Aus dem Abstract:
Im Folgenden wird die Frage beantwortet, welche Rechte an einer Fortsetzungsserie bestehen und wie diese vor Nachahmung geschützt ist – kurz: Kann es „zwei Originale“ geben? Insbesondere ist zu erörtern, inwiefern ein Recht darauf bestehen kann, eine Reihe (ausschließlich) fortsetzen zu dürfen. Zur Beantwortung wird Bezug auch auf oberste Rechtsprechung aus jüngster Zeit genommen. In dem Fall „Laras Tochter“ hatte der BGH im Jahr 1999 zu beurteilen, wann die Fortsetzung eines Werkes in die Rechte am Original eingreift.
Die Arbeit wurde am Lehrstuhl von Prof. Hoeren am Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht in Münster geschrieben. Sie wurde mit 15 Punkten bewertet.
„Lizenzrechtliche Probleme bei Buch- und Titelreihen – Laras Tochter, Die drei ???“ zum Download (PDF).

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