Spickmich.de: Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln
Donnerstag, 8. November 2007, von Adrian Schneider
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Kommentare
Ein Fall den ich auf beiden Seiten vertreten könnte. Da ich nun einige Lehrer kenne, kann ich die sehr gut verstehen.
Anderseits weiß ich welche Krücken wir als Schüler hatten. Und das Strenge durchaus keine Sympathie kosten musste.
Jegliches Aufbegehren seitens der Schüler Urteilsbögen einzuführen wurde schnell im Keim erstickt. Vielleicht kommt doch die Flucht nach vorne mit offiziellen Bewertungsbögen?
Würde ich begrüssen (Vor allem, wenn es noch nachträglich ginge
)
Anderseits weiß ich welche Krücken wir als Schüler hatten. Und das Strenge durchaus keine Sympathie kosten musste.
Jegliches Aufbegehren seitens der Schüler Urteilsbögen einzuführen wurde schnell im Keim erstickt. Vielleicht kommt doch die Flucht nach vorne mit offiziellen Bewertungsbögen?
Würde ich begrüssen (Vor allem, wenn es noch nachträglich ginge
Also grundsätzlich denke ich, dass sich gerade Lehrer eine öffentliche Kritik gefallen lassen müssen. Und das sage ich als jemand, der aus einer Lehrerfamilie kommt und durchaus weiss, dass diese Kritik auch sehr unangenehm sein kann.
Von einer sachlichen Kritk müssen natürlich nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen Schmähkritik und falsche Tatsachenbehauptungen ausgenommen werden. Das ist in vorliegendem Fall aber ja nicht der Streitpunkt. Jedenfalls nicht wirklich.
In jedem Fall ist aber ein Lehrer eine Person öffentlichen Interesses, sei es für Eltern, die gerne wissen möchten, auf welche Schule sie ihre Kinder schicken oder für Schüler, die sich über neue Lehrer informieren möchten, was da auf sie zukommt.
Insofern war ich mit den Entscheidungen des Landgerichts bisher ganz zufrieden und offenbar das OLG ja auch. Dennoch würde es mich natürlich freuen, wenn es noch eine Klarstellung des BGH dazu gäbe. Wie auch immer die aussähe: Rechtssicherheit ist in unserer "Branche" ja doch eher die Ausnahme. Deshalb bin ich über jede klarstellende höchstrichterliche Entscheidung dankbar.
Von einer sachlichen Kritk müssen natürlich nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen Schmähkritik und falsche Tatsachenbehauptungen ausgenommen werden. Das ist in vorliegendem Fall aber ja nicht der Streitpunkt. Jedenfalls nicht wirklich.
In jedem Fall ist aber ein Lehrer eine Person öffentlichen Interesses, sei es für Eltern, die gerne wissen möchten, auf welche Schule sie ihre Kinder schicken oder für Schüler, die sich über neue Lehrer informieren möchten, was da auf sie zukommt.
Insofern war ich mit den Entscheidungen des Landgerichts bisher ganz zufrieden und offenbar das OLG ja auch. Dennoch würde es mich natürlich freuen, wenn es noch eine Klarstellung des BGH dazu gäbe. Wie auch immer die aussähe: Rechtssicherheit ist in unserer "Branche" ja doch eher die Ausnahme. Deshalb bin ich über jede klarstellende höchstrichterliche Entscheidung dankbar.



