Was sollte das sein, die „Internetfreiheit“?
Dienstag, 20. November 2007, von Simon Möller
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Kommentare
Bei den meisten Aspekten fragt man sich aber wohl doch, ob das nicht ohnehin schon von den Artt. 5 I, 2 I iVm 1 I, 10 abgedeckt ist, oder?
Na ja, also die Auslegung vom "Medium und Faktor" finde ich in keiner der genannten Freiheitsgrundrechte wieder. Auch ein "Open Access"-Grundrecht gibt es meiner Ansicht nach derzeit in Deutschland nicht.
Natürlich lässt sich mit einer extensiven Auslegung der schon vorhandenen Grundrechte einiges erreichen. Trotzdem stößt das GG immer mehr an seine Schranken - so wie das Fernmeldegeheimnis, dessen Schutzbereich endet, sobald der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist. Das ist aber insofern sachfremd, als die Kommunikation des Bürgers gleich schützenswert ist, egal ob sie nun auf der privaten Festplatte oder auf dem Server des Mailproviders abgegriffen wird.
Lücken dieser Art gibt es viele, und ein neues Grundrecht könnte sie schließen.
Natürlich lässt sich mit einer extensiven Auslegung der schon vorhandenen Grundrechte einiges erreichen. Trotzdem stößt das GG immer mehr an seine Schranken - so wie das Fernmeldegeheimnis, dessen Schutzbereich endet, sobald der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist. Das ist aber insofern sachfremd, als die Kommunikation des Bürgers gleich schützenswert ist, egal ob sie nun auf der privaten Festplatte oder auf dem Server des Mailproviders abgegriffen wird.
Lücken dieser Art gibt es viele, und ein neues Grundrecht könnte sie schließen.
Kommunikative Selbstbestimmung etwa wird schon länger, und zwar sehr weitgehend, als von Art. 2 I i.V.m. 1 I GG umfasst angesehen. Außerdem geschieht gerade die Auslegung der genannten Grundrechte immer im Hinblick auf neue Gefährdungslagen, was auch bei Art. 10 GG funktionieren sollte (auch wenn dieser tatsächlich nicht auf Internetkommunikation bezogen war). Da bin ich aber zugegebenermaßen nicht so tief drin.
Zur Rundfunkeigenschaft von Internetkommunikation gibt es jedenfalls schon zig Dissertationen und Kommentierungen. Der Schutz desselben als Medium und Faktor der Meinungsbildung ist schon insofern m.E. Realität und muss nicht in ein Super-Internetgrundrecht aufgenommen werden.
Open Access als (eigenes) Grundrecht finde ich im Übrigen eher problematisch. Da könnte man evtl. eher anfangen, die Sozialbindung des Eigentums neu zu diskutieren. Aber da werden sicherlich noch einige Diskussionen stattfinden müssen, bevor dafür tatsächlich eine Verfassungsänderung angeschoben wird.
Jedenfalls schadet es m.E. nicht, dass das Internet im GG nicht vorkommt. Datenschutz, Folterverbot, Gewaltenteilung etc. kommen - explizit - jedenfalls auch nicht vor und es funktioniert trotzdem. Bevor daraus eine billige parteipolitische Posse wird, bei der uninformiert über "das Internet" diskutiert schwadroniert wird, kann mans wirklich auch lassen. Zu dem Thema siehe auch http://netzpolitik.org/2007/kinderreporter-fragen-politiker-nach-dem-internet/
Zur Rundfunkeigenschaft von Internetkommunikation gibt es jedenfalls schon zig Dissertationen und Kommentierungen. Der Schutz desselben als Medium und Faktor der Meinungsbildung ist schon insofern m.E. Realität und muss nicht in ein Super-Internetgrundrecht aufgenommen werden.
Open Access als (eigenes) Grundrecht finde ich im Übrigen eher problematisch. Da könnte man evtl. eher anfangen, die Sozialbindung des Eigentums neu zu diskutieren. Aber da werden sicherlich noch einige Diskussionen stattfinden müssen, bevor dafür tatsächlich eine Verfassungsänderung angeschoben wird.
Jedenfalls schadet es m.E. nicht, dass das Internet im GG nicht vorkommt. Datenschutz, Folterverbot, Gewaltenteilung etc. kommen - explizit - jedenfalls auch nicht vor und es funktioniert trotzdem. Bevor daraus eine billige parteipolitische Posse wird, bei der uninformiert über "das Internet" diskutiert schwadroniert wird, kann mans wirklich auch lassen. Zu dem Thema siehe auch http://netzpolitik.org/2007/kinderreporter-fragen-politiker-nach-dem-internet/
Die Rundfunkfreiheit scheint ja ein Spezialgebiet von uns beiden zu sein. 
Ich bin ja teilweise durchaus deiner Meinung - eine an neuen Sachlagen ausgerichtete Interpretation der Grundrechte ist möglich, notwendig und nicht zuletzt ureigenste Aufgabe des BVerfG. Ich denke auch, dass sich mit den bereits vorhandenen Grundrechten einiges erreichen lässt - zu einer Neuinterpretation der Rundfunkfreiheit z.B. habe ich ja auch in der MMR publiziert.
Ein Projekt, dass ich sehr gerne irgendwann angehen würde, ist auch genau das, was du gerade ansprichst: eine "konvergente" Interpretation der Kommunikationsgrundrechte, eine Ablösung der Auslegung vom jeweiligen Schutzgegenstand (Presse, Rundfunk, Meinung etc.) hin zu einer freien Interpretation als "Informationsfreiheit", oder "Kommunikationsfreiheit".
Ich persönlich glaube auch nicht an einen Erfolg der Initiative - aber wenn es so kommt, und wenn die Gesetzesänderung nicht effektiv nur zu einer Einschränkung der Kommuikationsgrundrechte führen würde (beispielsweise, weil unsere ehrenwerten Volksvertreter die Vorratsdatenspeicherung direkt im Grundgesetz verankern, vgl. die Geschichte des großen Lauschangriffs), dann halte ich das für die bessere Alternative.
Ich bin ja teilweise durchaus deiner Meinung - eine an neuen Sachlagen ausgerichtete Interpretation der Grundrechte ist möglich, notwendig und nicht zuletzt ureigenste Aufgabe des BVerfG. Ich denke auch, dass sich mit den bereits vorhandenen Grundrechten einiges erreichen lässt - zu einer Neuinterpretation der Rundfunkfreiheit z.B. habe ich ja auch in der MMR publiziert.
Ein Projekt, dass ich sehr gerne irgendwann angehen würde, ist auch genau das, was du gerade ansprichst: eine "konvergente" Interpretation der Kommunikationsgrundrechte, eine Ablösung der Auslegung vom jeweiligen Schutzgegenstand (Presse, Rundfunk, Meinung etc.) hin zu einer freien Interpretation als "Informationsfreiheit", oder "Kommunikationsfreiheit".
Ich persönlich glaube auch nicht an einen Erfolg der Initiative - aber wenn es so kommt, und wenn die Gesetzesänderung nicht effektiv nur zu einer Einschränkung der Kommuikationsgrundrechte führen würde (beispielsweise, weil unsere ehrenwerten Volksvertreter die Vorratsdatenspeicherung direkt im Grundgesetz verankern, vgl. die Geschichte des großen Lauschangriffs), dann halte ich das für die bessere Alternative.


