Kommentar: Vorabkontrollpflicht bei Blogs ist verfassungswidrig
Freitag, 7. Dezember 2007, von Benjamin Küchenhoff
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Kommentare
Das LG Hamburg ist offenbar auch in einigen anderen Punkten von der allgemeinen Rechtsprechungslinie abgewichen. Siehe dazu:
http://shink.de/fy6k90
http://shink.de/fy6k90
Juristisch ist das leider nicht haltbar.
Es geht ja hier um die Verurteilung des Blogbetreibers wegen Verletzung seiner Kontrollpflicht, nicht wegen dessen eigener Meinungsäußerungsfreiheit. Und dass die inkriminierten Äußerungen selbst nicht durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt waren, war in allen bisher entschiedenen Fällen unproblematisch.
Es geht ja hier um die Verurteilung des Blogbetreibers wegen Verletzung seiner Kontrollpflicht, nicht wegen dessen eigener Meinungsäußerungsfreiheit. Und dass die inkriminierten Äußerungen selbst nicht durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt waren, war in allen bisher entschiedenen Fällen unproblematisch.
Was aber nichts daran ändert, dass die Meinungsfreiheit ein Rechtsgut von Verfassungsrang ist, das bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beachten ist und deshalb auch gegenüber der Kontrollpflicht des Blogbetreibers eine Rolle spielt.
Dogmatisch anzubinden ist das von Dir geschilderte Problem aber wohl tatsächlich eher in der Medienfreiheit. Blogger/Forenbetreiber bieten Plattformen für fremde Meinungen, die strukturell der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen und deren Funktion durch eine Pflicht zur Vorabkontrolle eingeschränkt wird. Entscheidend ist insofern, dass weniger die Zulässigkeit der einzelnen Meinungsäußerung in Rede steht als die erzwungene Modifikation eines Medienangebotskonzepts.
Einer staatlichen "Zensur" kommt das allerdings nicht (annähernd) gleich. Niemand hindert einen Kommentator daran, ein eigenes Blog aufzumachen und darin "Brisantes" zu diskutieren. Es handelt sich vielmehr um eine grundsätzlich andere Baustelle, nämlich die Frage, welche Rolle Intermediäre wie Blog- und Forenbetreiber für die öffentliche Kommunikation, vor allem aber als Gefährder in Bezug auf Persönlichkeitsrechte spielen. Dass dabei der Ausgleich in der Tat schonend vorgenommen werden muss, ist richtig und ich teile die Ansicht des LG im konkreten Fall auch in keiner Weise. Schmähkritischen Kommentaren jegliche Breitenwirkung abzusprechen, kann jedoch ebenfalls nicht die Lösung des Problems sein, ebenso wenig wie ich die Argumentation verstehe, dass mangels "Grundniveau" bei Kommentaren die Gefahr von Ehrverletzungen geringer sein soll.
Im Übrigen aber vielen Dank für den Diskussionsanstoß.
Einer staatlichen "Zensur" kommt das allerdings nicht (annähernd) gleich. Niemand hindert einen Kommentator daran, ein eigenes Blog aufzumachen und darin "Brisantes" zu diskutieren. Es handelt sich vielmehr um eine grundsätzlich andere Baustelle, nämlich die Frage, welche Rolle Intermediäre wie Blog- und Forenbetreiber für die öffentliche Kommunikation, vor allem aber als Gefährder in Bezug auf Persönlichkeitsrechte spielen. Dass dabei der Ausgleich in der Tat schonend vorgenommen werden muss, ist richtig und ich teile die Ansicht des LG im konkreten Fall auch in keiner Weise. Schmähkritischen Kommentaren jegliche Breitenwirkung abzusprechen, kann jedoch ebenfalls nicht die Lösung des Problems sein, ebenso wenig wie ich die Argumentation verstehe, dass mangels "Grundniveau" bei Kommentaren die Gefahr von Ehrverletzungen geringer sein soll.
Im Übrigen aber vielen Dank für den Diskussionsanstoß.
"ebenso wenig wie ich die Argumentation verstehe, dass mangels "Grundniveau" bei Kommentaren die Gefahr von Ehrverletzungen geringer sein soll"
Ich hätte besser geschrieben: Das Gewicht von Ehrverletzungen. Dabei spielt es meiner Ansicht nach eine Rolle, wer sie äußert, und welche Autorität er hat. Wo - wie im Internet - alles von jedem gesagt werden kann, sollte man grundsätzlich erwarten, dass auch Unsinn geredet wird. Und verletzende Kommentare weniger ernst nehmen.
"Einer staatlichen "Zensur" kommt das allerdings nicht (annähernd) gleich."
Es nähert sich ihr aber im Ergebnis an - es führt zur Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen.
