Neue Reisepässe: Ab morgen mit Fingerabdruck
Mittwoch, 31. Oktober 2007, von Anja Assion
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"Angesichts der verbleibenden Restrisiken bieten die Hansestadt Lübeck und das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Inhabern
der neuen elektronischen Pässe für 6 Euro eine Alu-Schutzhülle an, die
als Faraday'scher Käfig ein ungewolltes Auslesen der Reisepassdaten
verhindert."
So in einer Pressemitteilung des ULD Schleswig-Holstein; mehr Informationen zum zusätzlichen Schutz: https://www.datenschutzzentrum.de/epass/flyer-biometrie-reisepass.pdf
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Inhabern
der neuen elektronischen Pässe für 6 Euro eine Alu-Schutzhülle an, die
als Faraday'scher Käfig ein ungewolltes Auslesen der Reisepassdaten
verhindert."
So in einer Pressemitteilung des ULD Schleswig-Holstein; mehr Informationen zum zusätzlichen Schutz: https://www.datenschutzzentrum.de/epass/flyer-biometrie-reisepass.pdf
Laut Chaos Computer Club funktioniert das auch mit einfacher Alufolie. Selbstgebastelt und fast umsonst.
Kann man den totalen Schutz nicht auch mit der Mikrowelle erreichen? So müsste der passive Chip doch leicht "überbelastet" werden....
Hmm, ein Versuch wäre es wert. Sie können´s ja mal probieren und uns berichten ob es klappt. Und von Ihren Erlebnissen an der Passkontrolle erzählen...
Das würde mich auch interessieren. Nicht, dass der ganze Ausweis wegschmilzt oder so...
das würde mich allerdings auch seeehr interessieren.. ich muss leider demnächst einen neuen Pass beantragen und habe schon überlegt, ob ich den Chip runterkratze o.ä. Da ich nicht vorhabe, in die USA zu reisen fände ich das wirklich gut. Außerdem werde ich mich mal erkundigen was man rechtlich machen kann... freu mich schon auf den Tag, an dem mich irgendeiner auf der Straße anhält und sagt: hey! wir konnten ihren pass nicht auslesen! öh... BITTE?? Wir kriegen hier hitler'sche Verhältnisse, merken eigentlich nur wir das?????
Der Pass bleibt Eigentum der BRD, und damit ist das "Unbrauchbarmachen", soweit damit auch eine Substanzverletzung des Passes verbunden ist, nach § 303 StGB strafbar.
Wie genau die "Mikrowellen-Methode" funktioniert, weiß ich nicht - ich gehe aber davon aus, dass schon irgendwelche Leiterbahnen durchglühen o.Ä. - eine Substanzverletzung ist also gegeben.
Wie diese Methode nachgewiesen werden kann, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt...
Wie genau die "Mikrowellen-Methode" funktioniert, weiß ich nicht - ich gehe aber davon aus, dass schon irgendwelche Leiterbahnen durchglühen o.Ä. - eine Substanzverletzung ist also gegeben.
Wie diese Methode nachgewiesen werden kann, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt...


