Stefan Niggemeier erneut abgemahnt
Mittwoch, 15. August 2007, von Simon Möller
Kommentare
Tja,ist doch alles ok.
Das Recht auf Freie Meinungsäuserung existiert im Internet halt nicht.
Das Recht auf Freie Meinungsäuserung existiert im Internet halt nicht.
Abwarten. Das letzte Wort in der Angelegenheit ist ja noch nicht gesprochen...
Die generelle Tendenz, dass Abmahnungen zunehmend dafür benutzt werden, kritische Auseinandersetzung zu ersticken, beunruhigt allerdings auch mich etwas.
Aber du hast schon recht: Warten wir ab, was draus wird.
Aber du hast schon recht: Warten wir ab, was draus wird.
Mein Problem mit Abmahnungen ist ein anderes: Das Abmahnungsrecht berücksichtigt einfach keine Verbraucherschutz-Gesichtspunkte. Viele Laien sind von dem juristischen Instrument, dass eigentlich für den Interessenausgleich zwischen Gewerbetreibenden entwickelt wurde, hoffnungslos überfordert - fachlich wie finanziell.
Stefan Niggemeier ist aber kein einfacher Verbraucher. Er verdient mit seinem Weblog Geld (vermutlich deutlich mehr, als die Abmahnungen ihn kosten), und er kennt sich mit dieser Art von Auseinandersetzungen gut aus. Ich gehe deshalb davon aus, dass er sich durchaus zu wehren weiß - und dass genau deswegen auch seine Auseinandersetzung mit Call-in-Shows nicht "erstickt" wird.
Stefan Niggemeier ist aber kein einfacher Verbraucher. Er verdient mit seinem Weblog Geld (vermutlich deutlich mehr, als die Abmahnungen ihn kosten), und er kennt sich mit dieser Art von Auseinandersetzungen gut aus. Ich gehe deshalb davon aus, dass er sich durchaus zu wehren weiß - und dass genau deswegen auch seine Auseinandersetzung mit Call-in-Shows nicht "erstickt" wird.
Ich meinte das auch nicht so sehr auf diesen Fall bezogen, sondern eher generell. Keine Frage: Niggemeier kann sich wehren. Aber das ist ja nicht bei allen kritischen Internetnutzern so. Und Abmahnungen (insbesondere im Zusammenhang mit "user-generated content") sind nunmal auch ein probates Mittel, um Kritikern zumindest gehörig Steine in den Weg zu legen.







Der Telemedicus berichtet, dass Stefan Niggemeier erneut wegen eines User-Kommentars abgemahnt wurde. Alles in allem bleiben Kommentare in Weblogs ein gefährlicher Spass, insbesondere da der BGH zuletzt erneut seine Rechtsprechung bestätigt hat, nach der
Aufgenommen: 16.08.2007, 07:07h