Ich hätte besser geschrieben: Das Gewicht von Ehrverletzungen. Dabei spielt es meiner Ansicht nach eine Rolle, wer sie äußert, und welche Autorität er hat. Wo - wie im Internet - alles von jedem gesagt werden kann, sollte man grundsätzlich erwarten, dass auch Unsinn geredet wird. Und verletzende Kommentare weniger ernst nehmen.
"Einer staatlichen "Zensur" kommt das allerdings nicht (annähernd) gleich."
Es nähert sich ihr aber im Ergebnis an - es führt zur Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen.
"Es nähert sich ihr aber im Ergebnis an - es führt zur Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen."
Würdest Du auch die Kontrolle von Leserbriefinhalten in einer Zeitung oder gar die schlichte Redaktionskonferenz, bei der Inhalte auf ihre Veröffentlichungsfähigkeit geprüft werden, als Zensur ansehen? Wie schon (auch von Dir: "Wo - wie im Internet - alles von jedem gesagt werden kann") gesagt: Selbst wenn in der Vorabkontrolle ein Kommentar ausgesondert wird, kann der Kommentator immer noch anderswo (und damit ist nicht das Ausland oder ein sonst unerreichbarer Ort gemeint, sondern die nächste Blog- oder Forenecke) seine Meinung kundtun und zweitens handelt es sich nicht um eine staatlich-behördliche Vorabkontrolle. Dem Blogbetreiber ist es nach wie vor unbenommen, nicht zu kontrollieren.
Im Übrigen noch einmal zu Deinem Argument, den Jedermann-Kommentaren fehle sowohl Wirkkraft als auch das Grundniveau: Dabei handelt es sich insofern um ein zweischneidiges Schwert, als dann schon fraglich wird, welchen ernsthaften Beitrag solche Kommunikation zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung erbringen kann und welche ach so wichtige Funktion das Angebot von Foren erfüllt. Würde man sich auf LG Hamburg-Linie bewegen, müsste man dann erst recht im Zweifel dem Persönlichkeitsschutz den Vorrang einräumen.
Würdest Du auch die Kontrolle von Leserbriefinhalten in einer Zeitung oder gar die schlichte Redaktionskonferenz, bei der Inhalte auf ihre Veröffentlichungsfähigkeit geprüft werden, als Zensur ansehen? Wie schon (auch von Dir: "Wo - wie im Internet - alles von jedem gesagt werden kann") gesagt: Selbst wenn in der Vorabkontrolle ein Kommentar ausgesondert wird, kann der Kommentator immer noch anderswo (und damit ist nicht das Ausland oder ein sonst unerreichbarer Ort gemeint, sondern die nächste Blog- oder Forenecke) seine Meinung kundtun und zweitens handelt es sich nicht um eine staatlich-behördliche Vorabkontrolle. Dem Blogbetreiber ist es nach wie vor unbenommen, nicht zu kontrollieren.
Im Übrigen noch einmal zu Deinem Argument, den Jedermann-Kommentaren fehle sowohl Wirkkraft als auch das Grundniveau: Dabei handelt es sich insofern um ein zweischneidiges Schwert, als dann schon fraglich wird, welchen ernsthaften Beitrag solche Kommunikation zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung erbringen kann und welche ach so wichtige Funktion das Angebot von Foren erfüllt. Würde man sich auf LG Hamburg-Linie bewegen, müsste man dann erst recht im Zweifel dem Persönlichkeitsschutz den Vorrang einräumen.
Das sind ein paar sehr gute Punkte, aber:
Dein "Leserbrief"-Argument berücksichtigt mE nicht ausreichend, dass gedruckte Presse und Internet-Foren in entscheidenden Punkten voneinander verschieden sind. Eine Zeitung wird ohnehin immer vorab auf ihren Inhalt geprüft - irgendjemand entscheidet darüber, was ins Blatt kommt, und was nicht. Das Internet hingegen gewährt die Möglichkeit zur direkten Kommunikation - zum Dialog. Man nimmt ihm viel Charme und auch viel Kraft, wenn man diese Möglichkeit beschränkt. Dieses rechtspolitische Argument verfassungsrechtlich gewendet: Man braucht einen guten Grund, um zu rechtfertigen, dass ein Blogbetreiber aus Ehrschutzgründen eine Aufsicht ausüben muss, zu der ihn das Medium ansonsten nicht nötigt. Dass "man bisher auch ganz gut ohne ausgekommen ist" (vgl. S. Niggemeiers Eintrag), genügt mE nicht.
