, aber es stellt sich schon die Frage, ob hier noch der einzelne Betroffen ist oder nur der Portalanbieter der die Note erzeugen lässt. Und dass es in der Abwägung dann ganz andere Schwellen gibt, darauf wollte ich am Ende hinaus
p.s.
Was anderes: Die Captchas hier sind teilweise fürchterlich. Ernsthaft, die sind für mich hin und wieder nicht zu entziffern.
Zu den Captchas: Ich habe mittlerweile schon die einfachere Version eingestellt. Besser kann es Serendipity von Haus aus leider nicht. Ich schau aber mal, ob ich da nicht selber was dran machen kann.



Eine lesenswerte Zusammenfassung der bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen um Bewertungsportale im Internet findet sich in der MMR 10/2008, S. 644 ff. Holger Greve und Florian Schärdel setzen sich dabei nicht nur mit den verschiedenen Auseinanderset
Aufgenommen: 10.11.2008, 13:01h