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Die GEZ hat den Betreiber des Lern-Portals akademie.de abgemahnt. Auf der Internetseite wurden bis vor Kurzem Musterbriefe und Tips zum Umgang mit der GEZ angeboten. Die Abmahnung richtet sich sowohl gegen falsche Tatsachenbehauptungen, die im Rahmen dieser Tips zur GEZ aufgestellt worden seien, als auch gegen die „Nutzung nicht existenter Begriffe“.

Zu den falschen Tatsachenbehauptungen, die akademie.de verbreitet haben soll, gehört unter anderem die Frage, wie die GEZ Daten sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die Liste der „nicht existenten Begriffe“, deren Nutzung „im Sinne einer üblen Nachrede“ zu unterlassen seien, umfasst 30 Wortschöpfungen.

Ein Auszug:


FalschRichtig
GEZ-Gebührgesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlengesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-freivon der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-FahnderBeauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Anmeldunggesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte

Kurios: Diese „nicht existenten“ Begriffe werden regelmäßig auch von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt, für die die GEZ die Rundfunkgebühren eintreibt. Darüber hinaus sind die von der GEZ geforderten Begrifflichkeiten sind so sperrig, dass selbst die GEZ selbst Vereinfachungen greifen muss:

Quelle: gez.de
Quelle: gez.de, Hervorhebung von uns.


Auf Nachfrage teilte uns akademie.de mit, dass die GEZ in dem Abmahnschreiben keine Rechtsgrundlage angegeben hat, aus der sie ableitet, dass die Verwendung solcher Begriffe rechtswidrig ist. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche kommen hier nicht in Frage, da es an einem Wettbewerbsverhältnis zwischen der GEZ und akademie.de fehlt. Und auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dürfte schwerlich anzunehmen sein. Denn die GEZ ist eine „nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Einrichtung“. Ein Eingriff ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird daher kaum anzunehmen sein.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Abmahnung von Erfolg gekrönt sein wird. Doch schon jetzt dürfte diese Maßnahme dem Image der GEZ kaum dienlich gewesen sein. Die GEZ hat angekündigt, notfalls gerichtliche Schritte gegen das Lern-Portal zu ergreifen. Der Rechtsanwalt von akademie.de erklärte gegenüber Spiegel Online, man werde nur eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben, die lediglich die unwahren Tatsachenbehauptungen umfasst.

„GEZ mahnt Webseite wegen Begriff "GEZ-Gebühr" ab“ bei Spiegel Online.

Meldung bei Akademie.de.

Kommentare

* Simon 24.08.2007 19:55
Kurios dabei finde ich vor allem auch, dass die GEZ eigentlich eine staatliche Einrichtung ist - also von zivilrechtlichen Praktiken wie der Abmahnung nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen sollte ("fiskalisches Handeln").

Offenbar hat man bei der GEZ diese Sonderkonstellation nicht bedacht. Denn m.E. müsste sich die GEZ vorrangig verwaltungsrechtlicher Instrumentaria bedienen, z.B. dem Verwaltungsakt oder dem Antrag auf Amtshilfe (ggü. der zuständigen Internet-Aufsichtsbehörde). Eine Abmahnung ist m.E. schon deshalb unzulässig.

Von der Frage, auf welches Recht die GEZ ihre Unterlassungsansprüche stützen kann, mal ganz abgesehen.

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