Zur Möglichkeit, auf die nächste Blogecke, ggf. jenseits der Jurisdiktion des LG Hamburg, auszuweichen: Ich halte auch das für eine Einschränkung, denn es ist zweifelhaft, ob man alle Diskussionspartner, die man gerne dabeihätte, zur nächsten Ecke mitnehmen kann. Und wenn man das anders sieht: Wäre dann die LG-Hamburg-Rechtsprechung überhaupt geeignet, irgendetwas zu unterbinden?
Und nein, es handelt sich tatsächlich nicht um eine staatliche Vorabkontrolle. Ich habe versucht, das deutlich zu machen. Daraus folgt aber nicht, dass dem Blogbetreiber die Nichtkontrolle "unbenommen" wäre. Er hat das Risiko eines Rechtsstreits zu tragen. Es besteht also eine einschüchternde Rechtslage, die ihn zur Vorabkontrolle zwar nicht zwingt, aber, nun ja, anhält.
Was "Wirkkraft" und "Grundniveau" angeht, so sage ich nicht, dass sie stets fehlen. Man kann sie nur nicht voraussetzen. Bildlich: In einem offenen Forum gibt es eine Menge Spreu, aber auch einigen Weizen. Der Leser muss sich letzteren selbst heraussuchen - es gibt keinen "Filter". Das ist die Folge eines Mediums, an dem sich jeder ohne größere Umstände beteiligen kann. Es bedeutet aber nicht, dass die Kommunikation insgesamt wertlos wäre. Es wäre - und jetzt wiederhole ich mich - erstens schade, zweitens nicht zu rechtfertigen, würde man diese neue Kommunikationsmöglichkeit zugunsten des Ehrschutzes derart einschränken.
Dein "Leserbrief"-Argument berücksichtigt mE nicht ausreichend, dass gedruckte Presse und Internet-Foren in entscheidenden Punkten voneinander verschieden sind. Eine Zeitung wird ohnehin immer vorab auf ihren Inhalt geprüft - irgendjemand entscheidet darüber, was ins Blatt kommt, und was nicht. Das Internet hingegen gewährt die Möglichkeit zur direkten Kommunikation - zum Dialog. Man nimmt ihm viel Charme und auch viel Kraft, wenn man diese Möglichkeit beschränkt. Dieses rechtspolitische Argument verfassungsrechtlich gewendet: Man braucht einen guten Grund, um zu rechtfertigen, dass ein Blogbetreiber aus Ehrschutzgründen eine Aufsicht ausüben muss, zu der ihn das Medium ansonsten nicht nötigt. Dass "man bisher auch ganz gut ohne ausgekommen ist" (vgl. S. Niggemeiers Eintrag), genügt mE nicht.
Zur Möglichkeit, auf die nächste Blogecke, ggf. jenseits der Jurisdiktion des LG Hamburg, auszuweichen: Ich halte auch das für eine Einschränkung, denn es ist zweifelhaft, ob man alle Diskussionspartner, die man gerne dabeihätte, zur nächsten Ecke mitnehmen kann. Und wenn man das anders sieht: Wäre dann die LG-Hamburg-Rechtsprechung überhaupt geeignet, irgendetwas zu unterbinden?
Und nein, es handelt sich tatsächlich nicht um eine staatliche Vorabkontrolle. Ich habe versucht, das deutlich zu machen. Daraus folgt aber nicht, dass dem Blogbetreiber die Nichtkontrolle "unbenommen" wäre. Er hat das Risiko eines Rechtsstreits zu tragen. Es besteht also eine einschüchternde Rechtslage, die ihn zur Vorabkontrolle zwar nicht zwingt, aber, nun ja, anhält.
Was "Wirkkraft" und "Grundniveau" angeht, so sage ich nicht, dass sie stets fehlen. Man kann sie nur nicht voraussetzen. Bildlich: In einem offenen Forum gibt es eine Menge Spreu, aber auch einigen Weizen. Der Leser muss sich letzteren selbst heraussuchen - es gibt keinen "Filter". Das ist die Folge eines Mediums, an dem sich jeder ohne größere Umstände beteiligen kann. Es bedeutet aber nicht, dass die Kommunikation insgesamt wertlos wäre. Es wäre - und jetzt wiederhole ich mich - erstens schade, zweitens nicht zu rechtfertigen, würde man diese neue Kommunikationsmöglichkeit zugunsten des Ehrschutzes derart einschränken.
Absolut d'accord in den allermeisten Punkten. Nur mit Art. 5 Abs. 1 S. 3 hat das im engeren Sinn erst mal nichts zu tun. Vermutlich muss man sich tatsächlich mal daran machen, den Zensurbegriff dem "neuen" Medium dogmatisch anzupassen. Da gibts aber m.W. noch nichts, was wirklich überzeugend wäre...
Bitte umsetzen
Wohin denn?
Jetzt sehe ich erst, dass du das auch schon dem urspr. Kommentar geschrieben hattest... offenbar zeigt das System nicht an, was hinter dem offenen Tag steht.
