LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für UrheberrechtsverletzungenSamstag, 26. Januar 2008, von Adrian Schneider |
Aktuelle LinksKommentarePeter Klein zu Medienanstalten uneinig: Welche…:
Do, 02.07.2009 22:56
Die Angst geht um. DAB steht
vor der Türe und UKW wird
abgeschaltet. Jetzt könnten
zu viele Hörer auf Webradios
umle […] Thomas Mike Peters zu Medienanstalten uneinig: Welche…:
Do, 02.07.2009 17:09
Erst einmal Danke für den
netten "Glückwunsch"! ElGraf zu Medienanstalten uneinig: Welche…:
Do, 02.07.2009 16:28
Guter Überblick, Glückwunsch
zu diesem Beitrag.
Eine Frage allerdings, die mir
ein wenig arg schnell
abgehandelt […] Adrian Schneider zu Interview zum Lizenzwechsel bei…:
Do, 02.07.2009 10:57
Der Urheber hat sich ja frei
dazu entschieden, diese "any
later version"-Klausel
anzunehmen. Die GFDL lässt
ihm ja d […] Die RedaktionQuellen |
Rapidshare ist für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte »besonders gut geeignet« - zu dieser Schlussfolgerung kam das Landgericht Düsseldorf laut einer Pressemitteilung...
Aufgenommen: 27.01.2008, 21:09h