Europäische Kommission prüft Googles Doubleclick-DealSamstag, 17. November 2007, von Peter Gretenkord |
Aktuelle LinksKommentareSimon zu LG Berlin: Verzicht auf im…:
Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu
schützen sind alleStellen der öffentlichen
Gewalt verpflichtet (Art. 1
Abs. 1 S. 2 GG). […] ElGraf zu LG Berlin: Verzicht auf im…:
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion
gabs ja auch schon seinerzeit
bei Big Brother. Genau hab ich
da die Argumentation nicht
[…] Simon zu Online-Shopping-Quiz auf Spiegel…:
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem
Interessenkonflikt und sage
deshalb lieber nichts zu dem
Thema. ElGraf zu Online-Shopping-Quiz auf Spiegel…:
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass
Prof. Hoeren sich seinerzeit
wieder mal mit großem Ruhm
bekleckert hat ("Der Test ist
in […] Die RedaktionQuellen |
Warum hat Google eigentlich keinen Ärger mit den Kartellbehörden? Das Unternehmen hält eine marktbeherrschende Stellung in mehreren Märkten, unter anderem dem Suchmaschinenmarkt. Dieser Markt ist vielen anderen Märkten im E-Commerce vorgelagert und desweg
Aufgenommen: 29.07.2008, 17:05h