Es geht hier ja letztlich nicht um eine bestimmte Meinung, die von einer bestimmten Person geäußert wird. Es geht um den Kommunikationsprozess an sich; um den Austausch von Meinungen in freier Diskussion, der im Internet eben hauptsächlich auf Plattformen wie Weblogs und Foren stattfindet. Diese Plattformen fallen durchaus unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit.
Das Urteil ist im übrigen wohl auch in Bezug auf Art. 15 der E-Commerce-Richtlinie europarechtswidrig:
"Die Mitgliedstaaten erlegen Anbietern von Diensten im Sinne der Artikel 12, 13 und 14 keine allgemeine Verpflichtung auf, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."
Das Urteil ist im übrigen wohl auch in Bezug auf Art. 15 der E-Commerce-Richtlinie europarechtswidrig:
"Die Mitgliedstaaten erlegen Anbietern von Diensten im Sinne der Artikel 12, 13 und 14 keine allgemeine Verpflichtung auf, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."
Siehe schon mein Beitrag zum Thema unter 2.1.1.
Bei Art. 15 ECRL kann man sich evtl. dadurch rausreden, dass es sich ja nicht um eine "allgemeine" Verpflichtung handelt, sondern um eine Überprüfungspflicht nur für den Fall, dass "Brisantes" angeboten wird. Was war eigentlich noch gleich das "Brisante" auf Niggemeyers Seite?
Bei Art. 15 ECRL kann man sich evtl. dadurch rausreden, dass es sich ja nicht um eine "allgemeine" Verpflichtung handelt, sondern um eine Überprüfungspflicht nur für den Fall, dass "Brisantes" angeboten wird. Was war eigentlich noch gleich das "Brisante" auf Niggemeyers Seite?
"Was war eigentlich noch gleich das "Brisante" auf Niggemeyers Seite?"
Gute Frage; offensichtlich war es der Umstand, dass er im fraglichen Beitrag über vergangene Beleidigungen und darauffolgende Prozesse berichtet hat. Diese Argumentation kann ich immerhin nachvollziehen: Beim Thema "Beleidigungen" liegt es nahe, dass irgendjemand noch einen draufsetzen wird.
Der inkriminierte Kommentar steht übrigens bis heute im Internet - dank intensiver Bemühungen der Gegenseite:
http://www.ra-blog.de/1960-Callactive-vs.-Niggemeier
Gute Frage; offensichtlich war es der Umstand, dass er im fraglichen Beitrag über vergangene Beleidigungen und darauffolgende Prozesse berichtet hat. Diese Argumentation kann ich immerhin nachvollziehen: Beim Thema "Beleidigungen" liegt es nahe, dass irgendjemand noch einen draufsetzen wird.
Der inkriminierte Kommentar steht übrigens bis heute im Internet - dank intensiver Bemühungen der Gegenseite:
http://www.ra-blog.de/1960-Callactive-vs.-Niggemeier
> Was war eigentlich noch gleich das "Brisante" auf Niggemeyers Seite?
Man soll nicht versuchen neu zu schreiben, was andere bereits schön auf den Punkt gebracht haben - in diesem Fall Peter Turi:
"Motzblog: Blogs, in denen kräftig geschimpft wird, gehören zur Blogosphäre wie der Stammtisch zu Deutschland und die Kehrwoche zum Schwaben.
Was die Kehrwoche für die Hygiene des Schwaben, ist der Motzblog fürs Wohlbefinden der deutschen Blogger: einfach unverzichtbar. Hier treffen sich die, die gern schlecht gelaunt vor anderer Leute Tür fegen. Motzblogs saugen ihr Selbstbewusstsein aus dem Ärger ihrer Opfer und der Befriedigung, dass sich immer Leute finden, die mitmotzen. Und dennoch sind Motzblogs ein wichtiger, ja notwendiger Teil des Biosystems Blogosphäre: Sie sind Ausdruck einer basisdemokratischen, egalitären Netzkultur..."
http://lexikon2.blog.de/2007/01/04/lexikon2_motzblog~1513109
Stefan Niggemeier berichtet hochklassig, und er steht meiner Meinung nach auf der richtigen Seite. Aber seine Berichterstattung ist ebenso einseitig wie sie kontrovers ist. Dass nicht alle Kommentatoren die Grenze zwischen Schmähkritik und freier Meinungsäußerung so genau kennen würden wie Niggemeier selbst, das war klar. Nicht umsonst hat er schon damals sehr genau seine Kommentare moderiert. Die Argumentation mit der "Gefahrenquelle" geht m.E. in Ordnung. Das Problem ist vielmehr, was das LG Hamburg daraus herleitet.

